Recht auf IdentitätDie Kinderrechtskonvention sichert jedem Kind das Recht auf Identität zu. Dazu gehören ein Name, eine Staatsangehörigkeit und Familienbeziehungen, wenn möglich auch die Kenntnis seiner biologischen Eltern. Weiters sind auch die Entwicklung und der Schutz der kulturellen, ethnischen, religiösen oder sexuellen Identität wichtig für ein geglücktes Leben. Mit den Art. 7 und 8 der Konvention verpflichten sich die Vertragsstaaten, dieses Recht des Kindes zu achten und den angemessenen Beistand und Schutz mit dem Ziel zu gewähren, die Identität eines Kindes so schnell wie möglich wiederherzustellen, wenn ihm widerrechtlich einige oder alle Bestandteile seiner Identität genommen wurden. Für viele Kinder, v.a. in Krisenregionen oder in marginalisierten Minoritäten lebend, wird dieses Recht nicht eingelöst. Aber ohne Registrierung im Geburtenregister existieren diese Kinder offiziell nicht. Ohne legale Identität fallen sie aus allen Systemen, haben Probleme mit der Einschulung, bekommen keinen Ausweis, sind damit später auch nicht wahlberechtigt. Weil es sie offiziell gar nicht gibt, sind sie Kinderhändlern schutzlos ausgeliefert. Wenn das Recht auf Identität in Ländern mit einer gut funktionierenden Bürokratie auch eine Selbstverständlichkeit ist, so kommt es auch hier in Einzelfällen zu einem Konflikt mit diesem Kinderrecht. Unbekannte genetische Eltern In Österreich sind überwiegend Inkognito-Adoptionen aber auch anonyme Geburt und Babyklappe die Ausgangspunkte dafür, dass die biologischen Eltern nicht bekannt sind. Eine weitere Ursache für unbekannte biologische Eltern bekommt durch die Samen- oder Eizellenspende im Rahmen einer künstlichen Befruchtung zunehmend Bedeutung. Obwohl in Österreich keine fremden Eizellen eingesetzt werden dürfen und die Identität des Samenspenders bekannt gegeben werden muss, wenn ein begründeter Antrag gerichtlich eingebacht wird (Fortpflanzungsmedizingesetz 1992), kann man davon ausgehen, dass die medizinischen Möglichkeiten weltweit auch anonym genützt werden. Welche Identität ist schützenswerter - die biologische oder die soziale? Welche Identität geschützt werden muss, darüber gibt es eine Diskussion in der Fachwelt. Ya’ir Ronen (Bar Ilan Universität, Israel; 2004) schlägt vor, das Kinderrecht auf Identität neu zu definieren und jene Identität zu schützen, die für das Kind die größere Bedeutung hat. Damit soll die soziale Realität, in der das Kind lebt und erfüllt ist mit persönlicher Bedeutung, geschützt werden. (Universität Freiburg; 2006) vergleicht in einem Aufsatz über die Durchsetzung des Kinderrechts auf Wissen über die biologische Identität die Zugänge der Europäischen Menschenrechtskonvention (die unterschiedlichen Interessen abwägend) und der Kinderrechtskonvention (das Kindeswohl als zentrale Kategorie). Nach einer Einschätzung der unterschiedlichen Interessen, die mit dem Recht geschützt werden, kommt sie zu dem Schluss, dass keine der Interessen als absolut gesehen werden dürfen sondern gegeneinander abgewogen werden müssen. Sie plädiert dafür, dass die multiplen Identitäten eines Kindes, die sozialen und biologischen besser in Einklang gebracht werden. Informationen für die Identitätssuche Wenn auch in Österreich noch die Inkognitoadoption (anonyme Adoption) vorherrscht, wird in der sozialarbeiterischen Praxis zunehmend zur offenen Adoption geraten. Dadurch bekommen Adoptivkinder ab dem 14. Lebensjahr (allgemeine Urteils- und Einsichtsfähigkeit wird angenommen) die Möglichkeit, beim Jugendamt Informationen über die leiblichen Eltern zu bekommen, wodurch die Identitätssuche erleichtert wird. Mütter, die ihr Kind anonym zur Welt bringen und zur Adoption freigeben wollen, werden in den Krankenhäusern unterstützt aber gleichzeitig vom Jugendamt eingeladen, möglichst viele Informationen für das Kind zu hinterlassen. Dazu gehören die Beweggründe, die die Mutter zu diesem Weg bewogen haben, ebenso wie Aussehen, aktuelle Lebensumstände, so viel wie möglich über den Vater, Wünsche für das Kind, ... Zielkonflikt: Recht auf Leben versus Recht auf Identität Mit Bezug auf Art. 7 der KRK, der Kindern das Recht zusichert, soweit möglich seine Eltern zu kennen, äußerte sich der UN-Kinderrechteausschuss anlässlich der Prüfung des österreichischen Staatenberichtes (2005) besorgt über die Praxis der "anonymen Geburt" und der "Babyklappe" oder "Babynest" und fordert für Kinder einen besseren Zugang zu Informationen über die biologischen Eltern. Um das Leben von Kindern zu retten, die Opfer einer Weglegung oder Tötung werden könnten, wurde in Österreich 2001 die anonyme Geburt ermöglicht und in einigen Krankenhäusern die "Babyklappe" eingeführt. Beide Angebote sind gedacht, im Konflikt zwischen Leben und Tod Optionen für das Leben zu schaffen. Dabei bleibt freilich das Recht des Kindes auf Wissen über die biologischen Eltern auf der Strecke, was einigen Betroffenen eine mühsame Wurzelsuche verursacht. Wenn auch die Kinderrechte nicht hierarchisch zueinander stehen, so wiegt nach der österreichischen Rechtsauffassung das Recht des Kindes auf Leben und Entwicklung, eines der vier Grundprinzipien der Konvention, mehr als das Recht auf Kenntnis der biologischen Eltern. (Thema des Monats Mai 2010) Anonyme Geburt, Babyklappe und künstliche Befruchtung Christa Pletz: Nehmen anonyme Geburt und Babyklappe dem Kind sein Recht auf Identität? |
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