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Inhalt

Projektgruppe 6 – Kindergesundheit

Arbeitsplan:

Das Kindergesundheits–Monitoring hat das Ziel, den Gesundheitszustand der Kinder in Österreich durch eine strukturierte und priorisierte Datenauswahl nach unterschiedlichen Kontexten (wie z.B. frühkindliche Entwicklung, Ernährung, soziale Risikofaktoren, körperliche oder seelischen Leiderfahrungen, psychologischer, pädagogischer und sozialer Betreuungs- oder Behandlungsbedarf, kindgerechte Arzneimittel, Alkohol, Tabak und andere Suchtmittel, Depressionen, Übergewicht etc.) zu erfassen und darzustellen, Problemlösungsansätze (in medizinischer, therapeutischer und sozialer Hinsicht) zu identifizieren und neue, erfolgversprechende Wege anzudenken.

Stand der Umsetzung:

Mit dem Kindergesundheits-Monitoring soll komplementierend zur Kinder- und Jugendgesundheitsstrategie des Gesundheitsministeriums ein von einem kinderrechtlichen Ansatz hergeleiteter Beitrag zur Kindergesundheit geleistet werden. Ausgehend von den Topics der Concluding Observations des UN-Kinderrechteausschusses hat sich die Projektgruppe 6 folgende thematische Schwerpunkte gesetzt:

  • ADHS: Überprüfung der Verschreibungspraxis / Monitoring der Medikation bzw. Verbesserung des Zugangs zu psychologischen, pädagogischen und sozialen Maßnahmen und Behandlungen;
  • Rechtes des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung in Konkurrenz mit dem Institut der Anonymen Geburt bzw. Babyklappe;
  • Stillraten: Monitoring von Verstößen gegen den Internationalen Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatz; Incentives für Baby-Friendly Hospitals;
  • Substanzmissbrauch von Jugendlichen (mit besonderem Augenmerk auf den Zusammenhang mit dysfunktionalen Familienstrukturen und Prävention beginnend bei Frühe Hilfen;
  • Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendgesundheit: z.B. Schaffung einer zertifizierten Kinder- und Jugendqualifikation für alle medizinisch-therapeutische Berufsbilder.

Referenzpunkte Concluding Observations: 29, 30, 46-51

  1. Der Ausschuss wiederholt seine Besorgnis über die Praxis der anonymen Kindesweglegung im Vertragsstaat durch den Einsatz von „Babyklappen“ oder „Babynestern“, welche, unter anderen, eine Verletzung der Artikel 6, 7, 8, 9 und 19 der Konvention darstellt.
  2. Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat entschieden auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Praxis der anonymen Aussetzung zu beenden und im Gegenzug alle Alternativen zügig zu stärken und zu fördern, wie die Möglichkeit von anonymen Geburten in Krankenhäusern als letztes Mittel, um das Aussetzen und oder den Tod des Kindes zu vermeiden, und ein vertrauliches Register der Eltern zu führen, auf welches das Kind zu einem späteren Zeitpunkt zugreifen könnte, unter Berücksichtigung der Verpflichtung, sämtliche Bestimmungen des Übereinkommens zu erfüllen. Darüber hinaus fordert der Ausschuss den Vertragsstaat auf, seine Anstrengungen zur Feststellung der Ursachen, die zur Aussetzung von Säuglingen führen, zu verstärken, einschließlich der Ausweitung des Angebots von Familienplanung sowie geeigneter Beratung und sozialer Unterstützung für ungeplante Schwangerschaften und zur Vorbeugung von Risikoschwangerschaften.

Gesundheit und Gesundheitsversorgung

  1. Während der Ausschuss die hohe Qualität der pädiatrischen Versorgung zur Kenntnis nimmt, ist er über das Fehlen einer systematischen Überprüfung der Kindergesundheit besorgt. Ebenfalls besorgt ist er über die zu hohe Verschreibung von Medikamenten wie Ritalin für Kinder mit Aufmerksamkeitsdefiziten und Hyperaktivitätsstörungen.
  2. Der Ausschuss empfiehlt, der Vertragsstaat möge ein landesweites System für die Überprüfung des Zustands der Kindergesundheit einrichten. Auch empfiehlt er, dass der Vertragsstaat das Phänomen der übermäßigen Verschreibung von Psychostimulanzien für Kinder sorgfältig prüfen und Initiativen ergreifen möge, um Kindern mit diagnostizierten Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitäts-Störungen ebenso wie deren Eltern und Lehrern Zugang zu einer breiten Palette von psychologischen, pädagogischen und sozialen Maßnahmen und Behandlungen zu bieten.

Stillen

  1. Der Ausschuss ist besorgt über die niedrige Rate des ausschließlichen Stillens in den ersten sechs Monaten und das Fehlen eines Mechanismus für die systematische Überwachung von Verstößen gegen den Internationalen Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatz. Der Ausschuss ist ferner besorgt über die geringe Zahl der Krankenhäuser, die als babyfreundlich zertifiziert sind.
  2. Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat:

(a)    Verstärkung seiner Bemühungen um Bewusstseinsbildung im Hinblick auf die Wichtigkeit des Stillens und Förderung des ausschließlichen Stillens von Kindern bis zum Alter von sechs Monaten;

(b)    Verstärkung der Überwachung der bestehenden Marketingvorschriften in Bezug auf Muttermilchersatz und Gewährleistung, dass solche Regelungen regelmäßig überwacht und Maßnahmen gegen diejenigen ergriffen werden, die gegen diese Bestimmungen verstoßen; und

(c)    Erhöhung der Zahl der Geburtskliniken, welche die erforderlichen Standards erfüllen und als babyfreundlich im Sinn der Baby-Friendly Hospital Initiative (BFHI) zertifiziert werden.

Gesundheit von Jugendlichen

  1. Während die präventiven, kurativen und Substitutions-Programme des Vertragsstaates zur Kenntnis genommen werden, ist der Ausschuss besorgt über das bei Kindern im Vertragsstaat anzutreffende hohe Ausmaß des Missbrauchs von Alkohol, Tabak, Cannabis und anderen illegalen Drogen, sowie von Depressionen und Fettleibigkeit, oft aufgrund von Armut, Gewalt, dysfunktionalen Familien und der Unfähigkeit der Eltern, mit ihren Kindern zurechtzukommen. Er ist auch besorgt über den Mangel an Betreuungs- und Rehabilitationsprogrammen, womit diese problematischen Situationen bewältigt und die davon betroffenen Kinder unterstützt werden könnten.
  2. Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat, seine Anstrengungen zu verstärken, um die Bedürfnisse von Kindern aus dysfunktionalen Familien wahrzunehmen und Maßnahmen zur Minderung der von derartigen familiären Verhältnissen ausgehenden psychologischen Auswirkungen und zum Ausbau von Betreuungs- und Rehabilitationsprogramme für Kinder zu ergreifen, die unter der Sucht nach Alkohol, Tabak, Cannabis und anderen illegalen Drogen beziehungsweise unter Depressionen und Übergewicht leiden. Mit Verweis auf den allgemeinen Kommentar Nr. 4 (CRC/C/GC/4, 2003) empfiehlt der Ausschuss, der Vertragsstaat möge spezialisierte und jugendgerechte Behandlungsmöglichkeiten von Drogenabhängigkeit und Dienste zur Schadensminimierung für Kinder entwickeln.

Kindergesundheitsbericht

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