> Home > UN-Konvention |
||||||||||||||||||||||
|
Am 20. November 1989 wurde von den Vereinten Nationen die Konvention über die Rechte der Kinder beschlossen. Dieser internationale Vertrag sichert in 54 Artikeln jedem Kind grundlegende politische, soziale, ökonomische, kulturelle und bürgerliche Rechte zu und wurde bereits von 192 Staaten weltweit unterzeichnet und ratifiziert. Die Konvention in ÖsterreichÖsterreich hat das Übereinkommen am ersten Unterzeichnungstag, 26. Jänner 1990, unterzeichnet. Am 26. Juni 1992 hat es der Nationalrat genehmigt und am 6. August 1992 hat Österreich durch Hinterlegung der Ratifikationsurkunde bei der UN die KRK ratifiziert (kundgemacht im BGBl. 1993/7). Am 5. September 1992 (30 Tage nach Hinterlegung) ist sie in Österreich mit einem Erfüllungsvorbehalt formal in Kraft getreten. Obwohl die Konvention nicht im Verfassungsrang steht, und der Erfüllungsvorbehalt“ eine direkte Anwendbarkeit durch Gerichte oder Behörden ausschließt, müssen ihr alle Gesetze entsprechen. Dies ist bereits durch den Grundsatz der völkerrechtskonformen Interpretation österreichischer Rechtsvorschriften sowie die Rechenschaftspflicht gegenüber dem UN-Kinderrechtsausschuss gewährleistet. Die Kinderrechtskonvention entwickelt sichDie Kinderrechtskonvention ist kein statisches Dokument, sondern kann bei Bedarf jeweiligen Entwicklungen angepasst werden. Dazu bedarf es aber neuerlicher Ratifikationen der Staaten. Im Jahr 2000 wurden von der UN-Generalversammlung zwei Fakultativprotokolle verabschiedet (2002 in Kraft getreten). Diese befassen sich einerseits mit der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an bewaffneten Konflikten (Verbot von "Kindersoldaten/-innen"), andererseits mit verstärkten Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie. |
|
||||||||||||||||||||
| © BMWFJ / Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend | ||||||||||||||||||||||