Seitenanfang

Inhalt

Kinderrechte in der EU

Die Deklaration der Europäischen Union für ihr Engagement zum Schutz und zur Förderung der Kinderrechte lautet:

„Der Schutz und die Förderung von Kinderrechten ist eines der Ziele der Europäischen Union. Alle Politiken und Maßnahmen, die Kinder betreffen, sind so auszugestalten, umzusetzen und zu überwachen, dass dem Wohl des Kindes bestmöglich Rechnung getragen wird.“

Vertrag über die Europäische Union

Artikel 3 Absatz 3

Die Union „bekämpft soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen und fördert soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz, die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Solidarität zwischen den Generationen und den Schutz der Rechte des Kindes.“

Durch Artikel 2 des Vertrags von Lissabon hat sich die EU verpflichtet, den Schutz der Rechte des Kindes zu fördern. Dieses Bekenntnis zum Schutz und zur Förderung von Kindern ist in der Charta der Grundrechte der EU festgeschrieben:

Artikel 24

Rechte des Kindes
(1) Kinder haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind. Sie können ihre Meinung frei äußern. Ihre Meinung wird in den Angelegenheiten, die sie betreffen, in einer ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechenden Weise berücksichtigt.

(2) Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher Stellen oder privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.

(3) Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen.

Durch Artikel 24 der Charta wurden die dort garantierten Rechte des Kindes zu einem festen Bestandteil der EU-Grundrechtepolitik und der „Grundrechts-Checkliste“, die von der Europäischen Kommission auf entsprechende EU-Gesetzesvorhaben angewendet wird.

Mit der von der EU-Kommission lancierten EU-Agenda für Kinder wurde ein konkretes Bündel an Maßnahmen zum verbesserten Schutz und zur Stärkung der Rechte von Kindern, bestehend aus folgenden Elementen, auf den Weg gebracht:

  • Erhöhter Opferschutz und schnellere Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen elterlicher Verantwortung
  • Kinderfreundliche Justiz und bessere Ausbildung von Betreuern und Behörden
  • Integration der Roma
  • Einführung einer Hotline für vermisste Kinder
  • Maßnahmen gegen Drangsalierungen und Cyber-Bullying bei der Nutzung von Online-Technologien
  • Kampf gegen jegliche Form von Gewalt gegen Kinder
  • Webseite mit Informationen über Rechte von Kindern

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Eine EU-Agenda für die Rechte des Kindes (2011)

zum Seitenanfang