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Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – Asylanträge

Flüchtlinge, welche ohne die Begleitung eines für sie verantwortlichen Erwachsenen eingereist sind oder im Inland ohne Begleitung zurückgelassen wurden, werden als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (kurz: umF) bezeichnet. Sie haben Anspruch auf besonderen Schutz.

Im Zuge der sogenannten Flüchtlingskrise in Europa ab 2015 erreichte auch die Zahl unbegleiteter minderjähriger Asylwerber Rekordwerte. So stellten im Jahr 2015 insgesamt 8.277 umF einen Asylantrag in Österreich. 743 davon (9%) waren unmündige Kinder unter 14 Jahren. Mit 7.880 war ein überwiegender Teil von 95,2% aller unbegleiteten antragstellenden Minderjährigen männlich. Im darauffolgenden Jahr 2016 waren bereits wieder weniger als halb so viele Asylwerber zu verzeichnen (3.900), es waren aber noch immer deutlich mehr als in den Jahren zuvor.
Seit diesen beiden Rekordjahren hat sich die Situation deutlich entspannt. Die Zahl der Anträge unbegleiteter Minderjähriger sank im Jahr 2017 um 65,3% auf 1.352 und 2018 abermals, sogar noch stärker, um 71,2% auf 390. Dies ist gleichbedeutend mit einem langjährigen Tiefstwert: Der Zustrom an umF im Jahr 2018 machte nur noch genau ein Zehntel desjenigen von 2016 und gar nur 4,7% des Höchstwertes von 2015 aus.

Dabei wurden in Österreich im Vergleich zur Bevölkerungszahl überdurchschnittlich viele Asylanträge unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge gestellt. Die Jahre 2008 bis 2018 zusammengenommen waren es mehr als viermal so viele wie im EU-weiten Schnitt, und nur in Schweden wurden noch mehr Anträge aufgenommen.

Bezug zur Kinderrechtekonvention

Artikel 22 Kinderrechtekonvention verpflichtet die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass ein Kind, das die Rechtsstellung eines Flüchtlings begehrt oder nach Maßgabe der anzuwendenden Regeln und Verfahren des Völkerrechts oder des innerstaatlichen Rechts als Flüchtling angesehen wird; angemessenen Schutz und humanitäre Hilfe bei der Wahrnehmung der Rechte erhält, die in der Kinderrechtekonvention oder in anderen internationalen Übereinkünften über Menschenrechte oder über humanitäre Fragen, denen die genannten Staaten als Vertragsparteien angehören, festgelegt sind, und zwar unabhängig davon, ob es sich in Begleitung seiner Eltern oder einer anderen Person befindet oder nicht.

Unbegleitete minderjährige Asylwerber 2010 – 2018 / Herkunftsländer (Top 18)
Quelle: Bundesministerium für Inneres, Asylstatistiken, Jährliche Statistiken für das Asylwesen 2010-2018

Landunter 14 Jahren14 bis 17 JahreInsgesamt
Afghanistan10441159312637
Syrien25714751732
Pakistan1510101025
Somalia31891922
Nigeria1614615
Irak102489591
Algerien10512522
Marokko9265274
Iran12195207
Russische Föderation7785162
Bangladesch1145146
Kosovo9120129
Gambia1116117
Libyen17778
Moldau37275
Indien06767
Tunesien05959
Türkei05555
SUMME1668
18608
20276

Hinweis: Für die Jahre 2014 und 2015 werden in den Jahresberichten zum Asylwesen des Bundesministeriums für Inneres nur Zahlen für die Top 15 Herkunftsländer berichtet. Für die übrigen Länder wurden die Werte aus den Eurostat-Statistiken entnommen. In der vorliegenden Auflistung betrifft dies Moldau (2014), die Russische Föderation (2015) sowie Indien und Libyen (jeweils 2014 und 2015).
Nicht angeführt sind die Asylanträge von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die keine bzw. keine anerkannte Staatsangehörigkeit besitzen (insgesamt 205 von 2010 bis 2018).

