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Verordnungen

Für die wirkungsorientierte Folgenabschätzung selbst ist eine Reihe von Verordnungen von Bedeutung:

  • WFA-Grundsatz-Verordnung: Diese regelt insbesondere die systematischen Schritte der WFA, die Wirkungsdimensionen und Wesentlichkeitskriterien sowie die Berichtstruktur für die Ergebnisdarstellung der WFA.
  • WFA-Finanzielle-Auswirkungen-Verordnung: Diese regelt die Abschätzung der Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte („Was kostet ein Gesetz?“)
  • Weitere WFA-Spezialverordnungen: In diesen Spezialverordnungen werden die Wirkungsdimensionen präzisiert und die näheren Bestimmungen zur Ermittlung der wesentlichen Auswirkungen festgelegt. Sie werden von den jeweils thematisch zuständigen Bundesministerinnen/Bundesministern erlassen.
  • WFA-EU-Mitbefassungsverordnung: diese legt die Anforderungen für die Kalkulation und Evaluierung der finanziellen Auswirkungen von Entwürfen unionsrechtlicher Vorschriften fest.
  • Wirkungscontrollingverordnung: Die Wirkungscontrollingverordnung, BGBl. II Nr. 245/2011 regelt u.a. die Qualitätssicherung der wirkungsorientierten Folgenabschätzungen sowie die Berichtspflichten zur internen Evaluierung.
  • Vorhabensverordnung der Bundesministerin für Finanzen: Festgelegt werden die für die jeweilige Vorhabensart geltenden Grenzen für Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung und damit die Verpflichtung zur Durchführung der Folgenabschätzung.
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