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Förderungen der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit

Die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit betont Aktivitäten in der Freizeit, zielt dabei aber auch auf informelles und non-formales Lernen während der schulfreien Zeit ab.
Es wird eine deutliche Abgrenzung zur Schule vorgenommen. Die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit stellt ein freiwilliges Angebot dar, ohne dass Kinder und Jugendliche zur Teilnahme verpflichtet werden können.

Sie lässt sich im Wesentlichen in drei Bereiche einteilen:

  • Verbandliche Kinder- und Jugendarbeit:
    Ihre Ziele und weltanschaulichen Hintergründe sind beispielsweise konfessioneller, kultureller, ökologischer oder parteipolitischer Natur. Mit ihren Angeboten und Aktivitäten deckt die verbandliche Kinder- und Jugendarbeit ein breites Spektrum ab und erreicht rund 1,6 Millionen junge Menschen bis 30 Jahre.
  • Jugendinformation:
    Sie beschränkt sich nicht auf spezielle Themen, sondern bietet jungen Menschen bei allen Fragen einen ersten Anknüpfungspunkt. Die Österreichischen Jugendinfos bieten mit insgesamt 28 Stellen in allen Bundesländern (Stand: April 2019) ein flächendeckendes Service für junge Menschen. Die Kernzielgruppe stellen die 12- bis 26-Jährigen dar.
  • Offene Kinder- und Jugendarbeit:
    Mit ihren Angeboten zwischen sozialer Arbeit, Bildungsarbeit, Kulturarbeit und Gesundheitsförderung ist sie ein bedeutsamer Sozialisationsort für junge Menschen. Sie findet in Jugendzentren, Jugendtreffs, Jugendcafés und anderen Einrichtungen, aber auch im öffentlichen Raum (z.B. Parkanlagen, Bahnhöfe, öffentliche Plätze) statt. Die Gesamtzahl der Einrichtungen in Österreich ist nicht erfasst. Das bundesweite Netzwerk Offene Jugendarbeit (bOJA) umfasst aktuell (Stand: Mai 2019) 341 Träger der Offenen Jugendarbeit mit insgesamt 637 Standorteinrichtungen und rund 2.050 hauptamtlichen Fachkräften.

Die Tätigkeit von Jugendorganisationen im Bereich der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit wurde 2018 gemäß dem Bundesgesetz über die Förderung der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit (Bundes-Jugendförderungsgesetz) im Ausmaß von rund 6,5 Mio. Euro gefördert. Dies sind staatlich bereitgestellte Ressourcen für die Basis- und Projektförderung aus dem Jugendbudget der Sektion „Familien und Jugend“ im Bundeskanzleramt; eine Gesamtdarstellung der Mittel des Bundes oder der Länder ist nicht möglich.
Der Anteil der für Kinder gewidmeten Mittel wurde nicht gesondert aufgeschlüsselt.

Bezug zur Kinderrechtekonvention

Artikel 28 und 29 Kinderrechtekonvention normieren das Recht des Kindes auf Bildung.

Artikel 31 Kinderrechtekonvention normiert das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben. Die Vertragsstaaten verpflichten sich das Recht des Kindes auf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben achten und zu fördern und die Bereitstellung geeigneter und gleicher Möglichkeiten für die kulturelle und künstlerische Betätigung sowie für aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung zu fördern.

Entwicklung

Die aus dem Jugendbudget der Sektion „Familien und Jugend“ im Bundeskanzleramt bereitgestellten Förderungen lagen im Jahr 2018 in etwa auf dem Niveau von 2012. Zwischenzeitlich führten, 2016 ausgenommen, jährliche Zuwächse (durchschnittlich +4,6% pro Jahr bis 2017) zu einem Höchststand von fast 8 Mio. Euro im Jahr 2017.
Da die Inflation im Jahresdurchschnitt bei 1,6% und über die sechs Jahre bei 9,9% lag, ergab sich 2018 inflationsbereinigt eine reale Abnahme des Förderungsausmaßes um 9,6% verglichen mit 2012.

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