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Kindertagesstätten – Personal und Gruppengrößen

Mit dem stetigen Ausbau an Einrichtungen zur Kinderbetreuung (siehe: Kindertagesstätten im Überblick) und auch wegen der Barcelona-Ziele von 2002 hinsichtlich der Betreuungsplätze (siehe: Kinderbetreuungsquote) geht ein wachsender Bedarf an pädagogischem Personal einher.

Im Berichtsjahr 2018/19  waren insgesamt 60.293 Personen im Bereich der Kinderbetreuung beschäftigt. Dies bedeutet zusammengenommen, dass auf 6,1 Kinder eine Pädagogin oder ein Pädagoge oder eine pädagogische Hilfskraft kam. Die Anzahl der Kinder, die von einer pädagogischen Fachkraft betreut werden (das Betreuungsverhältnis) vergrößert sich mit zunehmenden Alter der Kinder: Bei den Kleinsten, also in den Kinderkrippen und Kleinkindbetreuungseinrichtungen beträgt das Betreuungsverhältnis 3,8 Kinder pro betreuende Person. In den altersgemischten Betreuungseinrichtungen waren es 5,9, in den Kindergärten 6,4 und in den Horten 9,1 Kinder pro Person.

Ähnlich wie beim Betreuungsverhältnis verhält es sich mit den Gruppengrößen: Je jünger die zu betreuenden Kinder sind, desto kleiner sind auch die Gruppen. Durchschnittlich wurde 2018/19 eine Kinderkrippen- oder Kleinkindgruppe von 12,7 und eine altersgemischte Betreuungseinrichtung von 18,1 Kindern besucht. Pro Kindergartengruppe entfielen 19,1 und pro Hortgruppe 20,0 Kinder. Insgesamt kamen durchschnittlich 3,0 Beschäftigte auf eine Kinderbetreuungsgruppe. Diese Durchschnittswerte lagen in den Krippen mit 3,4 leicht darüber, in den altersgemischten Betreuungseinrichtungen mit 3,1 und in Kindergärten mit 3,0 etwa im Gesamtschnitt und in den Horten mit 2,2 Beschäftigten pro Gruppe darunter.

Nur ein geringer Teil des Kinderbetreuungspersonals ist männlich. Am höchsten lag der Anteil der Männer 2018/19 noch bei den Horten mit 8,5%, wesentlich weniger waren es mit 5,0% in den altersgemischten Betreuungseinrichtungen. In den Kindergärten (2,0%) sowie Kinderkrippen und Kleinkindgruppen (1,6%) waren jedoch nur maximal zwei von 100 Beschäftigten männlich. In allen Kinderbetreuungseinrichtungen zusammengenommen lag der Männeranteil bei 2,9%.

Bezug zur Kinderrechtekonvention

Artikel 18 Abs. 2 der Kinderrechtekonvention normiert die Verantwortung der Vertragsstaaten, die Eltern und den Vormund in angemessener Weise bei der Erfüllung ihrer Erziehungsaufgabe zu unterstützen und dabei insbesondere für den Ausbau von Institutionen, Einrichtungen und Diensten für die Betreuung von Kindern zu sorgen.

Artikel 26 der Kinderrechtekonvention normiert das Recht auf soziale Sicherheit. Danach erkennen die Vertragsstaaten das Recht des Kindes auf Leistungen der sozialen Sicherheit einschließlich der Sozialversicherung an und treffen die erforderlichen Maßnahmen, um die volle Verwirklichung dieses Rechts in Übereinstimmung mit dem innerstaatlichen Recht sicherzustellen. Die Leistungen sollen gegebenenfalls unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der sonstigen Umstände des Kindes und der Unterhaltspflichtigen sowie anderer für die Beantragung von Leistungen durch das Kind oder im Namen des Kindes maßgeblicher Gesichtspunkte gewährt werden.


