THEMA des MONATS: „GENITALVERSTÜMMELUNG“Der Internationale Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung am 6. Februar ist Anlass, auf das Thema aufmerksam zu machen. Ich habe Rechte, du hast Rechte ...
Eine kindergerechte Gesellschaft ist nicht zuletzt eine Haltungsfrage - die Kinderrechtskonvention ist die Basis dafür.
Leitfaden für gewaltfreie Einrichtungen
Das BMWFJ hat einen Leitfaden herausgegeben, der zu einem gewaltfreien Lebensraum in sozial-/pädagogischen Einrichtungen beitragen und kinderrechtliche Standards stärken soll. Sie können den Leitfaden kostenlos bestellen: Bestellservice
Kinder brauchen [Zwischen]RäumeEin Kopf-, Fuß- und Handbuch (2011) www.gewaltinfo.atDie neue Website des BMWFJ informiert zum Thema Gewalt im sozialen Nahraum. Sie soll dazu beitragen, Gewalt leichter als solche zu erkennen, sich Hilfe zu holen, die Gewalt zu beenden und das Erlebte aufzuarbeiten. Sie soll es auch nicht unmittelbar von Gewalt betroffenen Menschen erleichtern, Gewalt wahrzunehmen und zu helfen. Dazu finden Sie umfassende Informationen und Hilfsangebote in ganz Österreich. Hotline für gewaltbetroffene Kinder 0800-240-268Das Familienministerium hat eine Helpline für Kinder in ganz Österreich eingerichtet, die selbst von Gewalt betroffen sind oder unter der Gewalt an anderen Menschen leiden. Der Notruf bietet täglich von 8 bis 20 Uhr kostenlose und anonyme Beratung. Außerhalb der Telefonstunden können Fragen bei der anonymen online-Beratung des Kinderschutzzentrums die Möwe gestellt werden, die am nächsten Tag beantwortet werden. Beschwerde beim UN-KinderrechtausschussDie UN-Generalversammlung hat am 19. Dezember 2011 einen neuen völkerrechtlichen Vertrag für Kinder beschlossen, der es möglich machen soll, auf internationaler Ebene gegen Verletzungen der in der Kinderrechtskonvention verbrieften Rechte vorzugehen, wenn nationale Rechtsmittel versagen. Poetische BeiträgeZwei poetische Beiträge zum Thema Kinder, die nicht in ihrer Familie leben können: Kinderrechtelehrgang an der UNI for LIFE, GrazUNI for Life – die Weiterbildungsgesellschaft der Karl-Franzens-Universität Graz, bietet in Kooperation mit dem Kinderbüro Steiermark und der Kija Steiermark einen Kinderrechte-Master-Lehrgang an der Karl-Franzens-Universität Graz an. Kindgerechtes sicheres InternetfragFINN.de ist eine Suchmaschine, die zahlreiche kindgerechte Internetseiten anbietet. Kinderrechte in der BundesverfassungDer Nationalrat hat am 20. Jänner 2011 mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder beschlossen. Er hat damit ein gesellschaftspolitisches Signal gesetzt, dass das umfassende Wohl von Kindern und Jugendlichen neben dem Schutz der Umwelt oder der Landesverteidigung zu den grundlegenden Staatszielen gehört. Damit wird sichergestellt, dass bei allen Rechtsakten die eventuellen Auswirkungen auf Kinder berücksichtigt werden müssen. Mit der Verankerung der zentralen Grundprinzipien der Konvention, wonach das Kindeswohl vorrangiger Erwägungsgrund ist (Art. 1) und die Meinung des Kindes berücksichtigt werden muss (Art. 4) soll gewährleistet sein, dass die Rechte der Kinder eingehalten werden. Denn wenn allein diese beiden Artikel das Maß für unser aller Handeln sind, dann sind auch alle anderen Kinderrechte auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung, auf adäquate Versorgung mit den Gütern unserer Gesellschaft und das Recht auf Partizipation berücksichtigt. Österreich nimmt mit diesem Gesetz international eine Vorreiterrolle ein. Einzelne Bundesländer (Salzburg, Oberösterreich und Vorarlberg) sind mit gutem Beispiel, mit Referenzen auf die Kinderrechte in ihren Landesverfassungen, vorausgegangen. UNICEF-Kinderrechte-Juniorbotschafter/inUNICEF Österreich lädt Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ein, sich kreativ für Kinderrechte zu engagieren. Alle, die sich mit seinem Projekt bei UNICEF anmelden, nehmen beim Botschafter Wettbewerb teil. Ideen und Anregungen sowie die Teilnahmebedingungen finden sich auf www.unicef.at/juniorbotschafter. Sexuellen Missbrauch verhindernMit einem Videospot "Witness" und der nationalen meldestelle@interpol.at haben Deutschland, Schweiz und Österreich eine gemeinsame Kampagne zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung im Tourismus gestartet. Die Botschaft, die von Teilen der Tourismusbranche mitgetragen wird, lautet: "Wir