Inhalt

Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung von Kindern (0 bis 14 bzw. 15 Jahre)

Kinderarmut bedeutet nach allgemeinem Verständnis das Aufwachsen in einer einkommensarmen Familie, womit Kinderarmut in unmittelbarem Verhältnis zur Einkommensarmut der Familie des Kindes steht. Kindspezifische Erscheinungsformen von Armut zeigen sich vor allem in Gestalt von materieller, gesundheitlicher, sozialer und kultureller Unterversorgung, von welcher nachteilige Wirkungen auf die Entwicklung und die Bildungsmöglichkeiten der betroffenen Kinder ausgehen und ihre Zukunftsperspektiven mittel- und langfristig einschränken.

Die Senkung der Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen oder bedrohten Menschen um mindestens 20 Millionen zählt zu den Kernzielen der Europa-2020-Strategie. Die verwendeten Begriffe sind dabei wie folgt definiert:

Europa 2020-Sozialzielgruppe Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung: Personen, auf die mindestens eines der drei folgenden Kriterien zutrifft:

  • Armutsgefährdung oder
  • keine/sehr niedrige Erwerbsintensität im Haushalt oder
  • erhebliche materielle Deprivation.

Armutsgefährdung: Als armutsgefährdet gelten in der EU jene Haushalte, deren Äquivalenzeinkommen unter 60% des Medians aller Äquivalenzeinkommen des Landes liegt. Die Armutsgefährdungsschwelle 2016 in Österreich betrug für Alleinlebende 15.105 EUR pro Jahr bzw. 1.259 EUR pro Monat. Hinzuzurechnen sind 629 EUR pro Monat für jede weitere Person ab 14 Jahren und 378 EUR pro Monat für jedes Kind unter 14 Jahren im Haushalt.

Personen in Haushalten mit keiner oder sehr niedriger Erwerbsintensität: Personen bis 59 Jahre, die in einem Haushalt leben, in dem Personen zwischen 18 und 59 Jahren (ausgenommen Studierende) im Laufe eines Jahres insgesamt weniger als 20% der maximal möglichen Erwerbsmonate ausschöpfen. Berücksichtigt werden dabei sowohl die Erwerbsmonate als auch die Wochenstunden.

Erhebliche materielle Deprivation (europäischer Mindestlebensstandard): Neun Aussagen über die Leistbarkeit von Gütern/Bedürfnissen für den Haushalt sind festgelegt. Sind mindestens vier dieser neun Merkmale unerschwinglich, so wird eine erhebliche materielle Benachteiligung bzw. Einschränkung aller Personen dieses Haushalts angenommen. Der Haushalt kann sich nicht leisten:

  1. regelmäßige Zahlungen in den letzten zwölf Monaten rechtzeitig zu begleichen (Miete, Betriebskosten, Kreditrückzahlungen, Wohnnebenkosten, Gebühren für Wasser, Müllabfuhr und Kanal, sonstige Rückzahlungsverpflichtungen);
  2. unerwartete Ausgaben bis zu 1.160 EUR zu finanzieren;
  3. die Wohnung angemessen warm zu halten;
  4. jeden zweiten Tag Fleisch, Fisch (oder entsprechende vegetarische Speisen) zu essen;
  5. einmal im Jahr eine Woche auf Urlaub zu fahren;
  6. einen Pkw;
  7. eine Waschmaschine;
  8. ein Fernsehgerät;
  9. ein Festnetztelefon oder Handy.

Im Jahr 2020 waren in Österreich rund 295.000 unter 15-Jährige von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen. Die Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdungsquote betrug 23,0% der gleichaltrigen Bevölkerung von 1,284 Mio.; d.h. sie fielen in zwei von drei der folgenden Kategorien lt. Sozialzielgruppe Europa 2020: Armutsgefährdet waren rund 249.000 oder knapp jedes fünfte Kind von 0 bis 14 Jahren (Armutsgefährdungsquote: 19,4%). Rund 82.000 (6,4%) lebten in einem Haushalt mit keiner oder sehr niedriger Erwerbstätigkeit, und rund 58.000 (4,5%) waren von erheblicher materieller Deprivation betroffen.

Jüngere Kinder waren 2018 vergleichsweise stärker betroffen (vgl. etwa 24,0% Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdete bei den unter 6-Jährigen bzw. 18,3% bei den 6- bis 9-Jährigen) In der Erhebung 2020 war es ausgeglichener (22,0% bei den unter 6-Jährigen, 24,7% bei den 6- bis 9-Jährigen und 22,9% bei den 10- bis 14-Jährigen).
Österreichische Kinder sind erheblich weniger stark gefährdet als solche mit anderen Staatsangehörigkeiten. So ist Gefährdungsquote für Armut oder Ausgrenzung bzw. für Armut für nicht-österreichische unter 15-Jährige mehr als dreimal und das Risiko, in Haushalten mit keiner oder sehr niedriger Erwerbsintensität aufzuwachsen, sogar fast sechsmal so hoch.

Bezug zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes

Im Übereinkommen über die Rechte des Kindes kommt der Begriff Kinderarmut nicht explizit vor; allerdings wird in Art. 27 das Recht jedes Kindes auf einen (seiner körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und sozialen Entwicklung) angemessenen Lebensstandard anerkannt. Die primäre Verpflichtung zur Sicherstellung des angemessenen Lebensstandards soll dabei die Eltern bzw. sonstige für das Kind verantwortliche Personen treffen; dabei soll der Staat unterstützend wirken und mittels spezieller Hilfs- und Unterstützungsprogramme der materiellen Bedürftigkeit von Kindern (hinsichtlich Ernährung, Bekleidung und Wohnung) entgegensteuern.

Entwicklung

Bei der Gefährdungsquote für Armut und Ausgrenzung von unter 16-Jährigen kam es im Jahr 2013 zu einem Spitzenwert. Rund 317.000 (24,2%) waren damals armuts- oder ausgrenzungsgefährdet. Sowohl hier als im Wesentlichen auch bei den Unterkategorien waren die Quoten und auch die absoluten Zahlen bis 2016 kontinuierlich rückläufig. Beispielsweise lag die Armutsgefährdungsquote mit 17,3 % (231.000 Betroffene) deutlich unter dem langjährigen Schnitt von 2008-2018 (18,9%), und mit 275.000 (20,6% der gleichaltrigen Bevölkerung) wurde die geringste Zahl an Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdeten seit 2011 angegeben. Grundsätzlich sind die Jahre vor 2013 aber aufgrund eines Zeitreihenbruchs nur eingeschränkt vergleichbar.

Im Jahr 2017 wurde bei der Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdungsquote mit 24,0% jedoch fast wieder das Niveau von 2013 erreicht und mit 324.000 Betroffenen absolut sogar leicht überschritten, war von 2018 bis 2020 aber wieder etwa im langjährigen Schnitt.

Die Veränderungen zwischen den einzelnen Jahren und die Zahlen generell sind allerdings mit Bedacht zu verwenden, da es sich um mit Unsicherheiten behaftete statistische Hochrechnungen aus Stichprobenbefragungen (EU-SILC) handelt, welche mit Schwankungsbreiten behaftet sind. Es bleibt abzuwarten, ob die jüngste Entwicklung nur ein Ausreißer in einer an sich erfolgversprechenden Tendenz in Richtung Reduzierung der Kinderarmut war.

zum Seitenanfang