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Fremduntergebrachte Kinder

Es gibt Lebenssituationen, die dazu führen, dass Kinder nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können. Pflegekinder haben meist schon viel erlebt. Sie waren regelmäßig mit unterschiedlichen Belastungen konfrontiert, die tiefe Spuren hinterlassen haben. Die Kinder sind häufig verunsichert, misstrauisch und haben große Ängste. Daher brauchen sie konstante Zuwendung von verständnisvollen, belastbaren Menschen.

Das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 regelt Fälle, in welchen wegen Gefährdung des Kindeswohls der Verbleib in der familiären Umgebung nicht mehr möglich ist. Wenn „die Gefährdung nur durch Betreuung außerhalb der Familie oder des sonstigen bisherigen Wohnumfeldes abgewendet werden kann, ist Kindern volle Erziehung zu gewähren“ (§ 26 Abs. 1 B-KJHG 2013). Volle Erziehung erfolgt durch Betreuung bei nahen Angehörigen, bei Pflegepersonen („Pflegekinder“) und in sozialpädagogischen Einrichtungen („Wohngemeinschaften“). Die Betreuung bei nahen Angehörigen wird nicht statistisch erfasst.

Im Jahr 2020 wurden 12.678 Kinder und Jugendliche im Rahmen der vollen Erziehung betreut. Bezogen auf die Bevölkerung unter 18 Jahren betraf dies 8,2 von 1.000 Minderjährigen. Gut drei Fünftel (7.762 oder 61,2%) wurden in sozialpädagogischen Einrichtungen betreut (5,0 pro 1.000), 5.061 bei Pflegepersonen (3,3 pro 1.000). Nach dem Geschlecht bestand mit 53,2% ein Überhang an männlichen Kindern und Jugendlichen. Dabei war nur der Anteil der Knaben und Burschen in den sozialpädagogischen Einrichtungen mit 54,6% überdurchschnittlich hoch, während er bei den Pflegekindern mit 51,1% weitgehend dem männlichen Anteil in der unter 18-jährigen Bevölkerung (51,4%) entsprach.

Ein Vergleich der Daten ab 2015 mit denen der Jahre zuvor ist nur sehr bedingt zulässig, da die Erhebungsmethode gravierend verändert wurde (siehe unten).

Bezug zur Kinderrechtekonvention 

Artikel 9 regelt die Trennung des Kindes von seinen Eltern. Danach sollen die Vertragsstaaten sicherstellen, dass ein Kind nicht gegen den Willen seiner Eltern von diesen getrennt wird, es sei denn, dass die zuständigen Behörden in einer gerichtlich nachprüfbaren Entscheidung nach den anzuwendenden Rechtsvorschriften und Verfahren bestimmen, dass diese Trennung zum Wohl des Kindes notwendig ist. Eine solche Entscheidung kann im Einzelfall notwendig werden, wie etwa wenn das Kind durch die Eltern misshandelt oder vernachlässigt wird oder wenn bei getrennt lebenden Eltern eine Entscheidung über den Aufenthaltsort des Kindes zu treffen ist.

Detailinformation zu den Summen der Anzahl der Kinder und Jugendlichen in der vollen Erziehung insgesamt:
Volle Erziehung insgesamt ist teilweise nicht um die Anzahl der allenfalls in beiden Bereichen betreuten Kinder und Jugendlichen bereinigt (Summen können daher Doppel-/Mehrfachzählungen enthalten). Seit der Einführung der neuen Erhebungsmethode im Jahr 2015 betrifft dies folgende Bundesländer (in den anderen ist die Summe um die Anzahl der in beiden Bereichen betreuten Kinder und Jugendlichen bereinigt):
2015: alle Bundesländer; 2016: alle, außer Tirol, Vorarlberg und Wien; 2017: alle, außer Kärnten, Niederösterreich, Tirol, Vorarlberg und Wien; 2018: alle, außer Niederösterreich, Tirol, Vorarlberg und Wien; 2019 und 2020: Oberösterreich und Salzburg.
Allerdings zeigen sich dort, wo bereinigte und nicht bereinigte Daten verfügbar sind, dass die Abweichungen im niedrigen einstelligen Prozentbereich liegen und somit nur geringfügig sind.

