Allgemeines
Das Kind als Träger von Rechten
"Das Kind wird nicht erst Mensch, es ist Mensch!" Damit trifft der berühmte polnische Pädagoge Janus Korczak bereits Anfang des 20. Jahrhunderts den Kern der Kinderrechte. Kinder wurden in der gesellschaftlichen Entwicklung viel zu lange als Noch-nicht-Erwachsene wahrgenommen und weniger als selbstständige, kompetente Persönlichkeiten und Träger grundlegender Rechte.
Die Bedeutung der UN-Konvention über die Kinderrechte liegt nun in der erstmaligen Anerkennung dieser Rechtspersönlichkeit von Kindern. In der Konvention werden generell Menschen unter 18 Jahren als Kind“ definiert. Aufbauend auf dem unbedingten Respekt der Würde jedes Menschen legt sie für alle Vertragsstaaten völkerrechtlich verbindliche Standards für Selbst- und Mitbestimmung sowie für die Förderung und den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt und Ausbeutung fest.
Zwischen Anspruch und Wirklichkeit
Die Anliegen der Kinderrechtskonvention mögen geradezu selbstverständlich klingen, und wohl auch deshalb ist die Kinderrechtskonvention von nahezu allen Staaten der Welt ratifiziert worden, womit sie der erfolgreichste“ Menschenrechtsvertrag aller Zeiten ist. Die reale Situation von vielen Kindern in aller Welt steht jedoch in krassem Widerspruch zu den Prinzipien der KRK.
Das bloße Überleben von Millionen von Kindern ist nicht gewährleistet, weltweit fehlt es an Unterkunftsmöglichkeiten, Nahrung, medizinischer Versorgung oder Bildung. In vielen Krieg führenden Ländern v.a. in Afrika werden Kinder gezielt als Soldaten/-innen in den Kriegen Erwachsener eingesetzt. Mädchen werden in manchen Regionen auf Grund ihres Geschlechts getötet. Mehr als 250 Millionen Kinder werden im Interesse der "entwickelten Staaten" in den "Entwicklungsstaaten" wirtschaftlich ausgebeutet. Gewalt und sexueller Missbrauch von Kindern innerhalb der Familie und des Bekanntenkreises, Sextourismus in Verbindung mit Kinderprostitution und auch Kinderhandel gehören zum Lebensalltag zahlloser Mädchen und Jungen weltweit. Unzureichende Betreuung von Kinderflüchtlingen aber auch Ausschluss von Kindern aus Entscheidungsprozessen sind nur weitere Beispiele schwerwiegender Kinderrechtsverletzungen.
Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um Entwicklungsländer oder Industriestaaten handelt: kein Staat der Welt kann für sich in Anspruch nehmen, optimale Lebensbedingungen für junge Menschen und damit die Kinderrechte vollständig verwirklicht zu haben. Vielmehr stellen Kinderrechte für jeden Vertragsstaat der Konvention und somit für jede Gesellschaft eine individuelle Herausforderung dar.
Ein kinderrechtlicher Ansatz für gesellschaftliche Veränderung
Kinderrechte werfen gesellschaftliche Grundfragen auf: Welchen Status hat ein Kind in der Gemeinschaft, welche Chancen werden eröffnet, was wird ihm/ihr zugemutet, welche Erwartungen hat er/sie zu erfüllen - wie kinderfreundlich sieht sich eine Gesellschaft, wie kinderfreundlich ist sie tatsächlich?
Ein kinderrechtlicher Ansatz beschränkt sich aber nicht auf die reine Problemanalyse, sondern knüpft die Frage nach der Verantwortung für die Lösung des Problems unmittelbar daran an. Auf rechtlicher Ebene besteht zunächst eine klare Verantwortung jener Staaten, die die Kinderrechtskonvention ratifiziert haben: Die Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, dass die Standards und Ziele der Konvention innerhalb des Staates auch tatsächlich beachtet und verwirklicht werden. Kinderrechte formulieren nicht utopische Wunschziele, sondern verpflichten zur Aktion.
Der Grundanspruch von Kinderrechten liegt in der Stärkung der Position des Kindes (englisch: "empowerment"): jedes Kind, jede/r Jugendliche wird als selbstständige/r Träger/in von Rechten anerkannt und respektiert. Dies ist verbunden mit der Berechtigung zur Kritik, zur Veränderung und mit dem Anspruch der Durchsetzbarkeit. Ein junger Mensch, der sich ernst genommen fühlt, Vertrauen zu sich und der Umwelt aufbaut und Sicherheit erfährt, wird zum Beispiel eher befähigt sein, sich gegen Gewalt oder Ausgrenzung zu wehren. Damit tragen Kinderrechte auch ein wesentliches emanzipatorisches Element in sich.
Kinderrechte und Elternverantwortung
Gleichzeitig wird durch die Kinderrechtskonvention die besondere Stellung der Eltern anerkannt und spricht ihnen gemeinsam die primäre Verantwortung für die Erziehung und Entwicklung des Kindes zu. Daraus ergeben sich allerdings keine "absoluten Machtansprüche" der Eltern, sondern die Eltern haben das Kind "in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und zu führen". Im Übrigen ist die Anwendung jeglicher Form von Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen verboten.
In jenen Fällen schließlich, in denen Eltern diese Verantwortung nicht wahrnehmen können oder wollen (zum Beispiel: Vernachlässigung, Gewalt gegen das Kind, Eltern verstorben, unbegleiteter Kinderflüchtling) trifft Staat und Gesellschaft allerdings eine ersatzweise Verantwortung zur Intervention.