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Durch die Bedarfsorientierte Mindestsicherung unterstützte Kinder

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) hat ab 2011 die Sozialhilfe abgelöst (die diesbezügliche Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wird derzeit neu verhandelt). Anspruch auf BMS haben zu dauerndem Aufenthalt in Österreich Berechtigte, die ihre Grundbedürfnisse (Lebensunterhalt, Wohnen, Schutz im Krankheitsfall) nicht oder nicht ausreichend durch eigene Mittel oder vorrangig zustehende Sozialleistungen sichern können. Bedarfslagen, die nicht unter Leistungen der Pensions-, Arbeitslosen- oder Krankenversicherung fallen, werden subsidiär durch die BMS der Länder gedeckt. Die Statistik beruht auf tabellarischen Meldungen der Länder an Statistik Austria.

Diese Meldungen entsprechen nicht immer genau den Vorgaben in o.a. Vereinbarung. So sind die Zahlen dadurch überhöht, dass die Steiermark und Vorarlberg auch nicht unterstützte Kinder in unbekannter Höhe mitzählen. Unterstellt man, dass auf die Steiermark und Vorarlberg relativ ebenso viele nicht unterstützte Kinder entfallen wie in Wien (für das der Anteil mit 32,3% berechenbar ist), dann wären 2016 rund 4.700 Kinder abzuziehen (5,6% aller Kinder bzw. 1,5% aller Personen). Im Folgenden werden aus Konsistenzgründen mit den amtlichen Veröffentlichungen die nicht korrigierten Zahlen referiert.

Im Jahr 2016 wurden insgesamt 307.533 Personen im Rahmen der BMS-Statistik gezählt, darunter 83.818 Kinder unter 18 Jahren (27,3%). Mit rund 56% der Personen insgesamt bzw. 49% der Kinder lebte der Großteil der BMS-Beziehenden in Wien – bei jeweils rund 21% Bevölkerungsanteil Wiens. Auf die anderen acht Bundesländer entfielen von den Personen insgesamt mit BMS im Schnitt je 5,5% (Extreme Niederösterreich 9,9% und Burgenland 1,3%), von den Kindern je 6,4%. Außer dem Wiener war nur der Kärntner Anteil an den Kindern mit BMS niedriger als der Anteil an den Personen insgesamt mit BMS.
Für 22.046 Kinder (26,3%) wurden 2016, zusätzlich zu den Leistungen für die Sicherung des Lebensunterhalts und des Wohnbedarfs, auch noch Zahlungen im Rahmen der Krankenhilfe (Krankenversicherungsbeiträgen und allfällige sonstige Leistungen – z.B. Selbstbehalte) durch die BMS übernommen. Der Anteil lag etwas unter dem bei allen BMS-Beziehenden (30,3%).

Der BMS-Bezug lässt sich besser in Quoten ausdrücken: 2016 bezogen 3,5% der Bevölkerung Österreichs die bedarfsorientierte Mindestsicherung, wohingegen von allen minderjährigen Kindern sogar 5,5% Geldleistungen der BMS erhielten. Der Anteil der unter 18-jährigen Leistungsbeziehenden an der gleichaltrigen Bevölkerung war in Wien mit 12,9% weitaus am höchsten und sonst nur noch in Vorarlberg mit 6,3% überdurchschnittlich. Die übrigen Bundesländer gruppierten sich wie folgt: Steiermark und Salzburg (5,0% bzw. 4,8%), Tirol und Niederösterreich (3,6% bzw. 3,5%), Burgenland und Oberösterreich (2,4% bzw. 2,2%); in Kärnten waren es lediglich 1,5%.

Die regionalen Unterschiede werden zusätzlich von der durchschnittlichen Bezugsdauer der BMS beeinflusst. Diese war 2016 am längsten mit 9 Monaten in Wien und im Burgenland; die anderen Bundesländer lagen unter dem Gesamtmittel von 8,5 Monaten, u. zw. zwischen 6,2 und 7,6 Monaten (Vorarlberg bzw. Oberösterreich). Die Umrechnung in Jahre ermöglicht eine Neugewichtung der BMS-Bezugsquote in % der Personenjahre der unter 18-jährigen Bevölkerung. Da diese Werte noch nirgends veröffentlicht sind, sollen hier zugleich die nicht unterstützten Kinder (siehe oben) herausgerechnet werden. Bei einem Bundesdurchschnitt von 3,7% für 2016 sticht Wien mit 9,8% heraus. An zweiter Stelle steht nun Salzburg mit 2,9%. Niederösterreich und Vorarlberg (2,2%), die Steiermark (2,1%), Tirol (1,9%) und das Burgenland (1,8%) bilden das Mittelfeld. Oberösterreich folgt mit 1,4% an vorletzter Stelle, und Kärnten erweist sich auch wegen der kurzen Bezugsdauer mit 0,8% als das Land mit dem geringsten Mindestsicherungsbedarf für Kinder.

