Kinderrechte im EuroparatEin Europa für Kinder und mit Kindern schaffen'' Mit diesem Slogan haben die Staats- und Regierungschefs bei ihrem 3. Gipfeltreffen in Warschau im Mai 2005 ihr verstärktes Engagement in Sachen Kinderrechte festgeschrieben. Am 15.2.2012 hat der Europarat seinen nunmehr dritten Strategieplan 2012-2015 beschlossen, mit dem Kinderrechte im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention aktiv vorangetrieben werden. Das Programm 2012-15 fukussiert auf vier strategische Ziele:
Das Übereinkommen ist das erste internationale Rechtsinstrument, das die verschiedenen Formen der sexuellen Ausbeutung - neben Kinderhandel, sexueller Ausbeutung von Kindern in der Pornographie und Prostitution auch die Anwerbung von Kindern für sexuelle Zwecke im Internet u.ä. - als Straftat einstuft. Eine entsprechende Richtlinie der EU mit verbindlichen Vorgaben wird verhandelt. Österreich hat das Übereinkommen legistisch bereits umgesetzt. Mit der Kampagne "Eins von Fünf" will der Europarat Kinder, Eltern, für Kinder Verantwortliche, alle Menschen, ermutigen, gegen sexuelle Gewalt aufzutreten. Kinderrechtliche Empfehlungen Deinstitutionalisierung von Kindern mit Behinderungen Recommendation CM/Rec(2010)2 The Concil of Europe's Policy Guidelines on Integrated National Strategies for the Protection of children from Violence (CM/Rec(2009)10), mit der die Entwicklung und Implementierung einer ganzheitlichen Strategie für den Schutz von Kindern vor allen Formen von Gewalt vorangebracht werden soll. Europäische Richtlinien für eine kinderfreundlichen Justiz (2010/1098th meeting of the Ministers' Deputies) Child in the City Rec. 241, Europarat, Mai 2008 Positive Elternschaft in Europa heute“ Rec(2006)9 Children living in residential institutions |
|||
| © BMWFJ / Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend | |||