Umsetzung der Kinderrechtskonvention (KRK) in Österreich
Der mit der Ratifikation der KRK einhergehende Auftrag, deren Prinzipien zu einem bestimmenden Element in politischen Entscheidungen zu machen, richtet sich in erster Linie an den Vertragspartner, den Staat. In Österreich ist die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, wie in anderen föderalen Staaten, eine typische Querschnittsmaterie. Es sind zahlreiche Politikfelder und institutionelle Ebenen - Bund, Länder, Gemeinden - für die Gestaltung einer kinderfreundlichen Gesellschaft verantwortlich.
Das BMWFJ hat bei diesem Prozess einerseits die Aufgabe, die Kinderrechtspolitik der Bundesregierung zu koordinieren und andererseits übernimmt es wesentliche Aspekte für die Umsetzung der Kinderrechtskonvention, wie etwa Familienförderung, Prävention von und Maßnahmen gegen Gewalt sowie jugendpolitische Maßnahmen.
Für eine kinder- und jugendfreundliche Gesellschaft sind selbstverständlich aber auch alle Institutionen und Menschen, deren Handeln die Lebensbedingungen unserer Kinder und Jugendlichen mitbestimmen, eingeladen, die Leitgedanken mitzutragen und weiter zu entwickeln.
Die vielfältigen Bemühungen der Länder und Gemeinden sowie die Anstrengungen des Bundes um einen kindgerechten und familienfreundlichen Lebensraum werden einander weiterhin ergänzen und wo es sinnvoll ist, durch Kooperationen und Synergien gestärkt werden. Auch der Dialog, der mit diesem Prozess verbunden ist, wird wichtig bleiben.
Positive Leistungsbilanz
Die Situation der Kinder in Österreich ist vergleichsweise sehr gut und die in der Konvention geforderten Rechte sind weitgehend gewährleistet. Das Parlament hat dies anlässlich der Ratifikation 1992 festgestellt und auch das Kinderrechtskomitee hat 1999 und 2005 zahlreiche Umsetzungsmaßnahmen der Bundesregierung gewürdigt:
1. Züchtigungsverbot - Verbot jeder Art physischer oder psychischer Misshandlung von Kindern als Erziehungsmittel" (1989) und daran anknüpfend die Bemühungen zur Erhöhung des Schutzes von Kindern vor Misshandlung.
2. Die Einrichtung der Kinder- und Jugendanwaltschaften in den neun Bundesländern sowie auf Bundesebene (seit 1995). Sie sind Ansprechpartner/innen für alle Probleme von Kindern und Jugendlichen. Zu ihren Aufgaben gehören Bewusstseinsbildung und Lobbying für Kinderrechte, Information, Networking und Beratung bei Eltern-Kind-Problemen.
3. Das umfassende Schüler/innenvertretungssystem an Österreichs Schulen.
4. Das Gesetz der extra-territorialen Zuständigkeit österreichischer Gerichte für österreichische Staatsangehörige, die in sexuelle Ausbeutung von Kindern im Ausland verwickelt sind.
5. Die Aufnahme von Kinderrechten in die Landesverfassungen von Oberösterreich, Vorarlberg und Salzburg.
6. Die Einrichtung der Bundesjugendvertretung 2001.
7. Die Ratifizierung der Fakultativprotokolle zur Kinderrechtskonvention (KRK) über Kinder in bewaffneten Konflikten und betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie sowie die Ratifikation von ILO-Übereinkommen zum Thema Kinderarbeit.
8. Die Annahme des "Kindschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2001".
Mit dem Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 2001“ wurde die Rechtsstellung junger Menschen gestärkt:
1. Das Volljährigkeitsalter wurde von 19 auf 18 Jahre gesenkt.
2. Der Wunsch des Kindes bei Obsorgefragen ist verstärkt zu berücksichtigen.
3. Minderjährige über 14 Jahren erhielten erweiterte Antragsrechte und selbständige Verfahrensfähigkeit.
4. Im Eltern-Kind-Verhältnis wird die elterliche Verantwortung für das Kind stärker betont, indem die unter dem Begriff Obsorge“ zusammengefassten Befugnisse weniger als Rechte, denn als Aufgaben der Eltern verstanden werden.
5. Das Besuchsrecht“ wird auch als ein Recht des Kindes normiert und die Möglichkeit der Durchsetzung dieses Rechtes wurde verbessert, sowie
6. eine Obsorge beider Eltern nach der Scheidung ermöglicht.
7. Kinder müssen bei entsprechender persönlicher Reife in medizinische Behandlungen selbst einwilligen und
8. Vertretungshandlungen der Eltern können bei besonders schwerwiegenden medizinischen Behandlungen des Kindes gerichtlich überprüft werden, wenn das Kind die Behandlung nachdrücklich und entschieden ablehnt.
Viele positive Veränderungen haben die Position der Kinder und Jugendlichen in Österreich deutlich gestärkt. Dennoch ist es die große Aufgabe der Politik und insbesondere auch der Gesellschaft, die Rechte der Kinder zu schützen und wo nötig, auszubauen und zu festigen. Kinder bilden gleichwertige Mitglieder unserer Gesellschaft - Aufgabe Österreichs ist es, diesem Status auch in punkto Partizipation im alltäglichen Leben mit Kindern gerecht zu werden. Diesen Bewußtseinsprozess voranzutreiben, gilt als eines der großen Ziele in der Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Österreich.