Entwicklung

Aufgrund dessen, dass die Gesamtanzahl aller Kinder, welche in Kindertagesstätten betreut werden, seit 1972/73 bis heute kontinuierlich von etwa 150.000 auf 365.000 um fast das Eineinhalbfache zunahm (genau: +141,7%), stieg natürlich auch der Personalbedarf. Das insgesamt eingesetzte Personal wuchs demgegenüber aber überproportional von 10.634 auf 60.293 (+467%) sogar fast auf das Sechsfache.
Dabei soll nicht unerwähnt bleiben, dass durch eine rechtfertigbare Änderung der Erhebungsmethode seit Kurzem etwas weniger Personal berichtet wird: Bis 2016/17 beinhalteten die Zahlen das Betreuungs- und das Hilfspersonal (z.B. Haus- oder Reinigungspersonal), ab 2017/18 nur noch das Betreuungspersonal, also ohne Hilfspersonal, wodurch zwischen diesen Jahren ein einmaliger Rückgang um 6,7% oder 3.815 Personen verzeichnet wurde.
Davon abgesehen stieg die Anzahl des eingesetzten Personals in allen Jahren und in allen Arten von Kinderbetreuungseinrichtungen kontinuierlich, und zwar überall stärker als die der jeweils dort betreuten Kinder. Am schwächsten war die Zunahme von 8.588 auf 34.914 zwischen 1972/73 und 2017/18 noch bei den Kindergärten. Dies entspricht etwa einer Vervierfachung (+306,5%). Das Personal in den Horten stieg im selben Zeitraum von 1.215 auf 5.731 fast auf das Fünffache (+371,7%). Am stärksten legte der Personalbedarf für die Kinderkrippen und Kleinkindbetreuungseinrichtungen zu: Waren 1972/73 noch 831 Beschäftigte in diesem Sektor verzeichnet, so waren es 2018/19 mit 11.941 über 14-mal so viele (+1336,9%). Die altersgemischten Betreuungseinrichtungen werden erst seit 1997/98 erfasst, aber hier war seither ein Anstieg des Personaleinsatzes von 816 auf 7.707 zu verzeichnen.

Der Männeranteil beim Personal lag Anfang der 70er-Jahre mit fast 4% noch deutlich höher als heute. Er sank bis zur Jahrtausendwende mit Schwankungen sogar auf nur knapp über 1%, überstieg dann vorübergehend 2% und fiel anschließend wieder auf 1,6% im Jahr 2009/10. Seither war ein fast kontinuierlicher Zuwachs auf 2,9% im Berichtsjahr 2018/19 zu beobachten. In den Horten lag dieser Anteil im Zeitraum von 1972/73 bis 2018/19 immer deutlich über dem der anderen Arten von Kinderbildungs – und -betreuungseinrichtungen. So betrug der Männeranteil anfangs sogar fast 10%, fiel bis 1985/86 auf knapp 4 %, bewegte sich seither im Bereich von 4-6% und erreichte 2018/19 fast wieder das Niveau von vor knapp 50 Jahren (8,5%). In den Kinderkrippen bzw. Kleinkindbetreuungseinrichtungen sowie Kindergärten verlief die Entwicklung etwa so wie der Gesamtanteil, nur knapp darunter. Ebenso in den altersgemischten Betreuungseinrichtungen (erst ab 1997/1998 erfasst), allerdings knapp darüber, wobei der Anteil 2017/18 im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt wurde (auf 5,0%). Der Männeranteil beim Personal lag Anfang der 70er-Jahre mit fast 4% noch deutlich höher als heute. Er sank bis zur Jahrtausendwende mit Schwankungen sogar auf nur knapp über 1%, überstieg dann vorübergehend 2% und fiel anschließend wieder auf 1,6% im Jahr 2009/10. Seither war ein fast kontinuierlicher Zuwachs auf 2,9% im Berichtsjahr 2018/19 zu beobachten. In den Horten lag dieser Anteil im Zeitraum von 1972/73 bis 2018/19 immer deutlich über dem der anderen Arten von Kinderbetreuungseinrichtungen. So betrug der Männeranteil anfangs sogar fast 10%, fiel bis 1985/86 auf knapp 4 %, bewegte sich seither im Bereich von 4-6% und erreichte 2018/19 fast wieder das Niveau von vor knapp 50 Jahren (8,5%). In den Kinderkrippen bzw. Kleinkindbetreuungseinrichtungen sowie Kindergärten verlief die Entwicklung etwa so wie der Gesamtanteil, nur knapp darunter. Ebenso war es in den altersgemischten Betreuungseinrichtungen (erst ab 1997/1998 erfasst), allerdings knapp darüber, wobei der Anteil 2017/18 im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt wurde (auf 5,0%). Der Männeranteil beim Personal lag Anfang der 70er-Jahre mit fast 4% noch deutlich höher als heute. Er sank bis zur Jahrtausendwende mit Schwankungen sogar auf nur knapp über 1%, überstieg dann vorübergehend 2% und fiel anschließend wieder auf 1,6% im Jahr 2009/10. Seither war ein fast kontinuierlicher Zuwachs auf 2,9% im Berichtsjahr 2018/19 zu beobachten. In den Horten lag dieser Anteil im Zeitraum von 1972/73 bis 2018/19 immer deutlich über dem der anderen Arten von Kinderbildungs – und -betreuungseinrichtungen. So betrug der Männeranteil anfangs sogar fast 10%, fiel bis 1985/86 auf knapp 4 %, bewegte sich seither im Bereich von 4-6% und erreichte 2018/19 fast wieder das Niveau von vor knapp 50 Jahren (8,5%). In den Kinderkrippen bzw. Kleinkindbetreuungseinrichtungen sowie Kindergärten verlief die Entwicklung etwa so wie der Gesamtanteil, nur knapp darunter. Ebenso in den altersgemischten Betreuungseinrichtungen (erst ab 1997/1998 erfasst), allerdings knapp darüber, wobei der Anteil 2017/18 im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt wurde (auf 5,0%).

