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Wanderungen innerhalb Österreichs (Binnenwanderung)

Die Verlegung des Wohnsitzes einer Person wird als Wanderung oder Wanderungsbewegung bezeichnet. Wanderungen können über verschiedene Distanzen erfolgen: Je nachdem, ob dabei eine Staatsgrenze überschritten wird oder nicht, spricht man von internationaler oder interner Migration. Damit fallen alle Wohnsitzwechsel innerhalb der Grenzen Österreichs unter den Begriff der „internen Migration“ oder „Binnenwanderung“. Bei den Binnenwanderungen wird häufig nach Distanzkategorien unterschieden, die auf das administrative System des Staates abgestellt sind: Wanderungen zwischen bzw. innerhalb der Bundesländer, Politischen Bezirke und Gemeinden. Wanderungen innerhalb der Gemeinden werden auch als Ortsumzüge bezeichnet; in Wien schließen sie die Umzüge zwischen den Gemeindebezirken mit ein. Die sog. Stadt-Umland- oder auch Suburban-Wanderung umfasst Wohnsitzverlagerungen zwischen größeren Städten und ihren Umlandgemeinden. Zu beachten ist, dass es sich dabei im Fall Wien um Wanderungen zwischen Bundesländern, bei Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck usw. jedoch um Wanderungen zwischen Politischen Bezirken desselben Bundeslandes handelt.


Bezug zur Kinderrechtekonvention

Artikel 9 des Übereinkommens schützt Kinder vor rechtswidrigen  Eingriffen in ihre gesetzlich anerkannten Familienbeziehungen. Sollte ein Kind doch von einem oder beiden Elternteilen getrennt sein, so ist gleichwohl immer sein Recht auf regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu achten, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht (Artikel 8 Abs. 3).


Entwicklung

Kinder wandern mit ihren Eltern im Phasenablauf des Familienlebenszyklus, und dies zumeist über kurze Distanz. Auch ist festzuhalten, dass Verlegungen des Hauptwohnsitzes sehr häufige Ereignisse sind. Im Jahr 2014 wurden bei den 1,222 Millionen unter 15-Jährigen in Österreich rund 114.500 Fälle von Binnenwanderung registriert, d.s. 9,4%. (Man spricht hier von Fällen, da manche Personen innerhalb eines Jahres mehrmals umziehen.) Am „mobilsten“ waren die Kleinkinder (0 bis 4 Jahre) mit 13,5%. Mit zunehmendem Alter der Kinder wandern die Familien seltener. Von den 5- bis 9-jährigen Kindern nahmen 2014 noch 8,4% an der Binnenwanderung teil, von den 10- bis 14-jährigen 6,4%. Nicht weniger als 57,0% der Binnenwanderungen von Kindern waren Ortsumzüge und weitere 16,6% Umzüge innerhalb Politischer Bezirke, erstreckten sich also ebenfalls auf kurze Distanz; zu diesen beiden Kategorien kämen noch die Nahwanderungen zwischen Großstädten und ihren Umländern hinzu. Nach dem Ende der Schulpflicht nehmen die Binnenwanderungen durch eigenständige Wohnsitzwechsel der Jugendlichen aufgrund von Ausbildungs- und Berufsantritten wieder zu (2014: 10,5%) und kulminieren bei den 20- bis 24-Jährigen (2014: 22,3%). In diesem Alter sind Binnenwanderungen über Bezirks- bzw. Landesgrenzen erwartungsgemäß häufiger als im Kindesalter. Ebenfalls im Unterschied zum Kindesalter, das durch geschlechtsspezifisch jeweils fast identische Raten der Binnenwanderung in allen drei Fünfjahres-Altersgruppen (0-4, 5-9, 10-14) gekennzeichnet ist, nehmen die weiblichen Jugendlichen häufiger an der Binnenwanderung teil als die männlichen. 2014 waren 9,5% der 15- bis 19-jährigen Burschen Binnenwanderer, gegen 11,5% der Mädchen; ähnlich bei den 20- bis 24-Jährigen 20,7% versus 23,9%.

Im Jahr 2015 stieg die Binnenwanderungsmobilität nicht zuletzt durch die Ankunft und Umverteilung zahlreicher Displaced Persons. Die Binnenwanderungsrate der unter 15-jährigen Knaben wie Mädchen nahm im Vergleich zum Vorjahr um jeweils etwa 0,6 Prozentpunkte zu. Bei den Jugendlichen änderte sich das Mobilitätsmuster. In der Erhöhung der Binnenwanderungsrate der 15- bis 19-jährigen Burschen 2014/15 um nicht weniger als 2,8 Prozentpunkte auf 12,3% finden die – fast ausschließlich männlichen – unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ihren zahlenmäßigen Niederschlag, zumal kontrastierend dazu die analoge Rate der gleichaltrigen Frauen mit 11,8% gegenüber 2014 nur unwesentlich anstieg und dadurch sogar hinter jener der männlichen Jugendlichen zurückblieb.

Dieser Prozess verfestigte sich im Jahr 2016. Die Binnenwanderungsrate der Burschen im Alter von 15 bis 19 Jahren erhöhte sich gegenüber 2015 um weitere 2,1 Prozentpunkte auf 14,4% und übertraf damit die nur um 0,3 Punkte auf 12,1% angestiegene Rate der weiblichen Jugendlichen noch stärker. Der bis vor kurzem (2014) eindeutige Vorsprung der Mädchen beim Flüggewerden wurde durch die zusätzliche Binnenwanderungsmobilität geflüchteter männlicher Jugendlicher seit 2015 überlagert und ins Gegenteil gedreht.

Bei den Kindern unter 15 Jahren kam es in den letzten zwei Jahren ebenfalls zu einer etwas höheren Mobilität. 2016 war die Binnenwanderungsrate mit 10,3% (129.600 Fälle) um etwa ein Zehntel höher als 2014 mit den bereits erwähnten 9,4%. Weiterhin charakteristisch waren die sehr geringen Geschlechtsunterschiede (Knaben: 10,5%, Mädchen; 10,1%) sowie die mit zunehmendem Alter der Kinder sich abschwächenden Binnenwanderungsraten bezogen auf die Gleichaltrigen, nämlich 14,1% der unter 5-Jährigen, 9,4% der 5- bis 9-Jährigen und 7,4% der 10- bis 14-Jährigen.

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