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Behandlung bzw. Beratung und gesundheitliches Wohlbefinden von Kindern mit speziellem Versorgungsbedarf

Im Factsheet Versorgungsbedarf chronisch Kranker Kinder – Fremdeinschätzung (ATHIS) werden bereits die Ergebnisse der österreichischen Gesundheitsbefragung (ATHIS – siehe Befragungen zur Kindergesundheit – ATHIS) zum speziellen, langfristigen Versorgungsbedarf von unter 18-jährigen Kindern – abgefragt von den Eltern – berichtet.

An alle Eltern, die mindestens eine der dort gestellten Hauptfragen bejahten (siehe wiederum den Beitrag zum Versorgungsbedarf), wurden die folgenden Zusatzfragen zur Behandlung bzw. Beratung gestellt:

Bekam Ihr Kind in den letzten zwölf Monaten für die genannten Probleme die Behandlung bzw. Beratung, die es benötigt?
Antwortmöglichkeiten: Ja – Nein

Was war der wichtigste Grund, die Behandlung oder Beratung nicht in Anspruch zu nehmen? (Frage erst ab 2019 gestellt)
Antwortmöglichkeiten: Finanzielle Gründe – Zu lange Wartelisten oder Wartezeiten – Zeitlich nicht möglich (Berufliche Verpflichtungen oder Betreuungspflichten) – Erreichbarkeit nicht gegeben – Keine Information vom Arzt/Therapeuten – Anderer Grund

Abweichend zur Definition des CSHCN-Screeners war eine Bejahung der jeweiligen Unterfragen nicht zwingend erforderlich, weshalb diese Fragen an mehr Eltern, als die mit Kindern mit speziellem, langfristigem Versorgungsbedarf laut CSHCN gingen.

Weiters werden im Factsheet Gesundheitliches Wohlbefinden von Kindern – Fremdeinschätzung (ATHIS) die Ergebnisse der Einschätzungen der Eltern zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität von Kindern im Allgemeinen behandelt. Im vorliegenden Beitrag sollen zusätzlich die diesbezüglichen Unterschiede von Kindern mit langfristigem, speziellem Versorgungsbedarf laut CSHCN-Screener beleuchtet werden.

Bezug zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes

Artikel 24 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes normiert die Gesundheitsvorsorge. Danach erkennen die Vertragsstaaten das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an, sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Die Vertragsstaaten bemühen sich sicherzustellen, dass keinem Kind das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vorenthalten wird.

Behandlung bzw. Beratung von Kindern mit speziellem Versorgungsbedarf

Es soll erneut darauf hingewiesen werden, dass die Fragen bzgl. der Behandlung bzw. Beratung an einen erweiterten Kreis der Eltern gestellt wurde (abweichend zur CSHCN-Definition richtete sich diese Frage an alle, die bereits mindestens eine der Hauptfragen, also auch ohne Unterfragen, bejahten). Deshalb werden eingangs die hochgerechneten Zahlen laut dieser Definition angeführt.

Ein Großteil der Kinder mit speziellem Versorgungsbedarf (86,8%) bekam 2019 die notwendige Behandlung. Für immerhin (hochgerechnet) rund 30.000 Kinder (13,2%) stand keine entsprechende Behandlung bzw. Beratung zur Verfügung. Das ist eine sehr deutliche, auch statistisch signifikante, Verbesserung zur Erhebung von 2014, bei welcher dies noch auf fast jedes fünfte betroffene Kind zutraf (19,1%).

Dieser Rückgang war hauptsächlich bei den Buben zu beobachten, wo sich der Anteil von 20,0% auf 11,1% (ebenfalls statistisch signifikant) fast halbierte. Der dementgegen statistisch nicht bedeutsame Rückgang bei den Mädchen (von 18,1% auf 15,8%) führte zu einer vergleichsweisen Besserstellung der Buben (Anmerkung: der Geschlechterunterschied war aber weder 2014 noch 2019 signifikant, in letzterer Befragung jedoch nur sehr knapp nicht).

Die deutlichsten Rückgänge in den Anteilen der Kinder, welche für die genannten Probleme nicht die nötige Behandlung bzw. Beratung erhielten, fanden sich in den Altersgruppen der 3- bis 6-Jährigen (-12,3 Prozentpunkte) und der der 11- bis 13-Jährigen (-14,1 Prozentpunkte). Diese waren, so wie der Gesamtrückgang, statistisch signifikant. Die Änderungen in den anderen Altersklassen waren zu gering, um auf die Grundgesamtheit schließen zu können.

Bei rund der Hälfte der Kinder ohne entsprechende Behandlung oder Beratung wurde 2019 ein nicht spezifizierter „anderer Grund“ genannt. Aus der zu wählenden Liste der Gründe wurde am häufigsten „Keine Information von Arzt/Ärztin bzw. Therapeut/-in“ angegeben (31,2%). Die anderen Antwortkategorien spielten nur eine untergeordnete Rolle. 2014 wurde diese Frage nicht erhoben.

Eine genauere Aufschlüsselung hat aufgrund der relativ kleinen Teilstichprobe nur wenig statistische Aussagekraft und wird hier nicht näher beschrieben (nur die Eltern von etwas mehr als 100 Kindern mit speziellen Versorgungsbedarf verneinten bei der Befragung 2019 auch die Frage bzgl. der Behandlungen). Gefunden werden kann sie im Annex zur Befragung.

Was aber dennoch auffällt ist, dass der Grund „Keine Information von Arzt/Ärztin bzw. Therapeut/-in“ hauptsächlich von Eltern der jüngeren Gruppen unter sieben Jahren, von Personen mit nichtösterreichischer Staatsangehörigkeit bzw. mit Migrationshintergrund und von in Wien lebenden Personen genannt wurde. In allen anderen Gruppen wurde mehrheitlich ein „anderer Grund“ genannt.

Gesundheitliches Wohlbefinden von Kindern mit speziellem Versorgungsbedarf

Abweichend zum vorherigen Abschnitt, kommt hier wieder der spezielle, langfristige Förderbedarf laut CSHCN-Screener zum Tragen. Deshalb werden eingangs kurz die entsprechenden hochgerechneten Zahlen für die 3- bis 17-Jährigen berichtet.

Bei den Elternangaben zum gesundheitsbezogenen Wohlbefinden von Kindern wiesen solche mit speziellem Versorgungsbedarf (lt. CSHCN-Screener) eine stark verminderte Lebensqualität hinsichtlich des Gesamtwerts und in allen Lebensbereichen auf. Auf der Skala von 0 bis 100 wurde ihr Wohlbefinden insgesamt mit 76,7 Punkten und somit um fast zehn Punkte (-9,2) schlechter bewertet. Die größten Unterschiede im Vergleich zu Kindern ohne speziellen Versorgungsbedarf waren beim Wohlbefinden in Bezug auf Freunde bzw. Gleichaltrige (-11,9 Punkte) sowie beim körperlichen Wohlbefinden (-11,5) zu erkennen. Am geringsten fiel der Unterschied bei den Dimensionen „Familie“ (-6,2) und „Psyche“ (-7,1) aus.

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