Durch den im Vergleich zu den Kinderzahlen überproportionalen Personalanstieg war es möglich, trotz sinkender Gruppengrößen das Betreuungsverhältnis in den Gruppen kontinuierlich zu verbessern. Insgesamt waren 1972/73 durchschnittlich noch rund 30 Kinder in einer Gruppe einer Kinderbetreuungseinrichtung anzutreffen. Nur in den Kinderkrippen war dieser Schnitt mit 17 Kindern damals schon deutlich geringer. Seither war insgesamt eine Reduktion der Gruppengrößen um etwa 40% auf 18 Kinder im Berichtsjahr 2018/19 zu beobachten, wobei diese innerhalb der einzelnen Betreuungsarten seit der Jahrtausendwende nicht mehr wesentlich sanken. Der weitere Rückgang des Gesamtdurchschnitts war auf das überdurchschnittlich starke Wachstum der Anzahl der Kinderkrippen, welche eben kleinere Gruppengrößen aufweisen, zurückzuführen.
So entwickelten sich die Gruppengrößen nach Art der Betreuungseinrichtung von 1972/73 bis 2018/19 folgendermaßen: In den Kinderkrippen kam es zu einem Rückgang von anfänglich 17 auf 12,9 im Jahr 2000/01 und seitdem mit leichten Schwankungen auf 12,7 Kinder (insgesamt: -25,2%). In den Kindergärten fiel die Gruppengröße von 31,4 auf 21,3 im Jahr 2000/01 und seitdem nochmals auf 19,1 Kinder (insgesamt: -39,2%), in den Horten ebenso von 27,4 auf 20,4 im Jahr 2000/01, blieb aber seitdem recht konstant (2018/19: 20,0 Kinder; Gesamtrückgang: 27,1%). Die Entwicklung der Größen der altersgemischten Gruppen seit deren Einführung verlief ähnlich den Gruppengrößen für alle Kinderbetreuungseinrichtungen zusammengenommen.
Die stetige Verbesserung des Betreuungsverhältnisses ergab sich aber nicht nur durch sinkende Gruppengrößen, sondern zusätzlich wurde auch immer mehr Personal pro Gruppe eingesetzt: Am geringsten stieg der durchschnittliche Personaleinsatz pro Gruppe bei den Krippen, welcher bereits 1972/73 mit 2,9 verhältnismäßig hoch war; bis 2016/17 betrug hier der Anstieg 17,3% (auf 3,4 pro Gruppe). Im selben Zeitraum legte das Personal in den Horten von 1,9 um 14,2% auf 2,2 zu, und in den Kindergärten war mit 42,9% der stärkste Zuwachs von 2 auf 3 Beschäftigte pro Gruppe zu beobachten.

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