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Adoption

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Die Annahme eines Kindes an „Kindesstatt“ stellt für ungewollt kinderlos gebliebene Paare eine der zentralen Möglichkeiten dar, sich ihren Wunsch nach einem Familienleben mit Kindern zu erfüllen. Eine Adoption bedeutet eine lebenslange Entscheidung im Interesse des Kindes – sowohl für dessen leibliche Eltern als auch für die Adoptiveltern.

Kinder haben im Zusammenhang mit einer Adoption ein Recht auf besonderen Schutz durch ein legales und transparentes Adoptionsverfahren, welches möglichst viel über ihre Herkunft und ihre Vorgeschichte dokumentiert. Dieses Recht erschließt sich aus internationalen Verträgen – v.a. der UN-Konvention über die Rechte des Kindes (KRK) und dem Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (Haager Adoptionsübereinkommen) – und den nationalen Rechtsbestimmungen.

Die Anzahl der in Österreich durchgeführten Adoptionen wird anhand der von den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe (vor dem 1.5.2013: Jugendwohlfahrt) vermittelten Adoptionen erfasst. Stiefkindadoptionen sind hier ausgenommen. Dabei wurden bis zum Berichtsjahr 2015 nur die im Inland vermittelten Adoptionen berücksichtigt. Auf der Grundlage des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2013 werden seit 2015 zusätzlich die grenzüberschreitenden Adoptionen (d.s. solche aus Staaten, die dem Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit im Hinblick auf grenzüberschreitende Adoptionen beigetreten sind) berichtet und die Zahlen nach Geschlecht und Altersgruppen aufgeschlüsselt.

Bezug zur Kinderrechtekonvention

Artikel 21 normiert die Adoption und das Adoptionsverfahren von Kindern und Jugendlichen. Danach haben die Vertragsstaaten zu gewährleisten, dass dem Wohl des Kindes bei der Adoption die höchste Bedeutung zugemessen wird. Sie sollen nach Abs 1 lit a sicherstellen, dass die Adoption eines Kindes nur durch die zuständigen Behörden bewilligt wird, die nach den anzuwendenden Rechtsvorschriften und Verfahren und auf der Grundlage aller verlässlichen einschlägigen Informationen entscheiden, dass die Adoption angesichts des Status des Kindes in Bezug auf Eltern, Verwandte und einen Vormund zulässig ist und dass, soweit dies erforderlich ist, die betroffenen Personen in Kenntnis der Sachlage und auf der Grundlage einer gegebenenfalls erforderlichen Beratung der Adoption zugestimmt haben.

Entwicklung

Die Anzahl der im Inland vermittelten Adoptionen ist tendenziell seit Beginn des Jahrtausends rückläufig. In den Jahren 2002 bis 2007 wurden etwa noch durchschnittlich 145,2 Vermittlungen pro Jahr erfasst, wohingegen zwischen 2015 und 2020 im Schnitt nur noch 85,3 pro Jahr registriert wurden. Ebenso ist ein Rückgang des Anteils von Inkognito-Adoptionen (hier besteht kein Kontakt zwischen Adoptiv- und leiblichen Eltern – dieser Anteil wird seit 2015 nicht mehr berichtet) bei den Inlandsadoptionen festzustellen. Er sank von Werten um die 60% (durchschnittlich 61,7% 2002-2005) auf Werte deutlich unter 50% (durchschnittlich 44,7% 2012-2014).

Da Adoptionsverfahren oft länger dauern, wird als Stichtag für die Feststellung des Jahres sowie des Alters der Tag des jeweiligen Gerichtsbeschlusses herangezogen.
Von der Kinder- und Jugendhilfe wurden 2020 österreichweit 86 minderjährige Personen zur Adoption vermittelt. Die überwiegende Mehrheit davon (68 oder 79,1%) waren Inlandsvermittlungen. 18 oder 20,9% der Adoptionen waren grenzüberschreitend. Großteils waren die Kinder unter 6 Jahre alt (59 oder 68,6%). 16 oder 18,6% standen im Alter von 6 bis 13 Jahren; Adoptionen mit älteren Minderjährigen wurden 11 vermittelt. Deutlich mehr Adoptivkinder, als dem Bevölkerungsanteil von 48,5% bei den unter 18-Jährigen entsprechen würden, waren mit 60,5% weiblich. Dieser Anteil bewegt sich seit 2015 etwa zwischen 40% und 60%.

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