Entwicklung

Die Gesamtzahl aller Asylanträge von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umF) war in der zweiten Hälfte des letzten Jahrzehnts fast immer unter 1.000 pro Jahr (nur 2009 wurde diese Schwelle mit 1.062 leicht überschritten). Von 2004 bis 2010 wurden im Schnitt 736 Anträge pro Jahr gestellt, der tiefste Wert lag hier bei 414 im Jahr 2006.
Demgegenüber kann ein mehr als dreimal so hoher durchschnittlicher Wert von 2011 bis 2018 (2.449 pro Jahr) beobachtet werden. Dabei wurde, wie eingangs erwähnt, im Jahr 2015 ein Rekord von 8.277 Anträgen von umF registriert. Zuvor stieg diese Zahl bereits in den Jahren 2011 und 2012 um jeweils knapp 500 an, was hauptsächlich auf einen Zuwachs an unbegleiteten minderjährigen Asylwerbern aus Afghanistan in diesen beiden Jahren zurückzuführen war. Anschließend ging sie 2013 zwischenzeitlich wieder auf unter 1.000 zurück, und im Jahr darauf erreichte sie erstmals fast 2.000. Im Jahr 2014 war auch erstmals seit dem Beginn des Bürgerkrieges in Syrien ein merklicher Anstieg von syrischen umF zu verzeichnen. Aber auch von Personen aus den meisten anderen wesentlichen Herkunftsländern wurden bereits 2014 und vor allem 2015 überdurchschnittlich viele Anträge gestellt (für detailliertere Aufschlüsselungen der Anträge von umF nach Herkunftsländern, siehe Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – Anträge nach Herkunftsländern).
Zuletzt gab es 2016 einen Rückgang von über 50% gegenüber dem Vorjahr; die 3.900 Anträge waren aber noch immer mehr als doppelt so viele wie im langjährigen Durchschnitt von 2004 bis 2018 (1.649 pro Jahr).
Wie bereits angemerkt war die Fortsetzung dieses Trends in den beiden Folgejahren (Reduktion um etwa zwei Drittel 2017 und sogar noch mehr 2018) gleichbedeutend mit dem niedrigsten Wert (im betrachteten Zeitraum seit 2004) von 390 im Jahr 2018. Damit lag das Mittel der Anzahl an unbegleiteten antragstellenden Minderjährigen in diesen beiden Jahren in etwa wieder bei dem langjährigen von 2004-2013.

Eine deutliche, man könnte sogar sagen die weitaus überwiegende Mehrheit der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ist männlichen Geschlechts. Der Männeranteil lag seit 2008 (bis 2017) immer über 85% und fluktuierte etwas zwischen 85,5% und 95,5% (Durchschnitt von 2008-2017: 92,2%). Im Rekordjahr 2015 waren 95,2% aller umF Knaben bzw. männliche Jugendliche, 2016 lag der Anteil bei 94% und 2017 bei 93%. Im Jahr 2018 wurde mit 84,6% Anträgen männlicher umF der Wert von 2008 erstmals seither unterschritten. Verglichen mit allen minderjährigen Asylwerbern, von welchen in den vergangenen elf Jahren im Mittel fast 70% Männer waren, sind also, relativ gesehen, noch deutlich mehr männliche Asylwerber unbegleitet unterwegs als weibliche.
Auch hinsichtlich der Altersstruktur bzw. der Mündigkeit weichen die Zahlen für die unbegleiteten von denen aller minderjährigen Flüchtlinge ab, und das noch viel drastischer: Waren von 2008 bis 2016 unter allen minderjährigen Asylwerbern meist nur grob ein Drittel (Durchschnittswert: 30,7%) bereits mündig, also im Alter von 14 bis 17 Jahren, so lag dieser Anteil bei den umF im selben Zeitraum immer über 90%. Der Spitzenwert lag 2014 bei 94,2%. Zuletzt waren in den Jahren 2017 und 2018 mit 89,6% bzw. 87,2% leicht niedrigere Anteile zu verzeichnen, es war aber ebenfalls der Großteil aller unbegleiteten minderjährigen Asylwerber 14 Jahre alt oder älter. Es bleibt aber anzumerken, dass auch hier mit dem letzten Wert von 2018 der geringste seit 2008 beobachtet werden konnte (dieser Trend zeichnete sich aber mit einem Mündigkeitsanteil von nur 13,5% bei allen antragsstellenden Minderjährigen 2018 noch stärker als bei den Unbegleiteten ab).