können den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen verhindern, wenn wir nicht wegsehen und jeden Verdachtsfall, wo immer er passiert, melden". Lehrmittel des Europarates zu KinderrechtenKinder sollen über Menschenrechte Bescheid wissen und ihre eigene Rechte - die Kinderrechte - kennen. Der Europarat hat dafür das Lehrmittel "Compasito" geschaffen, mit dem Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren spielend lernen können. "Compasito" richtet sich an Erwachsene, die mit Kindern arbeiten. Für Kinder beschreibt das Lehrmittel Spiele für verschiedene Altersstufen, für Erwachsene weist es auf Kurse zum Thema hin. Es ist auf Deutsch online einsehbar. (K)ein sicherer Ort. Sexuelle Gewalt an Kindern
Die Broschüre "(K)ein sicherer Ort. Sexuelle Gewalt an Kindern" ist in der 5. Auflage aktualisiert und neu strukturiert erschienen. Sie richtet sich an Bezugspersonen von Opfern, Ärzt/innen, Pädagog/innen, Vertreter/innen der mit Missbrauch befassten Institutionen und sonstige Interessierte, die sich aus verschiedenen Blickrichtungen einen wesentlichen Überblick über die Thematik verschaffen möchten. Die Broschüre informiert über Formen und Folgen von sexuellem Missbrauch, über Täter/-innen und über Anzeichen und Möglichkeiten, sexuellen Missbrauch zu verhindern. Häufig gestellte rechtliche Fragen werden konkret beantwortet und ein übersichtliches Verzeichnis mit wichtigen Ansprechstellen und Hilfseinrichtungen unterstützen bei der Suche nach Hilfe. Kostenlos zu bestellen 20 Jahre gesetzliches Gewaltverbot in Österreich
Die im Auftrag des BMWFJ erstellte Studie "Familie – kein Platz für Gewalt!(?) 20 Jahre gesetzliches Gewaltverbot in Österreich" vergleicht das Erziehungsverhalten und die Einstellung zu Züchtigung in drei Ländern mit (Österreich, Deutschland, Schweden) und zwei Ländern (Frankreich, Spanien) ohne Gewaltverbot. Weiters enthält die Publikation die Ergebnisse einer Befragung von Expert/innen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu ihren Wahrnehmungen bezüglich Gewalt in der Erziehung und Möglichkeiten zur Unterstützung. Kinderrechte-StaatenberichtDer 3. und 4. Bericht der Republik Österreich an die Vereinten Nationen gemäß Art. 44 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes wurde zeitgerecht im September an die UN übergeben. Der Bericht informiert - wie es in den Richtlinien der UN vorgesehen ist - über die Umsetzung der in den "Abschließenden Bemerkungen" zur Kinderrechtskonvention und den beiden Zusatzprotokollen ausgesprochenen Empfehlungen. Weitere Berichte finden Sie im Service Identifikation von Opfern von Kinderhandel
Ein Infofolder mit allgemein gültigen Indikatoren und Risikoprofilen soll Mitarbeiter/innen der Jugendwohlfahrt, Polizei und Fremdenbehörden sowie Botschaften und Konsulate die meist schwierige Identifikation von Kindern, die besonders gefährdet sind, Opfer von Menschenhandel zu werden oder schon Opfer sind und den Umgang mit Opfern erleichtern. Der Folder – kostenlos zu bestellen - kann auch zur Bewusstseinsbildung im Kampf gegen eine besonders tragische Form der Kinderrechtsverletzung eingesetzt werden. Die Rechte von Kindern und Jugendlichen
Die Broschüre "Die Rechte von Kindern und Jugendlichen - Kinderrechtskonvention" kann kostenlos bestellt werden. Die Broschüre enthält den Text der Konvention sowohl in der offiziellen deutschen Übersetzung als auch in Alltagssprache zusammen gefasst. Mit kurzen Informationen über Entstehung und Sinn und Zweck der Konvention eignet sich die Broschüre gut als Unterrichtsmittel für die Auseinandersetzung mit den im Laufe des 20. Jhdts. entwickelten Rechten von Kindern und Jugendlichen aber auch mit der Sprache von UNO-Dokumenten. Kinderschutzarbeit in Gesundheitsberufen
Der Leitfaden Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ soll Ärzt/innen in Spitälern, in der freien Praxis sowie Schulärzt/innen helfen, Gewaltsymptome am Kind zu erkennen, Gewalt zur Sprache zu bringen, Hilfe einleiten und methodisch richtig zum Schutz der Opfer handeln zu können. Mit dieser Hilfestellung soll die Kinderschutzarbeit in Gesundheitsberufen unterstützt werden: Denn Ärzt/innen können mit ihrer besonderen Aufmerksamkeit dazu beitragen, die Not betroffener Kinder wahrzunehmen und rasch Hilfe einzuleiten. |
|||
| © BMWFJ / Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend | |||