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Anonyme Geburten und Babynest

Seit der Jahrtausendwende gibt es in Österreich zwei Möglichkeiten für Mütter in Not, ihr Kind anonym abzugeben. Sowohl die anonyme Geburt als auch Babynest haben zum Ziel, Neugeborene vor Aussetzung oder Tötung zu schützen.

Bei einer anonymen Geburt gibt die Mutter ihre Identität gegenüber niemandem preis, und ihre Personendaten werden nicht erfasst. In Österreich wurde im Jahr 2001 auf gesetzlicher Basis die Möglichkeit geschaffen, dass Frauen anonym und auch gratis im Spital entbinden können (siehe Erlass des Bundesministeriums für Justiz über Babynest und anonyme Geburt – JMZ 4.600/42-I.1/2001).
Voraussetzung dafür ist, dass eine ausweglose Lage, eine sogenannte „Notsituation“ vorliegt, was in einem vertraulichen Beratungsgespräch mit der Kinder- und Jugendhilfe dargelegt werden muss. Ein grundsätzliches Recht auf eine anonyme Geburt gibt es in Österreich nicht.

Das Babynest, auch Babyklappe genannt, ist eine Vorrichtung, mit der Neugeborene bei Krankenhäusern abgegeben werden können. Das erste Babynest Österreichs wurde im Jahr 2000 in Wien eröffnet. Österreichweit gibt es derzeit 16 Babynester in acht Bundesländern. Im Burgenland befindet sich keines.

Bezug zur Kinderrechtekonvention

Artikel 6 des Übereinkommens konstatiert ein angeborenes Recht jedes Kindes auf Leben. Die Vertragsstaaten der Kinderrechtekonvention haben daher das Überleben und die Entwicklung des Kindes in größtmöglichem Umfang zu gewährleisten.

Gemäß Artikel 24 der Kinderrechtekonvention haben Kinder das Recht auf das erre­ich­bare Höch­st­maß an Gesund­heit. Staaten verpflichten sich geeignete Maßnahmen zur Verringerung der Säuglingssterblichkeit zu treffen und sicherzustellen, dass alle Kinder die notwendi­ge ärztliche Hil­fe und Gesund­heits­für­sorge erhal­ten (Artikel 24 Abs. 2 lit a und b)

Die anonyme Geburt und die Babyklappe stehen allerdings auch in einem Spannungsverhältnis zu Artikel 7, wonach ein Kinder das Recht hat soweit möglich – seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden.

Entwicklung

Seit dem Jahr 2008 werden sowohl anonyme Geburten als auch die Anzahl von in Babynestern aufgefundenen Kindern in der jährlich erscheinenden Kinder- und Jugendhilfestatistik (bis 2013: Jugendwohlfahrtsbericht) erfasst.

Deutlich häufiger als die Nutzung von Babynestern (immer zwischen einem und sechs in den letzten 13 Jahren) kam es mit etwa 25-50 Fällen pro Jahr – zwischen 2008 und 2020 im Schnitt 39,8 Mal – zu anonymen Entbindungen.

In diesem Zeitraum fanden die meisten anonymen Geburten in Wien (durchschnittlich 10,5 pro Jahr) und der Steiermark (durchschnittlich 8,0 pro Jahr) statt. Allerdings ist kein relevanter Trend zu beobachten, auch wenn die letzten beiden Jahre mit insgesamt 28 (2019) und 24 (2020) unterdurchschnittlich waren. Die Nutzung von Babynestern findet überhaupt äußerst sporadisch statt. In allen Bundesländern wurden die Babynester in den Jahren 2008 bis 2020 häufig gar nicht bis maximal zweimal pro Jahr in Anspruch genommen. In diesen 13 Jahren wurden die Babynester in Summe österreichweit 44 Mal genutzt.

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