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Inhalt

Projektgruppe 4 – Bildung/Schule/Kindergarten/Partizipation

Arbeitsplan:

Vor dem Hintergrund der Idealvorstellung der UN-Kinderrechtskonvention, wonach das „Kind zur vollen und harmonischen Entfaltung seiner Persönlichkeit in einer Familie und umgeben von Glück, Liebe und Verständnis aufwachsen soll“, soll hier der Primärfokus auf die förderlichen Faktoren für die Sozialisation in der Familie und in den weiteren Sozialisationsfeldern Kindergarten und Schule gerichtet werden.

Das gleiche Augenmerk wie auf die der Sozialisation von Kindern zuträglichen Faktoren soll auch auf die für die Persönlichkeitsentfaltung von Kindern abträglichen Aspekte, wie zum Beispiel Kulturbarrieren durch Armut, gerichtet werden.

Stand der Umsetzung:

Die vorbereitenden Arbeiten der Projektgruppe 4 sind so weit fortgeschritten, dass von einem Expert/innenteam unter der Leitung von Univ. Prof. Dr. Ilse Schrittesser, Universität Wien, in einer ersten Phase die vorhandene Datenlage aufgearbeitet wird mit Schwerpunkt auf wissenschaftlichen Erkenntnissen zu den Sozialisationsbedingungen für Kinder im Säuglings-, Kleinkind-, Spiel- und Vorschulalter, aus denen Indizien über deren a) Förderlichkeit bzw. b) nachteilige Auswirkungen auf deren Entwicklung und Entfaltung gewonnen werden sollen. In weiterer Folge wird die Situation von Kindern im institutionalisierten Bildungssystem Österreich samt zugehörigen Indikatoren einer systematische Betrachtung unterzogen. Ein die Ergebnisse der ersten Phase zusammenfassender Projektbericht liegt vor. Im Rahmen der Tagung „Kinderrechte propagiert – realisiert?“ an der Universität Wien am 12. Oktober 2016 wurden die bisherigen Ergebnisse der Projektgruppenarbeit diskutiert und die nächsten Schritte im Projekt konkretisiert.

Referenzpunkte Concluding Observations: 20-25, 52, 53

Verbreitung und Bewusstseinsbildung

  1. Der Ausschuss nimmt die Bemühungen des Vertragsstaates zur Kenntnis, das Übereinkommen über das Internet zu verbreiten und in die Sprachen der nationalen Minderheiten und der wichtigsten Migrantengruppen im Vertragsstaat zu übersetzen. Er bedauert jedoch, dass die Kinderrechte nicht in den Lehrplänen der Primar- und Sekundarstufe enthalten sind.
  2. Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat, seine Bemühungen um die Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit, insbesondere der Kinder, für die im Abkommen vorgesehenen Rechte durch die Einbeziehung der Kinderrechte in die Lehrpläne der Primar- und Sekundarstufe zu erhöhen.

 

Aus- und Weiterbildung

  1. Der Ausschuss nimmt die Bemühungen des Vertragsstaates zur Aus- und Weiterbildung von Richtern und Staatsanwälten im Bereich der Kinderrechte zur Kenntnis, ist jedoch darüber besorgt, dass es keine systematische spezielle Schulung im Bereich der Kinderrechte für alle Berufsgruppen gibt, die für und mit Kindern arbeiten.
  2. Der Ausschuss empfiehlt, der Vertragsstaat möge die notwendigen Maßnahmen ergreifen um sicherzustellen, dass alle Berufsgruppen, die für und mit Kindern arbeiten, in angemessener Weise und systematisch in den Kinderrechten ausgebildet werden, insbesondere Lehrer, im Bereich der Jugendgerichtsbarkeit und im Gesundheitswesen arbeitendes Personal, Sozialarbeiter und in sämtlichen Formen der alternativen Betreuung beschäftigte Mitarbeiter.