Entwicklung und Struktur

Bis 2014 wurden die Daten über die volle Erziehung in den Jugendwohlfahrtsberichten (2014 einmalig als Kinder- und Jugendhilfebericht bezeichnet) erfasst. Durch das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 wurden diese ab 2015 durch die sogenannte Kinder- und Jugendhilfestatistik ersetzt. Für die jeweiligen Anzahlen der betreuten Kinder- und Jugendlichen war bis 2014 jeweils der 31.12. des entsprechenden Jahres der Stichtag. Ab 2015 wurde davon abgegangen und auf die Jahressumme umgestellt, wobei ein Kind oder Jugendlicher bei mehrmaligem Leistungsbezug nur einmal gezählt wird, um Doppel- bzw. Mehrfachzählungen zu vermeiden. Dies ergibt ein genaueres bzw. realistischeres Bild, ist allerdings auch der Grund, warum die Zahlen bis 2014 nicht mit denen ab 2015 verglichen werden können.
Da mit der neuen Methode erst Daten über wenige Jahre vorhanden sind, können derzeit für Aussagen über die längerfristige Entwicklung meist nur die Zahlen von 2002-2014 herangezogen werden. Seit 2015 wurde insgesamt im Jahr 2016 ein Höchststand mit 9,0 fremduntergebrachten Kindern und Jugendlichen je 1.000 unter 18-Jährige erreicht und diese Quote war seitdem tendenziell im Fallen begriffen (2020: 8,2 je 1.000). 

Im Zeitraum 2002-2014 war österreichweit zuerst ein Anstieg der Anzahl aller fremduntergebrachten Kinder und Jugendlichen bis 2011 und danach ein leichter Rückgang zu beobachten. Zum Stichtag 2014 wurden mit 10.810 Betreuungen um ein Fünftel mehr (+20,2%) verzeichnet als 2002 (8.995); dem zwischenzeitlichen Höchstwert von 2011 (11.343) war ein Anstieg um 26,1% vorausgegangen.
Angesichts einer gleichzeitigen Verringerung des Bestandes an Personen unter 18 Jahren in der Wohnbevölkerung um ca. 8% ist der relative Anstieg noch gravierender:
Im Jahr 2002 befanden sich 5,5 Kinder und Jugendliche je 1.000 unter 18-Jährige in voller Erziehung. Der Höchstwert von 2011 erreichte 7,5‰ Kinder und Jugendliche (+35,7%); im Jahr 2014 waren es mit 7,2‰ nicht viel weniger (+30,9% gegenüber 2002).
Am stärksten stieg die Anzahl der Unterbringungen in sozialpädagogischen Einrichtungen: Sie wuchs von 2002 bis 2014 um über ein Viertel (25,2%). Pro 1.000 unter 18-Jährige wurden 2002 noch 3,0 Kinder und Jugendliche darin betreut, 2014 mit 4,1 um 36,3% mehr. Der maximale Anteil in diesem Zeitraum wurde 2011 mit 4,5‰ (+48,7% gegenüber 2002) erreicht.
Demgegenüber war die Zunahme bei den Pflegekindern vergleichsweise niedriger, dafür aber kontinuierlich: In absoluten Zahlen wurden 2014 um 14,1% mehr Kinder und Jugendliche von Pflegepersonen betreut als noch 2002. Relativ betrachtet war das ein Zuwachs um 24,3% von 2,5 auf 3,1 pro 1.000 unter 18-Jährige.

