Umsetzung der Kinderrechtskonvention (KRK) in ÖsterreichDer mit der Ratifikation der KRK einhergehende Auftrag, deren Prinzipien zu einem bestimmenden Element in politischen Entscheidungen zu machen, richtet sich in erster Linie an den Vertragspartner, den Staat. In Österreich ist die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, wie in anderen föderalen Staaten, eine typische Querschnittsmaterie. Es sind zahlreiche Politikfelder und institutionelle Ebenen - Bund, Länder, Gemeinden - für die Gestaltung einer kinderfreundlichen Gesellschaft verantwortlich. Das BMWFJ hat bei diesem Prozess einerseits die Aufgabe, die Kinderrechtspolitik der Bundesregierung zu koordinieren und andererseits übernimmt es wesentliche Aspekte für die Umsetzung der Kinderrechtskonvention, wie etwa Familienförderung, Prävention von und Maßnahmen gegen Gewalt sowie jugendpolitische Maßnahmen. Für eine kinder- und jugendfreundliche Gesellschaft sind selbstverständlich aber auch alle Institutionen und Menschen, deren Handeln die Lebensbedingungen unserer Kinder und Jugendlichen mitbestimmen, eingeladen, die Leitgedanken mitzutragen und weiter zu entwickeln. Die vielfältigen Bemühungen der Länder und Gemeinden sowie die Anstrengungen des Bundes um einen kindgerechten und familienfreundlichen Lebensraum werden einander weiterhin ergänzen und wo es sinnvoll ist, durch Kooperationen und Synergien gestärkt werden. Auch der Dialog, der mit diesem Prozess verbunden ist, wird wichtig bleiben. Positive LeistungsbilanzDie Situation der Kinder in Österreich ist vergleichsweise sehr gut und die in der Konvention geforderten Rechte sind weitgehend gewährleistet. Das Parlament hat dies anlässlich der Ratifikation 1992 festgestellt und auch das Kinderrechtskomitee hat 1999 und 2005 zahlreiche Umsetzungsmaßnahmen der Bundesregierung gewürdigt: Viele positive Veränderungen haben die Position der Kinder und Jugendlichen in Österreich deutlich gestärkt. Dennoch ist es die große Aufgabe der Politik und insbesondere auch der Gesellschaft, die Rechte der Kinder zu schützen und wo nötig, auszubauen und zu festigen. Kinder bilden gleichwertige Mitglieder unserer Gesellschaft - Aufgabe Österreichs ist es, diesem Status auch in punkto Partizipation im alltäglichen Leben mit Kindern gerecht zu werden. Diesen Bewußtseinsprozess voranzutreiben, gilt als eines der großen Ziele in der Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Österreich. Umsetzung des Nationalen Aktionsplanes (NAP)In einer inter-institutionellen Arbeitsgruppe, die den Umsetzungsprozess des Nationalen Aktionsplans begleitet, wird der im Erstellungsprozess begonnene Dialog zwischen den Ministerien, Ländern, Gemeinden und NGOs fortgeführt. |
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