Nichtdiskriminierung

  1. Der Ausschuss nimmt die speziellen Trainings-, Bildungs- und Bewusstseinsbildungsprogramme des Vertragsstaates, einschließlich der interkulturellen und politischen Bildung in der Schule zwecks Prävention diskriminierender Einstellungen ebenso wie die Gesetzgebung des Vertragsstaates zur Kriminalisierung der Aufhetzung zum Rassenhass zur Kenntnis; der Ausschuss bleibt jedoch besorgt über Fälle von Hassreden von Politikern und Manifestationen von Neonazismus, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz gegenüber Migrantengruppen, Flüchtlingen, Asylbewerbern und Personen bestimmter ethnischer Herkunft, sowie deren Auswirkungen auf Kinder, die diesen Personengruppen angehören.
  2. Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat auf, sofortige Maßnahmen zur Bekämpfung direkter und indirekter Manifestationen von Neonazismus, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz, die Kinder beeinträchtigen, zu setzen und in effizienter Weise derartige Handlungen zu untersuchen, zu verfolgen und zu bestrafen. Er empfiehlt auch, dass der Vertragsstaat seine Bemühungen zur Förderung einer Kultur der Toleranz und des gegenseitigen Respekts verstärken möge. Ferner empfiehlt er, dass der Vertragsstaat in seinem nächsten periodischen Bericht Informationen über die zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes relevanten Maßnahmen und Programme vorlegen möge, die als Follow-up zur Umsetzung der bei der Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und verwandter Intoleranz 2001 angenommenen Deklaration und des Aktionsprogramms ebenso wie auch zum Abschlussdokument der Durban Review Conference 2009 unternommen worden sind.

Bildung, einschließlich Berufsbildung und Berufsberatung

  1. Der Ausschuss anerkennt zwar den großen Aufwand für Bildung im Vertragsstaat; doch stellt er mit Besorgnis fest, dass ein Mangel an staatlich finanzierten frühkindlichen Betreuungseinrichtungen für Kinder unter fünf Jahren besteht und dass es regionale Unterschiede hinsichtlich der Verfügbarkeit, Kosten und Öffnungszeiten der vorschulischen Erziehungseinrichtungen gibt. Auch ist er besorgt, dass das parallele Schulsystem, welches die Ausbildung nach der Grundschule einerseits in einen beruflichen und andererseits in einen allgemeinen Bildungsweg aufteilt, Migrantenkinder benachteiligt. Außerdem ist der Ausschuss besorgt über das Fehlen einer umfassenden Strategie und Gesetzgebung zu einer integrativen Bildung.
  2. Der Ausschuss empfiehlt, der Vertragsstaat möge seinen allgemeinen Kommentar (CRC/C/GC/1, 2001) Rechnung tragen und Maßnahmen für einen leistbaren und flächendeckenden Zugang zu entsprechender frühkindlicher Betreuung und vorschulischer Erziehung ergreifen. Er empfiehlt auch, der Vertragsstaat möge seine Anstrengungen verstärken, um Kindern mit Migrationshintergrund Chancengleichheit in der Bildung zu ermöglichen, mitunter durch besondere Fördermaßnahmen zur Reduzierung von Sprachbarrieren, und die Einführung eines Integrationssystems für den Bereich der öffentlichen Pflichtschulen in Erwägung zu ziehen, wie vom unabhängigen Experten im Bereich der kulturellen Rechte (A/HRC/17/38/Add.2, Absatz 20, 2011) empfohlen. Der Ausschuss empfiehlt ferner, dass der Vertragsstaat eine umfassende Strategie und Gesetzgebung zu einer integrativen Bildung einführen möge.

SOZIALISATION IN FAMILIE, KINDERGARTEN UND SCHULE, Arbeitsbericht zur 1. Projektphase

SOZIALISATION IN FAMILIE, KINDERGARTEN UND SCHULE, Arbeitsbericht zur 2. Projektphase

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