Die Europäische UnionKinderrechte im Vertrag der Europäischen Union Das Bestreben der Europäischen Union, die Rechte des Kindes zu stärken und zu schützen, erhält durch den Vertrag von Lissabon eine rechtliche Basis. In Artikel 3 Absatz 3 des Vertrages der Europäischen Union wird die EU ausdrücklich dazu aufgefordert, die Rechte des Kindes zu fördern. Des Weiteren sind die Rechte des Kindes auch in der Charta der Grundrechte der EU verankert (ABl. C 83 v. 30.3.2010, S. 389-403). Art. 24 der Charata der Grundrechte der EU erkennt Kinder als unabhängige, eigenständige Rechtssubjekte an und stellte das Kindeswohl bei allen Maßnahmen öffentlicher und privater Stellen obenan. Auch wenn die Europäische Union keine unmittelbaren Kompetenzen für Kinderpolitik hat, weil diese in den Mitgliedsstaaten liegen, hat die Europäische Kommission doch eine Reihe von Instrumenten, die die Verantwortlichkeit für Kinder ausdrücken. Weil viele auf EU-Ebene getroffene Entscheidungen und Maßnahmen direkten oder indirekten Einfluss auf das Leben junger Menschen unter 18 Jahren haben, hat die Kommission erstmals am 4.7.2006 eine Mitteilung über Kinderrechte angenommen. Damit will sie die kinderrechtsrelevanten Aktivitäten besser koordinieren und Kinderrechte stärker in die Politik der EU integrieren. Betroffen ist sowohl die Politik im Inneren als auch nach außen. Am 15.2.2011 hat die Europäische Kommission ihre zweite EU-Agenda für die Rechte des Kindes dem Europäischen Parlament, den Rat und den Ausschüssen vorgelegt. Im Zentrum dieser Agenda stehen die Förderung einer kindgerechten Justiz, Beschleunigung von grenzübergreifenden Sorgerechtsentscheidungen, Schutz des Kindes im Internet und vor sexueller Ausbeutung im Internet und im Tourismus und eine verständlichere Informationen für Kinder über ihre Rechte. Um die Querschnittsmaterie, die die KRK darstellt, besser zu koordinieren und die Partizipation zu unterstützen, wurden folgende Einrichtungen geschaffen:
Mit den Leitlinien der EU für die Förderung und den Schutz der Rechte des Kindes hat der Rat der EU am 3. Dez. 2007 die Entschlossenheit der EU bekräftigt, den internationalen Kinderrechtsübereinkünften im Rahmen ihrer internen und externen Menschenrechtspolitik vorrangige Bedeutung zukommen zu lassen. Diese Leitlinien enthalten neben den Zielbestimmungen konkrete Maßnahmen, deren Umsetzung in Zweijahresabständen überprüft werden soll. Dafür sind geignete Monitoringmechanismen und -strukturen vorgesehen. L’Europe de l’Enfance“ Weitere kinderrechtlich relevante Programme und Entscheidungen der EU Auch viele Programme und Entscheidungen der EU widmen sich mittlerweile Themen, die für das Leben von Kindern besonders wichtig sind. Etwa 30 Richtlinien oder Weißbücher wurden in den letzten fünf Jahren angenommen, die auch Kinder als Zielgruppe haben. Sie betreffen Themen wie Familienzusammenführung, Verantwortung der Eltern, Menschenhandel, sexuelle Ausbeutung, Kinder in bewaffneten Konflikten, sicheres Internet, sicheres Spielzeug, u.v.a.m. Mit den Förderprogrammen DAPHNE unterstützt die EU seit 1997 Kooperationsprojekte zwischen Einrichtungen, die sich mit der Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen beschäftigen. Die Definition von Gewalt ist sehr breit und umfasst sexuellen Missbrauch, Gewalt in der Familie, wirtschaftliche Ausbeutung, Verschleppung, Diskriminierung von Behinderten, Migranten/-innen und Minderheiten und mehr. Daphne III läuft von 2007 bis 2013, die Projektauswahl findet einmal jährlich statt. JUGENDpolitik in der EU - Pakt für die Jugend Beim Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs/-innen im März 2005 wurde der Pakt für die Jugend“ beschlossen, der gewährleisten soll, dass Jugendliche einen hohen Stellenwert in der EU-Politik einnehmen. Im Vordergrund stehen dabei die Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik, die allen jungen Menschen die soziale Eingliederung gewährleisten soll. Für Jugendinformation steht die Jugendinformation in Österreich zur Verfügung. Das Europäische Jugendparlament wurde 1987 gegründet und fungiert als Organisation, die Jugendliche und Studenten/-innen zwischen 16 und 22 Jahren aus ganz Europa einlädt, ihren Kontinent aktiv mitzugestalten. Demokratisches Bewusstsein, Auseinandersetzung mit der eigenen und Interesse für andere Nationen sowie Partizipation an internationalen Prozessen sind die Themen, mit denen sich die Jugendlichen des Europäischen Jugendparlaments beschäftigen. |
|||
| © BMWFJ / Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend | |||