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Inhalt

Projektgruppe 9 – „digikids“

Arbeitsplan:

Die Digitalisierung der Lebenswelten von Kindern verlangt – neben der Kompetenz von Usern im Umgang mit den digitalen Angeboten – nach effektivem Schutz vor Übervorteilung von Kindern (z.B. durch online-gambling, online-betting) sowie nach wirksamem Schutz vor Formen der Demütigung, Beleidigung und Verleumdung und vor ähnlichen Übergriffen in die Privatsphäre von Kindern durch digitale Foren im Internet oder über Mobiltelefone, wie bspw. durch „Cyber-Mobbing“, „Happy Slapping“ oder „Grooming“.

Stand der Umsetzung:

In der Projektgruppe 9 wurde bereits in ihrer ersten Sitzung dringender Handlungsbedarf in folgenden Bereichen festgestellt:

1. Nachdem Kinder und Jugendliche zu einer Hauptzielgruppe global agierender Online-Unternehmen geworden sind (zB. Facebook Inc.), deren Geschäftsmodelle dem geltenden europäischen Datenschutzrecht widersprechen, stellt sich die intensive Stärkung des datenschutzrechtlichen Schutzniveaus als vordringliche Aufgabe dar. Österreich hat gegenwärtig die historische Chance, gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten, die sich für Verbesserungen im europäischen Datenschutz einsetzen (insb. Deutschland), auf europäischer Ebene für eine möglichst strenge, neue EU-Datenschutzgrundverordnung zu kämpfen. Im gegebenen Kontext kommt dem „right to be forgotten“ eine besondere Bedeutung zu.

2. Es besteht weiter dringender Bedarf nach einer dauerhaften Einrichtung und ausreichender Dotierung eines österreichischen, unabhängigen Kompetenzzentrums, welches kontinuierlich kinder- und jugendgerecht aufbereitete Informationen zu relevanten Onlinethemen bereitstellt und kommuniziert (bisher Saferintenet.at, dessen Finanzierung jedoch mittelfristig nicht gesichert erscheint). In diesem dynamischen Bereich sind intensive, professionelle Bewußtseinsbildungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit Eltern und Schulen nachhaltig sicherzustellen.

3. Es ist umgehend für eine Anpassung der Curricula der Lehrer/innenausbildung (speziell der Pädagogischen Hochschulen) an die Erfordernisse des digitalen Zeitalters (insb. durch eine verpflichtende Ausbildung von künftigen Pädagog/inn/en in digitaler Medienkompetenz und durch entsprechende, laufende Fortbildung) sowie für eine Qualitätssicherung der Aus- und Fortbildung in digitaler Medienkompetenz zu sorgen.

 

Referenzpunkte Concluding Observations: 24,25, 31, 32

Nichtdiskriminierung

  1. Der Ausschuss nimmt die speziellen Trainings-, Bildungs- und Bewusstseinsbildungsprogramme des Vertragsstaates, einschließlich der inter-kulturellen und politischen Bildung in der Schule zwecks Prävention diskriminierender Einstellungen ebenso wie die Gesetzgebung des Vertragsstaates zur Kriminalisierung der Aufhetzung zum Rassenhass zur Kenntnis; der Ausschuss bleibt jedoch besorgt über Fälle von Hassreden von Politikern und Manifestationen von Neonazismus, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz gegenüber Migrantengruppen, Flüchtlingen, Asylbewerbern und Personen bestimmter ethnischer Herkunft, sowie deren Auswirkungen auf Kinder, die diesen Personengruppen angehören.
  2. Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat auf, sofortige Maßnahmen zur Bekämpfung direkter und indirekter Manifestationen von Neonazismus, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz, die Kinder beeinträchtigen, zu setzen und in effizienter Weise derartige Handlungen zu untersuchen, zu verfolgen und zu bestrafen. Er empfiehlt auch, dass der Vertragsstaat seine Bemühungen zur Förderung einer Kultur der Toleranz und des gegenseitigen Respekts verstärken möge. Ferner empfiehlt er, dass der Vertragsstaat in seinem nächsten periodischen Bericht Informationen über die zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes relevanten Maßnahmen und Programme vorlegen möge, die als Follow-up zur Umsetzung der bei der Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und verwandter Intoleranz 2001 angenommenen Deklaration und des Aktionsprogramms ebenso wie auch zum Abschlussdokument der Durban Review Conference 2009 unternommen worden sind.

Schutz der Privatsphäre

  1. Wenngleich der Ausschuss die Selbstkontrolle der Medien durch den Österreichischen Presserat zur Kenntnis nimmt; ist der Ausschuss jedoch besorgt wegen Fällen von Verletzungen der Persönlichkeitsrechte in der Medienberichterstattung über Strafverfahren in Fernseh- und Radiosendungen ebenso wie in elektronischen und Printmedien, in denen Kinder als Opfer involviert und/oder Kinder wegen Begehung sexueller oder anderer Delikte beschuldigt sind . Er ist ernstlich besorgt wegen Vorfällen von Demütigung, Beleidigung, „Cyber-Mobbing“ und „Grooming“ von Kindern über das Internet oder über Mobiltelefone. Der Ausschuss ist auch besorgt darüber, dass die Gefahren und Risiken des Internets in der Schule nicht ausreichend diskutiert werden, und dass sich Eltern und Lehrern der rechtlichen Konsequenzen im Fall der missbräuchlichen Nutzung der elektronischen Medien durch Kinder oft nicht bewusst sind.
  2. Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen:
  • um den Schutz der Privatsphäre von Kindern und die Beachtung dieser durch die Medien sicherzustellen, insbesondere in der Medienberichterstattung über Strafverfahren, in denen Kinder als Opfer involviert sind, und/oder in denen Kinder wegen Begehung sexueller und anderer Vergehen beschuldigt werden;
  • um Kinder vor „Cyber-Mobbing“, „Happy Slapping“ und anderen Formen der Demütigung, Beleidigung und Verleumdung zu schützen, ebenso wie gegen „Grooming“, in sozialen Foren im Internet und über Mobiltelefone; und
  • um Kinder, Eltern und Lehrer über die Notwendigkeit des Schutzes der Privatsphäre von Kindern sowie über die Risiken und die rechtlichen Folgen im Fall der missbräuchlichen Nutzung der elektronischen Medien durch Kinder zu unterweisen, jedoch unter Wahrung ihres Rechts auf Zugang zu geeigneten Informationen.
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