Um einen Einblick in die Altersstruktur und in Unterschiede zwischen den Bundesländern zu bekommen, werden die Zahlen aus der Kinder- und Jugendhilfestatistik 2020 verwendet:
Relativ die meisten Kinder und Jugendlichen (hier: unter 18-Jährige) wurden 2018 im Rahmen der vollen Erziehung in Wien (12,3 pro 1.000 Minderjährige) und Kärnten (11,4‰) betreut. Alle anderen Bundesländer lagen unter dem Bundesdurchschnitt von 8,2‰. Wien war auch bei der Betreuung durch Pflegepersonen mit 5,4‰ Spitzenreiter vor der Steiermark mit 3,8‰ und Vorarlberg mit 3,3‰. Die wenigsten Pflegekinder verzeichnete Tirol mit 1,8 je 1.000 Minderjährige. Die Spannweite zwischen den Bundesländern betrug bei den Pflegekindern also fast 3:1. Bei der Unterbringung in sozialpädagogischen Einrichtungen lag Kärnten mit 8,9‰ vor der Bundeshauptstadt mit 7,0‰; das Burgenland bewegte sich mit 5,2‰ ebenfalls noch über dem Bundesmittel von 5,0‰. Den niedrigsten Anteil an Kindern und Jugendlichen in sozialpädagogischen Einrichtungen verzeichnete Oberösterreich mit 3,4 pro 1.000 Minderjährige, woraus eine Spannweite von etwas über 2,5:1 resultierte.

Die Analyse der Daten des Jahres 2018 nach drei Altersgruppen ergab für die Betreuung bei Pflegepersonen keine klaren Anteilsunterschiede. Befanden sich durchschnittlich 3,3 von 1.000 Minderjährigen in voller Erziehung durch Pflegepersonen, so bei den unter 6-Jährigen 2,9, bei den 6- bis 13-Jährigen 3,5 und bei den 14- bis 17-Jährigen 3,4 pro 1.000 Gleichaltrige.
Demgegenüber waren in den sozialpädagogischen Einrichtungen bei einem Schnitt von 5,0‰ erheblich mehr ältere Kinder und Jugendliche als Kleinkinder untergebracht. Während von den unter 6-jährigen Kindern nur jedes Tausendste (0,9‰) in Wohngemeinschaften betreut wurde, waren es im Alter von 6 bis 13 Jahren 4,7‰ und von den 14- bis 17-Jährigen sogar 11,8‰.
Insgesamt waren 1.949 oder 15,4% der Kinder und Jugendlichen in voller Erziehung unter 6 Jahre alt (3,7‰ aller unter 6-Jährigen); 5.551 oder 43,7% stellten die 6- bis 13-Jährigen (8,2‰ der Bevölkerung dieses Alters), und 5.178 oder 40,8% waren Jugendliche von 14 bis 17 Jahren (15,0‰).

Volle Erziehung wird entweder aufgrund einer Vereinbarung oder einer gerichtlichen Verfügung erbracht. Wenn die Eltern bzw. die sonstigen mit der Pflege und Erziehung betrauten Personen mit der gewährten Erziehungshilfe einverstanden sind, erfolgt die Unterstützung aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung zwischen diesen und dem Kinder- und Jugendhilfeträger. Gibt es das Einverständnis nicht, kommt die gerichtliche Verfügung zum Tragen. Der Anteil der Betreuungen aufgrund einer gerichtlichen Verfügung lag 2002 noch bei 40,4%, fiel 2003 auf 35,3% und bewegte sich seither in der Bandbreite von 32,6% und 36,8%, wobei das Minimum 2010 und der Maximalwert im Jahr 2008 erreicht wurde (2020: 36,6%).
2020 erfolgten rund 90% aller Erziehungshilfen (inkl. Unterstützung der Erziehung) aufgrund einer Vereinbarung und rund 10% auf Basis einer gerichtlichen Verfügung. Anteilsmäßig besonders hoch waren die Vereinbarungen in Vorarlberg und Niederösterreich (jeweils 96%), während Wien und Oberösterreich überdurchschnittlich viele gerichtliche Verfügungen hatten (23% bzw. 15%).

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