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Kinderrechteausschuss

Staatenberichtsprüfung durch den UN-Kinderrechteausschuss über die Umsetzung der Kinderrechtekonvention

Nach Artikel 44 der Kinderrechtekonvention sind die Vertragsstaaten verpflichtet, dem UN-Kinderrechtekomitee in regelmäßigen Abständen (von fünf Jahren) über den Stand der Umsetzung der Konvention und über die dabei erzielten Fortschritte zu berichten (Staatenberichte).

Da die Kinderrechtekonvention die verschiedensten Rechts- und Verwaltungsmaterien auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene umfasst (Querschnittsmaterie), werden die Ministerien und Landesregierungen in die Erstellung des Staatenberichts und in den anschließenden Berichtsprüfungsprozess einbezogen.

Um ein breiteres Bild über die Situation der Kinder in einem Vertragsstaat zu erhalten, werden von dem aus 18 unabhängigen Expert/innen zusammengesetzten Kinderrechteausschuss neben den offiziellen Regierungsvertretern auch Kinder- und Jugendorganisationen sowie die Kinder- und Jugendanwälte der Länder zur Darstellung ihrer Sichtweise zum Stand der Umsetzung der Kinderrechte eingeladen. Der Kinderrechteausschuss erstellt auf Basis der Berichte des Berichts des Kinder- und Jugendanwälte sowie des sogenannten NGO-Schattenberichts und eines anschließenden Hearings mit den NGOs eine Fragenliste (List of Issues), die der Regierungsdelegation des Vertragsstaats kurz vor dem offiziellen Hearing übermittelt wird.

Im Anschluss an das Hearing mit den Regierungsvertretern werden die Ergebnisse der Staatenberichtsprüfung durch den Kinderrechteausschuss in den Concluding Observations (Abschließenden Bemerkungen) festgehalten; dabei werden einerseits die erzielten Fortschritte erwähnt und andererseits die offenen Punkte in der Umsetzung der Konvention angesprochen.

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