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Grenzüberschreitende Adoption

Immer häufiger begegnet man in der sogenannten „westlichen Welt“ dem Phänomen der ungewollten Kinderlosig­keit, sodass auch immer mehr Paare überlegen, ein Kind zu adoptieren. Adoption – die Annahme eines Kindes an „Kindesstatt“ – bedeutet eine lebenslange Entscheidung im Interesse des Kindes – sowohl für dessen leibliche Eltern als auch für die Adoptiveltern. Adoption kann für alle Beteiligten eine gute Lösung sein, wenn sie nach fachlichen Standards und im Rahmen bestehender Gesetze durchgeführt wird und dem Kindeswohl dient.

Kinder haben ein Recht auf Schutz und ein legales und transparentes Adoptionsver­fahren, welches möglichst viel über ihre Herkunft und ihre Vorgeschichte doku­mentiert. Dieses Recht ergibt sich bereits aus der 1989 verabschiedeten UN-Kon­vention über die Rechte des Kindes (KRK). Die Konvention stellte erstmals international gültige Mindeststandards über die Rechte der Kinder auf und setzte insbesondere auch mit ihrem Zusatzpro­tokoll betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpor­nographie (OPSC) international gültige Richtlinien für den Schutz vor Kinderhan­del und missbräuchlichen Auslandsadoptionen.

Im Jahr 1993 wurde weiters das Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (Haager Adoptionsübereinkommen) verabschie­det, das die Zusammenarbeit zwischen den Behörden bei internationalen Adoptionen regeln und missbräuchlichen Praktiken vorbeugen sollte. Viele Aus­landsadoptionen folgen jedoch nicht den Regeln des Übereinkommens, da es als internationaler Vertrag nur für dessen Mitgliedsstaaten gilt. Somit ist hinsicht­lich der behördlichen Vorgangsweise zu unterscheiden zwischen Staaten, die das Haager  Übereinkom­men über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption ratifiziert haben, und Staaten, die dieses Haager Adoptions­übereinkommen nicht ratifiziert haben.

Aus der Sicht des Kindeswohles wäre es wünschenswert, Staaten, die das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammen­arbeit auf dem Gebiet der internationa­len Adoption unterfertigt haben, auszuwählen, da in diesem Rechtsrahmen wesentlich größere Rechtssicher­heit besteht.

Aus dem bisher Gesagten ergibt sich eine umfassende (kinder-)rechtliche Verpflich­tung österreichischer Behörden, ein transparentes Adoptionsverfahren zu gewährleisten. Diese Verpflichtung geht über die Einhaltung der jeweiligen einschlägigen Bestimmungen im Kinder-, Jugendhilfe-und Familienrecht hinaus. Vor diesem Hintergrund bedeutet „rechtskonforme Adoption“ daher die Beachtung aller internationalen (kinder­rechtlichen) Vorgaben.

Die im Bundesministerium für Familien und Jugend angesiedelte „Arbeitsgruppe Kinderhandel“ möchte daher mit dieser Broschüre Informationen für Fachkräfte und zukünftige Adoptiveltern bereitstel­len, um bei der rechtskonformen Abwick­lung von Adoptionen Orientierung zu geben und mitzuwirken, illegale Adoptio­nen und Kinderhandel zu vermeiden.

Infofolder „Grenzüberschreitende Adoption„: Grenzüberschreitende Adoption

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