Genitalverstümmelung - eine Gewaltform, die Mädchen schon im Babyalter treffen kann!Meltem Weiland, ORIENT EXPRESS Beratungs-, Bildungs- und Kulturinitiative für Frauen, Frauenservicestelle Eine weibliche Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation - FGM) ist die Entfernung von Teilen oder der gesamten äußeren Genitalien der Frau, der Klitoris und inneren und äußeren Schamlippen. FGM wird traditionellerweise von Beschneider/innen mit Messern, Rasierklingen oder anderen scharfen Gegenständen vorgenommen. Die betroffenen Mädchen und Frauen müssen die Verstümmelung meist ohne Narkose und unter unhygienischen Bedingungen ertragen. Dies kann für ein Mädchen/Frau verheerende gesundheitliche Folgen haben. Die Weltgesundheitsorganisation geht davon aus, dass bis zu 25 % der Betroffenen an den direkten oder langfristigen Folgen der Genitalverstümmelung sterben. Gründe für Genitalverstümmelung Obwohl Genitalverstümmelung in 28 afrikanischen Ländern, im Süden der arabischen Halbinsel und in einigen Ländern Asiens vorkommt, unterscheiden sich die Gründe für eine Verstümmelung auch von Region zu Region.
Genitalverstümmelung ist eine Menschenrechtsverletzung, die auch in Europa bzw. in Österreich lebenden Familien begangen wird. Die Kinder werden im Urlaub in ihrem Heimatland beschnitten. So berichten Lehrer/innen über Leistungsschwäche bei betroffenen Mädchen in Österreich, geringes Interesse und Konzentrationsschwierigkeiten. Solche Mädchen brechen in der Regel aufgrund ihrer Traumata und ihres Schmerzes die Schule ab und müssen mit den psychischen Folgen einer Beschneidung ein Leben lang kämpfen. Obwohl Genitalverstümmelung in Österreich strafbar ist und durch das neue verbesserte Strafgesetz klar definiert ist, kann man nicht davon ausgehen, dass das Thema vom Tisch ist. Es wäre natürlich wünschenswert, eine derartige Gewaltform mit einem Gesetz abschaffen zu können, aber Aufklärung bei den Familien spielt hier eine größere Rolle. Denn es gibt immer noch Eltern, die an die Beschneidung glauben und im Heimatland ihre Töchter beschneiden lassen wollen. Aus diesem Grund sind präventive Gespräche mit den Eltern unentbehrlich. Sie müssen über diese Straftat informiert und über psychische, physische und gesundheitliche Folgen aufgeklärt werden. Die Bekämpfung einer solchen Praxis ist mit intensiver Aufklärungsarbeit verbunden, die wiederum nur durch muttersprachliche Beratungsmöglichkeiten abgedeckt werden kann. Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. (Allg. Erklärung der Menschenrechte/ Artikel 5) (Thema des Monats Februar 2012) Genitalverstümmelung - eine Kinderrechtsverletzung |
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