Im europäischen Vergleich (EWR plus Schweiz, also 32 Staaten) war Österreich in den zehn Jahren von 2008 bis 2017 immer unter den fünf Staaten mit den meisten Asylanträgen von umF, verglichen mit der Bevölkerung. Bis 2013 sowie 2017 belegte Österreich dabei jeweils einen Platz zwischen drei und fünf, 2014 und 2015 Platz zwei hinter Schweden, und im Jahr 2016 wurden sogar die meisten unbegleiteten minderjährigen Asylwerber pro 100.000 Einwohner hierzulande registriert. Im Jahr 2018 jedoch war Österreich nur mehr auf dem 12. Platz zu finden.
Vor 2014 stellten zwischen 7,2 (2010) und 16,4 (2012) umF pro 100.000 in Österreich wohnende Personen Anträge (11,2 im Durchschnitt von 2008 bis 2013). 2014 überstieg der Wert mit 23,2 pro 100.000 der Bevölkerung erstmals 20. 2015 waren es fast 100 (genau: 96,5 pro 100.000) und damit über fünfmal so viele wie im EU-Schnitt. Nur in Schweden wurden in diesem Jahr mit über 350 pro 100.000 Einwohner noch deutlich mehr Anträge verzeichnet. In den Folgejahren gab es, synchron zu den absoluten Zahlen, in Österreich starke Rückgänge im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr von über 50% auf 44,8 (2016), etwa zwei Drittel auf 15,4 (2017) und über 70% auf 4,4 (2018) unbegleitete minderjährige Asylwerber pro 100.000 der Bevölkerung. Dies ist ebenfalls seit vielen Jahren der niedrigste Wert, er lag jedoch immer noch knapp über dem EU-Schnitt von 3,9 in diesem Jahr. Auch insgesamt waren es seit 2008 (durchschnittlich 22,9 pro 100.000 bis 2018) über viermal so viele wie im EU-weiten Mittel, was wiederum den zweithöchsten Wert nach Schweden darstellt.

Von Jänner bis April 2019 beantragten 205 umF Asyl – davon waren sieben unter 14 Jahre alt. Bisher kann für 2019 noch kein wesentlicher Unterschied zum Vorjahr (198 von Jänner bis April 2018) festgestellt werden.

Weitere Informationen (Stand: 24.04.2018)

  • Nach Schätzungen des Bundesministeriums für Finanzen zu den budgetären Auswirkungen der Flüchtlingszuwanderung wurde von im Sinne des Stabilitäts- und Wachstumspaktes (SWP) „anrechenbaren“ Zusatzkosten (für Erwachsene und Minderjährige zusammengenommen) in Höhe von 0,4 Mrd EUR oder 0,11 % des BIP im Jahr 2015 und 0,8 Mrd EUR oder 0,21% des BIP im Jahr 2016 ausgegangen. Im Jahr 2017 wird von einem Rückgang der Ausgaben für Flüchtlinge gemessen in Prozent des BIP ausgegangen (2016: 1,67 Mrd EUR oder 0,48% des BIP; 2017: 1,71 Mrd EUR oder 0,47% des BIP).
  • Mit der Grundversorgungsvereinbarung 2004 haben sich Bund und Länder gemeinsam dazu bekannt, die Verantwortung zur Versorgung von Asylwerber/innen wahrzunehmen. Die Kosten für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung von minderjährigen und unbegleiteten minderjährigen Fremden in der Bundesbetreuung (Erstaufnahmestelle Traiskirchen – EAST Ost) sind in den allgemeinen Grundversorgungkosten von Asylwerbern enthalten. Rechnerisch betragen die Kosten für die Unterbringung und Betreuung bei einem Tageshöchstsatz von 95 Euro monatlich 2 898 Euro für jede/n unbegleitete/n minderjährige/n Asylwerber/in.
  • Bei der 24 Stunden – Betreuung steht jedem unbegleiteten minderjährigen Fremden ein eigener Bezugsbetreuer als umfassende Anlaufstelle für Angelegenheiten aller Art zur Seite. Der Betreuungsschlüssel liegt bei mindestens 1:15. Die Schwerpunkte bei der Betreuung reichen von einer erweiterten Tagesstrukturierung (Deutsch- und Integrationsunterricht, Bildungsprogramme und Freizeitaktivitäten etc.) über die psychologische Betreuung von UMA bis hin zur Vermittlung von Sozialkompetenz und Konfliktprävention etc. Schulpflichtige Minderjährige haben die Möglichkeit, Brückenklassen innerhalb der Bundesbetreuungsstelle zu besuchen. Zentrales Ziel der Betreuung ist die Vorbereitung auf eine selbstständige Lebensführung (bspw. Haushaltsführung, Umgang mit Geld, Strukturierung des Alltags).
  • Die Kosten für die altersgerechte Unterbringung und Betreuung für jede/n unter 14-jährige/n unbegleitete/n minderjährige/n Asylwerber/in belaufen sich auf 5 068 Euro monatlich. Dabei werden zusätzlich zur standardmäßigen Betreuung Remunerantenmütter als Bezugspersonen für unbegleitete minderjährige Fremde unter 14 Jahren herangezogen.
  • Mit Stand 1.10.2017 befanden sich 133 unbegleitete minderjährige Fremde in Bundesbetreuung (ORS Service GmbH) und 3.184 in Länderbetreuung.
  • Überblick über die Altersdiagnosen: Es werden durchschnittlich rund 500 Altersfeststellungen pro Jahr beauftragt. Davon können durch diese Untersuchungen, wiederum im Mittel, in 61% der Fälle die Minderjährigkeitsangaben nicht bestätigt werden.
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