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In-vitro-Fertilisationen

Die In-vitro-Fertilisation (IVF) ist eine Methode zur künstlichen Befruchtung. Diese ist grundsätzlich bei Ehepaaren sowie bei Paaren, die in einer eingetragenen Partnerschaft oder in einer Lebensgemeinschaft leben, zulässig.

Seit Schaffung des Fonds zur Finanzierung der In-vitro-Fertilisation (IVF-Fonds) im Jahr 2000 (IVF-Fonds-Gesetz, BGBl. I Nr. 180/1999 – letzte Novellierung 2018) gibt es für Kinderwunschpaare unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Kostenübernahme für medizinisch unterstützte Fortpflanzung durch den IVF-Fonds, wenn Behandlungen mit bestimmten Methoden der medizinisch unterstützten Fortpflanzung zur Erfüllung des Kinderwunsches medizinisch notwendig sind.

Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen wie medizinischer Indikation usw. werden vom IVF-Fonds 70 % der Kosten für Maßnahmen der In-vitro-Fertilisation grundsätzlich für höchstens vier IVF-Versuche getragen. Dies führt zu einer finanziellen Entlastung von betroffenen Kinderwunschpaaren, da nur mehr ein Selbstbehalt in der Höhe von 30 % der Kosten vom betroffenen Paar zu übernehmen ist. Bezug zur Kinderrechtekonvention In Artikel 24 wird die Gesundheitsvorsorge von Kindern und Jugendlichen geregelt. Danach sollen die Vertragsstaaten das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit anerkennen sowie die Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Weiters sollen die Vertragsstaaten bemühen sich sicherzustellen, dass keinem Kind das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vorenthalten wird. Es soll eine angemessene Gesundheitsfürsorge für Mütter vor und nach der Entbindung gewährleistet und die Gesundheitsvorsorge, die Elternberatung sowie die Aufklärung und die Dienste auf dem Gebiet der Familienplanung ausgebaut werden.

Entwicklung

Schon von 2001 bis 2014 war in Österreich ein deutlicher Anstieg der Anzahl im IVF-Register dokumentierter Versuche von ca. 4.700 auf über 7.600, d.h. um rund 62% zu verzeichnen. 2015 und 2016 kam es zu weiteren sprunghaften Zunahmen auf rund 9.100 (+19%) und 10.100 (+11%). Zuletzt, im Jahr 2019, wurden 11.028 IVF-Versuche verzeichnet, was mit +1,8% im Vergleich zum Vorjahr den höchsten Wert seit der Einführung der Kostenübernahme darstellt. Die Zunahmen im langjährigen Durchschnitt seit 2001 liegen bei +4,9% pro Jahr.

Im Rahmen des IVF-Fonds konnten 2019 insgesamt 1.977 Schwangerschaften aus IVF registriert werden (ohne Versuche mit kryokonservierten Embryonen). Dabei war der große Anstieg zwischen 2001 und 2010 von 986 auf 1.993 zu beobachten, worauf bis 2014 ein Rückgang auf 1.797 folgte. Seither wurden, mit moderaten Schwankungen im niedrigen einstelligen Prozentbereich, immer um die 2.000 IVF-Schwangerschaften – und somit mehr als doppelt so viele wie noch 2001 – verzeichnet.

Im Zeitraum 2001-2010 stieg die Schwangerschaftsrate (Anzahl der Schwangerschaften pro Follikelpunktion) markant von 22,8% auf 33,9%. Dies erklärt, warum die Zahl der Schwangerschaften aus einer IVF bis 2010 stärker zunahm als die der IVF-Versuche. Die hohe Schwangerschaftsrate von 2010 wurde nicht wieder erreicht; 2018 lag sie bei 27,4% und 2019 bei 27,0%.

Werden zusätzlich die Versuche mit kryokonservierten Embryonen berücksichtigt, so wurden im Jahr 2019 insgesamt 3.132 Schwangerschaften aus IVF registriert. Im Jahr 2018 waren es noch 3.080 Schwangerschaften, woraus 2.587 Geburten resultierten, welche 3,0% aller Geburten in Österreich ausmachten. (Für das Jahr 2019 sind IVF-Geburtenzahlen noch nicht verfügbar – Stand April 2021) Wie bei den IVF-Versuchen kam es 2015 gegenüber 2014 zu einer erheblichen Zunahme, die bei den Schwangerschaften rund 19% und bei den Geburten rund 18% ausmachte.
Die sog. Baby-Take-Home-Rate, welche Auskunft über den Erfolg der Behandlungen gibt, errechnet sich aus den gemeldeten Geburten pro Follikelpunktion bzw. Kryotransfer und lag für 2018 bei 28,5%. Die für ihre Berechnung wichtige Melderate der Versuchsausgänge (Geburt bzw. vorzeitiger Schwangerschaftsabbruch) betrug 96,4%.

Der mittlerweile beobachtbare Rückgang der Schwangerschaftsrate ab 2010 ist darauf zurückzuführen, dass seitdem tendenziell weniger Embryonen transferiert werden, um das Risiko von Mehrlingen und einer damit verbundenen Risikoschwangerschaft zu minimieren. Tatsächlich waren im Jahr 2009 noch fast 24% der IVF-Geburten Mehrlingsgeburten (298 Geburten), jedoch 2017 nur mehr rund 10% (253 Geburten) bzw. 2018 gar nur mehr rund 6% (192 Geburten). Knapp ein Fünftel aller 2017 dokumentierten Mehrlingsgeburten (18,7%) waren IVF-Geburten.

 
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