Für weitere Informationen siehe: Ausgaben für die BMS und Mindeststandars der BMS

Bezug zur Kinderrechtekonvention

Artikel 26 Kinderrechtekonvention normiert das Recht jedes Kindes auf Leistungen der sozialen Sicherheit einschließlich der Sozialversicherung. Die Vertragsstaaten verpflichten sich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die volle Verwirklichung dieses Rechts in Übereinstimmung mit dem innerstaatlichen Recht sicherzustellen.

Entwicklung und Struktur

Gegenüber dem Vorjahr nahm die Anzahl der unterstützten Personen 2016 insgesamt um 23.159 (+8,1%) und die der unterstützten minderjährigen Kinder um 6.650 (+8,6%) zu. Seit Einführung der BMS im Jahr 2011 betrug der Zuwachs 59,1%, bei den Kindern 63,0%.

Da die Bevölkerung langsamer wuchs (insgesamt von 2011 bis 2016 um 4,2%, bei den unter 18-Jährigen nur um 0,23%), bedeutet dies, dass sich die Quote der BMS-Beziehenden deutlich erhöht hat: von 2,3% der in Österreich lebenden Personen insgesamt im Jahr 2011 auf 3,5% im Jahr 2016 (+52,7%). Im selben Zeitraum wuchs die Quote für die Kinder unter 18 Jahren (gemessen an der gleichaltrigen Bevölkerung) von 3,4% auf 5,5% (+62,7%).

Den stärksten Anstieg BMS-beziehender Kinder erlebte Niederösterreich, wo sich die Anzahl seit 2011 mehr als verdoppelte (+129,4% bis 2016). Die geringsten Zuwächse wurden in Oberösterreich (+45,4%) und Salzburg (+39,6%) verzeichnet. In allen anderen Bundesländern legten die Anzahlen unterstützter Kinder um Werte im Bereich von 57% bis 68% zu.

BMS-beziehende Personen in einem Haushalt werden zu sogenannten Bedarfsgemeinschaften zusammengefasst. Eine Bedarfsgemeinschaft besteht entweder aus einer (alleinunterstützten) Person oder aus mehreren Personen, die gemeinsam unterstützt werden. Nehmen in einem Haushalt mehrere Personen aufgrund fehlender gegenseitiger Unterhaltsverpflichtungen eine eigenständige BMS-Leistung in Anspruch, so zählen sie als mehrere Bedarfsgemeinschaften. Als Familienkonstellationen werden fünf Kategorien unterschieden: Alleinstehende, Paare ohne Kinder, Alleinerziehende, Paare mit Kindern und Andere.
Im Jahr 2016 lebten österreichweit im Schnitt 1,69 Personen in einer Bedarfsgemeinschaft. Bei den unterstützten Kindern sind zwei Kategorien relevant: Bedarfsgemeinschaften von Alleinerziehenden bestanden 2016 durchschnittlich aus 2,17 Personen, solche von Paaren mit Kindern aus 4,01 Personen. Daraus kann nicht direkt die exakte Anzahl an Kindern pro Bedarfsgemeinschaft ermittelt werden, da z.B. erwachsene „Kinder“ (volljährige Personen mit Familienbeihilfenanspruch) im gemeinsamen Haushalt als Frauen/Männer gezählt werden. Trotzdem kann angenommen werden, dass die durchschnittliche Kinderanzahl bei etwas über einem Kind bei Alleinerziehenden und rund zwei bei Paaren mit Kindern lag.
Bedarfsgemeinschaften, welche der Kategorie „Andere“ (z.B. Paar mit volljährigem Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe im gemeinsamen Haushalt) zugerechnet wurden, bestanden 2016 durchschnittlich aus 2,40 Personen.

Bei der Zählung der unterstützen Kinder wird die Familienkonstellation (alleinerziehend, bei Paaren) mit erfasst, und hier kam es seit Einführung der BMS zu einer leichten Verschiebung (Anteile ohne Berücksichtigung des Bundeslandes Salzburg, da es hier bei der Aufgliederung der Kinder nach Familienkonstellation Mehrfachzählungen gab): Die Mehrheit (55,1%) der Kinder lebte bereits 2011 bei Paaren, und diese war 2016 noch deutlicher (58,7%). Der Anteil der unterstützten Kinder Alleinerziehender sank zeitgleich von 41,0% auf 36,8%. Die übrigen wurden jeweils der Kategorie „Andere“ zugeordnet.

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