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Säuglingssterblichkeit

Säuglingssterblichkeit bezieht sich auf die Kinder, die vor Vollendung des ersten Lebensjahres sterben. Die absoluten Zahlen sind wichtig, um geeignete Maßnahmen im Gesundheits- und Sozialsystem treffen zu können. Klarerweise hängen die Fallzahlen von den jeweiligen Geburtenzahlen ab. Um das Phänomen Säuglingssterblichkeit zu beschreiben und zu analysieren, wird die Anzahl der Säuglingssterbefälle üblicherweise auf die Anzahl der Lebendgeborenen desselben Zeitraums bezogen und als Rate in Promille ausgedrückt. (Die Kindersterblichkeit ab dem zweiten Lebensjahr misst man durch Bezug auf den Durchschnittsbestand an Lebenden gleichen Alters.) Die Sonderstellung der Säuglingssterblichkeit ist auch der extrem hohen Gefährdung der Neugeborenen in den frühen Lebensphasen geschuldet. Eine hohe Säuglingssterblichkeit ist ein Kennzeichen von Unterentwicklung und besonders in Entwicklungsländern anzutreffen.

Bezug zur Kinderrechtekonvention

Die Säuglingssterblichkeit wird in Artikel 24 Abs 1 und 2 lit a normiert. Danach sollen die Vertragsstaaten das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit anerkennen, sowie die Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Die Vertragsstaaten sollen sich auch bemühen sicherzustellen, dass keinem Kind das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vorenthalten wird. Die Vertragsstaaten bemühen sich daher, die volle Verwirklichung dieses Rechts sicherzustellen, und treffen insbesondere geeignete Maßnahmen, um die Säuglings- und Kindersterblichkeit zu verringern.


Entwicklung

Trotz des von 2013 bis 2016 beobachteten Anstiegs der Anzahl der gestorbenen Säuglinge in Österreich – von 245 (2013) auf 269 (2016) – blieb die Säuglingssterberate in diesen vier Jahren aufgrund der zunehmenden Geburtenzahl mit durchschnittlich 3,07 Promille praktisch konstant. Mit 2,70 Promille oder 231 Gestorbenen wurde 2018 der vorläufig niedrigste Stand der Säuglingssterblichkeit erreicht, 2019 (250 bzw. 2,94) und 2020 (262 bzw. 3,13) war er wieder etwas höher. Diese Werte um ca. drei Promille sind nur noch ein Hundertstel der um die Mitte des 19. Jahrhunderts herrschenden Säuglingssterblichkeit, als 30% der Neugeborenen vor dem ersten Geburtstag starben. Seit den 1870er Jahren kam es zum säkularen Rückgang der Säuglingssterberate, bis 1961/65 auf ein Zehntel des Ausgangsniveaus (30,9 Promille), dann jedoch zu einer Stagnation (1968/72: 25,6 Promille). Damals bildete Österreich das Schlusslicht Westeuropas. Durch Vorsorgeuntersuchungen und finanziellen Anreiz sollte die hohe Säuglingssterblichkeit weiter reduziert werden. Schon 1984, also zehn Jahre nach der Mutter-Kind-Pass-Einführung, hatte sich die Säuglingssterberate auf 11,4 Promille mehr als halbiert. 1997 wurde erstmals die Rate von 5 Promille unterschritten, 2006 erstmals 4 Promille, 2012 (3,19) erstmals 3,5 Promille und schließlich 2017 (2,92) erstmals 3 Promille.

Die Absenkung unter 3,5 Promille war erneut mit einem Rückgang der postneonatalen Sterblichkeit verbunden, d.h. der stärker von sozialen Faktoren geprägten Säuglingssterblichkeit im 2. bis 12. Lebensmonat. Auf diesen Lebensabschnitt waren in den 1920er Jahren noch an die 60% aller Säuglingstodesfälle entfallen. Die jüngste Entwicklung brachte eine deutliche Reduktion des postneonatalen Anteils von 30% (2006-11) auf nunmehr (2015-20) 23,5% der gesamten Säuglingssterblichkeit, was einer Rate von 0,7 Promille entspricht. In Bezug auf die Todesursachen kam es in den letzten anderthalb Jahrzehnten zu deutlichen Rückgängen beim Plötzlichen Kindstod sowie bei Unreife; andererseits war eine unregelmäßige, insgesamt aber leichte Zunahme des Anteils der angeborenen Missbildungen und damit nur ein unterdurchschnittlicher Rückgang dieser Teilsterberate von 1,2 Promille (2001-05) über 1,1 Promille (2006-11) auf 0,9 Promille festzustellen.

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