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Ausgaben für die Bedarfsorientierte Mindestsicherung

Die Ausgaben der Bundesländer für die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS), d.h. für Lebensunterhalt, Wohnbedarf und Krankenhilfe betrugen 2016 insgesamt 924,2 Mio. Euro; dies entsprach 1,3% der Geldleistungen (70,7 Mrd. Euro) bzw. 0,9% der Gesamtausgaben des österreichischen Sozialschutzes, für welchen 107,0 Mrd. Euro aufgewendet wurden (Geld- und Sachleistungen, Transfers, Verwaltung und Sonstiges; Quelle für Sozialausgaben: Statistik Austria, ESSOSS, Sozialausgaben). Für die Sicherung des Lebensunterhalts und des Wohnbedarfs wurden 872,4 Mio. Euro (94,4%), für die Krankenhilfe 51,8 Mio. Euro (5,6%) ausgegeben. Analog zum Leistungsbezug entfiel auch der Großteil der Ausgaben auf Wien (583,4 Mio. Euro oder 63,1%).

Rund ein Drittel (33,9%) der Ausgaben für den Lebensunterhalt bzw. den Wohnbedarf kam sogenannten Bedarfsgemeinschaften mit Kindern zu Gute (für die Krankenhilfeausgaben liegt keine Aufschlüsselung nach der Art der Bedarfsgemeinschaften vor). Davon wurde mehr für Paare mit Kindern (56,1%) als für Alleinerziehende (43,9%) ausgegeben.

Zusätzlich zu den Geld- und Sachleistungen der Länder werden aus national kofinanzierten Mitteln des Europäischen Hilfsfonds vom Bund seit 2015 Schulstartpakete an in Schulkinder aus Mindestsicherungs-Haushalten verteilt. Damit sollen die Kinderkosten gerade zu Schulbeginn reduziert, die Gefahr der potenziellen Stigmatisierung mit der Vergabe hochqualitativer Schulmaterialien verhindert und die soziale Inklusion in der Schule gefördert werden. Seit 2015 wurden etwa 120 000 Schulstartpakete verteilt, mit einer Inanspruchnahme von 78% und einem beachtlichen Zufriedenheitsgrad der Endbegünstigten von 95%.

Für detailliertere Berichte über die Anzahlen der durch die BMS unterstützten Personen bzw. Kinder sowie die für die BMS geltenden Mindeststandards siehe: Durch die BMS unterstützte Kinder bzw. Mindeststandards der BMS

Bezug zur Kinderrechtekonvention

Artikel 26 Kinderrechtekonvention normiert das Recht jedes Kindes auf Leistungen der sozialen Sicherheit einschließlich der Sozialversicherung. Die Vertragsstaaten verpflichten sich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die volle Verwirklichung dieses Rechts in Übereinstimmung mit dem innerstaatlichen Recht sicherzustellen.

Entwicklung

Seit der Einführung im Jahr 2011 haben sich die Ausgaben für die BMS (Lebensunterhalt, Wohnbedarf und Krankenhilfe zusammen) verdoppelt (+99,3% bis 2016). Mit 23,0% wurde 2012 die größte Zunahme im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet, was auch daran lag, dass dies das erste vollständige BMS-Jahr war (z.B. wurde die BMS in der Steiermark erst am 1.3.2011 eingeführt). Seither legten sie bis 2016 um durchschnittlich 12,8% pro Jahr oder insgesamt 62,1% zu. Da die Inflation im Jahresdurchschnitt nur bei 1,34% und über die vier Jahre bei 5,46% lag, ergab sich inflationsbereinigt ein realer Zuwachs der Gesamtausgaben von 2012 bis 2016 um 53,7%.

Der Anteil der Ausgaben für die Krankenhilfe an den Gesamtausgaben für die BMS lag seit der Einführung relativ konstant zwischen 4,9% und 5,6%, wobei der Höchstwert im Jahr 2016 erreicht wurde. Deshalb stiegen von 2012 bis 2016 die Ausgaben für die Krankenhilfe (+68,9%) etwas stärker als die Gesamtausgaben für die Sicherung des Lebensunterhalts bzw. des Wohnbedarfs (+61,7%).

Abgesehen von Wien, wo jedes Jahr über 60% der Ausgaben getätigt wurden (niedrigster Wert: 62,7% 2015; Höchstwert: 65,6% 2012), wurde am meisten durch Niederösterreich bzw. die Steiermark (durchschnittlich 7,5% bzw. 7,2%) und am wenigsten durch das Burgenland (durchschnittlich 0,9%) ausgegeben.

Es gab seit 2012 auch regionale Unterschiede in den Zuwachsraten. In Vorarlberg, der Steiermark, Nieder- und Oberösterreich lag die relative Gesamtänderung bis 2016 über dem Bundesdurchschnitt, in Tirol, Wien, Salzburg, Kärnten und im Burgenland darunter. Am größten war der Zuwachs in Vorarlberg (+104,8%), am kleinsten im Burgenland (+42,6%).

Mit Ausnahme des Jahres der Einführung wurde bis 2016 jedes Jahr etwas mehr als ein Drittel der Ausgaben für Bedarfsgemeinschaften mit minderjährigen Kindern getätigt (bei allen im Folgenden berichteten Zahlen zu den Ausgaben nach Art der Bedarfsgemeinschaften ist das Land Salzburg aufgrund fehlender Daten herausgerechnet; auch die Krankenhilfeausgaben sind nicht berücksichtigt). Obwohl dieser Anteil in den Jahren 2015 und 2016 im Vergleich zum Durchschnitt der beiden Vorjahre um rund 1 Prozentpunkt (von 34,7% auf 33,8%) gefallen ist, kann noch nicht von einem relevanten Trend gesprochen werden.
Allerdings kam es zu einer Ausgabenverschiebung bezüglich der Familienkonstellation von unterstützten Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, vor allem in den letzten beiden Jahren: Von 2011 bis inkl. 2014 wurde, bei leichtem Rückgang um 1,8 Prozentpunkte von 52,2% auf 50,4%, noch mehr als die Hälfte für Alleinerziehende ausgegeben; 2015 und 2016 sank dieser Anteil weiter um zusammen 6,5 Prozentpunkte auf 43,9%, und Paare mit Kindern profitierten insgesamt vergleichsweise stärker von der Mindestsicherung.
Dementsprechend waren von 2012 bis 2016 auch die Änderungen in den Gesamtausgaben für Alleinerziehende (+40,0%) unter- und für Paare mit Kindern überdurchschnittlich (+82,9%).

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