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Das Recht auf eine gewaltfreie Kindheit

25 Jahre gesetzliches Gewaltverbot

„Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung!“

So prägnant und unmissverständlich formuliert der Artikel 5 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern das seit 2011 verfassungsgesetzlich geschützte Recht jedes Kindes auf eine gewaltfreie Kindheit. Aber schon im Jahr 1989 – also vor exakt 25 Jahren – hatte der Gesetzgeber mit der Einfügung eines kleinen Halbsatzes im § 146a des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) „die Anwendung von Gewalt und die Zufügung körperlichen oder seelischen Leides sind unzulässig“ der damals in Österreich auf tiefem Niveau geführten Debatte um die angeblich „G’sunde Watschn“ zumindest aus rechtlicher Sicht ein Ende gesetzt.

Die gesetzliche Verankerung des Züchtigungsverbots in Österreich als viertem Land weltweit – nach Schweden (1979), Finnland (1983) und Norwegen (1987) – ist großteils das Verdienst des österreichischen Kinderarztes und Vorkämpfers für eine humane und gewaltfreie Kindererziehung, Univ.-Prof. Dr. Hans CZERMAK.

Mit seiner im Jahr 1977 angelegten Studie „Über die alltägliche Gewalt im Umgang mit Kindern“ und mit der Veröffentlichung der Ergebnisse dieser Studie unter dem Titel „Die gesunde Ohrfeige macht krank!“ hatte Univ.-Prof. Dr. Hans CZERMAK für Jahre dauernde kontroverse politische Diskussionen gesorgt sowie mit seiner Devise „Jedes Kind hat das Recht auf eine glückliche Kindheit“ den Weg zur allmählichen Abkehr von den damals vorherrschenden autoritären
Erziehungsformen vorgezeichnet.

Hans CZERMAK, der heuer 101 Jahre alt geworden wäre, erlebte die Verankerung des Gewaltverbots im Gesetz gerade noch in seinen letzten Lebensmonaten. Heuer – im Jahr 2014, in dem das doppelte Jubiläum „25 Jahre Kinderrechtekonvention“ gefeiert und an „25 Jahre gesetzliches Gewaltverbot in Österreich“ erinnert wird – drängte sich die Nachuntersuchung zur Gewaltthematik und zu einer Zwischenbilanz über 25 Jahre Gewaltverbot auf.

Unter Zugrundelegung der identischen Fragestellungen, wie sie in der zitierten Vorgängerstudie „Über die alltägliche Gewalt im Umgang mit Kindern“ verwendet worden sind, können mit den heute vorliegenden Ergebnissen der Untersuchung „DAS RECHT AUF EINE GEWALTFREIE KINDHEIT: 25 Jahre gesetzliches Gewaltverbot – eine Zwischenbilanz“ (2014) die zwischenzeitlich seit der gesetzlichen Verankerung des Züchtigungsverbots in Österreich im Jahr 1989 eingetretenen Veränderungen im Umgang mit Gewalt aufgezeigt werden. Österreich hat sich den Kampf gegen Gewalt gegen Kinder zur Aufgabe gemacht – im eigenen Land, in Europa und auf der ganzen Welt. 2016 wird Österreich die Vertreter aller Staaten, in denen es noch kein Verbot von Gewalt gegen Kinder gibt, nach Wien einladen, um sie von der Wichtigkeit – nein Notwendigkeit eines solchen gesetzlichen Gewaltverbots zu überzeugen.

STUDIEDas Recht auf eine gewaltfreie Kindheit- 25 Jahre gesetzliches Gewaltverbot

DAS RECHT AUF EINE GEWALTFREIE KINDHEIT, 25 Jahre gesetzliches Gewaltverbot – eine Zwischenbilanz– Das Recht auf eine gewaltfreie Kindheit- 25 Jahre gesetzliches Gewaltverbot

 

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