Die Europäische UnionKinderrechte in der EU Weil viele auf EU-Ebene getroffene Entscheidungen und Maßnahmen direkten oder indirekten Einfluss auf das Leben junger Menschen unter 18 Jahren haben, hat die Kommission am 4.7.2006 eine Mitteilung über Kinderrechte angenommen, in der sie "Überlegungen zu einer EU-Kinderrechtsstrategie" anstellt. Damit will sie die kinderrechtsrelevanten Aktivitäten besser koordinieren und Kinderrechte stärker in die Politik der EU integrieren. Betroffen ist sowohl die Politik im Inneren als auch nach außen. Mehr als zehn Einzelbereiche, darunter Zivil- und Strafrecht, Beschäftigung, Entwicklungszusammenarbeit, Handelsgespräche, Bildung und Gesundheit gehören dazu. Die "Überlegungen zu einer EU-Kinderrechtsstrategie" nennen sieben Ziele: Bestandsaufnahme der bereits vorhandenen Aktivitäten, Abhilfemaßnahmen dort, wo dringender Bedarf besteht, und die Festlegung von Prioritäten für künftige EU-Maßnahmen. Außerdem sollen bei allen internen und externen Maßnahmen der EU die Kinderrechte berücksichtigt werden. Damit Kinderrechte konsequenter beachtet werden, schlägt die Kommission eine Kommunikationsstrategie vor, die die Öffentlichkeit für die Rechte der Kinder sensibilisieren soll und es Kindern, Eltern und allen interessierten Kreisen ermöglichen wird, mehr über Kinderrechte zu erfahren. Die Mitteilung enthält eine Bestandsaufnahme von über 75 EU-Instrumenten, die sich auf die Rechte von Kindern auswirken, darunter legislative, nicht-legislative und finanzielle Maßnahmen, die bereits umgesetzt werden. Kinderrechtsrelevante Themen im Kontext der EU sind: Kinderhandel und Prostitution, Gewalt gegen Kinder, Kinderschutz im Internet und TV, Asyl und Einwanderung, Justiz und Familie, Erziehung und Ausbildung für Kinder und Jugendliche, Kinderarbeit, Gesunde Umwelt und Kinder in bewaffneten Konflikten. Die wichtigsten Maßnahmen sind:
Um die Querschnittsmaterie, die die KRK darstellt, besser zu koordinieren und die Partizipation zu unterstützen, sind folgende Einrichtungen vorgesehen:
Mit den Leitlinien der EU für die Förderung und den Schutz der Rechte des Kindes hat der Rat der EU am 3. Dez. 2007 die Entschlossenheit der EU bekräftigt, den internationalen Kinderrechtsübereinkünften im Rahmen ihrer internen und externen Menschenrechtspolitik vorrangige Bedeutung zukommen zu lassen. Diese Leitlinien enthalten neben den Zielbestimmungen konkrete Maßnahmen, deren Umsetzung in Zweijahresabständen überprüft werden soll. Dafür sind geignete Monitoringmechanismen und -strukturen vorgesehen. Kinder als Zielgruppe von Programmen Besonders hervorzuheben ist die geplante Förderung der Bewertung der Auswirkungen der Wirtschafts- und der Sozialpolitik auf Kinder und der Schwerpunkt Gewalt gegen Kinder, dem eine eigene Umsetzungsstrategie (Daphne) gewidmet ist. Kinder sind nun auch Zielgruppe von Programmen zur sozialen Integration (Armutsbekämpfung) oder im öffentlichen Gesundheitswesen. Der Europäische Pakt für die Jugend ist eine Initiative der Staats- und Regierungschefs, mit der junge Menschen besser in die Gesellschaft und das Arbeitsleben integriert werden sollten. Im Auftrag der Kommission entwickelt die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte Methoden zur Messung des Wohlergehens von Kindern in Europa auf Grundlage von Faktoren wie familiäres Umfeld, Schutz vor Ausbeutung und Gewalt, Bildung und zivile Verantwortung. Mit den Förderprogrammen DAPHNE unterstützt die EU seit 1997 Kooperationsprojekte zwischen Einrichtungen, die sich mit der Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen beschäftigen. Die Definition von Gewalt ist sehr breit und umfasst sexuellen Missbrauch, Gewalt in der Familie, wirtschaftliche Ausbeutung, Verschleppung, Diskriminierung von Behinderten, Migranten/-innen und Minderheiten und mehr. Daphne III läuft von 2007 bis 2013, die Projektauswahl findet einmal jährlich statt. L’Europe de l’Enfance“ Kinderrechte im Vertrag der Europäischen Union Artikel 2 des Vertrags der Europäischen Union (Vertrag von Lissabon) stellt fest, dass »die Union... den Schutz der Rechte des Kindes ... in seiner Beziehung zur Umwelt fördern muss. Die Union muss einen Beitrag leisten zur ... Überwindung der Armut und zum Schutz der Menschenrechte, besonders der Rechte des Kindes.« Die Charta der Grundrechte der Union (Dez.2000) Artikel III- 24: Rechte des Kindes Weitere kinderrechtlich relevante Programme und Entscheidungen der EU Auch viele Programme und Entscheidungen der EU widmen sich mittlerweile Themen, die für das Leben von Kindern besonders wichtig sind. Etwa 30 Richtlinien oder Weißbücher wurden in den letzten fünf Jahren angenommen, die auch Kinder als Zielgruppe haben. Sie betreffen Themen wie Familienzusammenführung, Verantwortung der Eltern, Menschenhandel, sexuelle Ausbeutung, Kinder in bewaffneten Konflikten, sicheres Internet, sicheres Spielzeug, u.v.a.m. JUGENDpolitik in der EU - Pakt für die Jugend Beim Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs/-innen im März 2005 wurde der Pakt für die Jugend“ beschlossen, der gewährleisten soll, dass Jugendliche einen hohen Stellenwert in der EU-Politik einnehmen. Im Vordergrund stehen dabei die Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik, die allen jungen Menschen die soziale Eingliederung gewährleisten soll. Für Jugendinformation steht das Europäische Jugendportal bzw. die Jugendinformation in Österreich zur Verfügung. Das Europäische Jugendparlament wurde 1987 gegründet und fungiert als Organisation, die Jugendliche und Studenten/-innen zwischen 16 und 22 Jahren aus ganz Europa einlädt, ihren Kontinent aktiv mitzugestalten. Demokratisches Bewusstsein, Auseinandersetzung mit der eigenen und Interesse für andere Nationen sowie Partizipation an internationalen Prozessen sind die Themen, mit denen sich die Jugendlichen des Europäischen Jugendparlaments beschäftigen. Gut über Kinderrechte auf EU-Ebene informiert EURONET |
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