NAP - Nationaler Aktionsplan für die Rechte von Kindern und JugendlichenNAP-ProzessUnter dem Titel YAP - Young rights Action Plan“ hat die Bundesregierung einen Prozess in Gang gesetzt, der mit der Verabschiedung des Nationalen Aktionsplanes für die Rechte von Kindern und Jugendlichen (NAP) durch den Ministerrat am 22. November 2004 ein wichtiges Etappenziel erreicht hat. Dieser Prozess umfasste eine Vielzahl von Aktivitäten, um Österreich kinder- und jugendfreundlicher zu machen. Ausgangspunkt für diese Initiative in Österreich bildete der Weltkindergipfel“, eine Sondertagung der UN-Generalversammlung zum Thema Kinder, die 2002 in New York stattgefunden hat. Verabschiedet wurde dabei ein umfangreiches internationales Maßnahmenprogramm, verbunden mit dem Auftrag an alle Staaten, entsprechende Nationale Aktionspläne“ folgen zu lassen. Konkret bedeutete das auch für Österreich, ein umfassendes, systematisches Konzept zur Verwirklichung der Kinderrechte auszuarbeiten und umzusetzen. Das mit der Koordination dieses Aktionsplanes beauftragte Bundesministerium (damals BMSG) hat in einem breiten Partizipationsprozess Bund, Länder, Gemeinden, Sozialpartner und NGOs in den Erstellungsprozess eingebunden. Um auch Kinder und Jugendliche selbst von Anfang an zu beteiligen, hat das BMSG Kinder- und Jugendorganisationen eingeladen, die Meinungen der Zielgruppe mit altersadäquaten Methoden zu erkunden. Zwei Organisationen folgten der Einladung des Ministeriums und führten Aktivitäten durch, die am 19. und 20.11.2003 in Events mit 25.000 Kinderstimmen einen erfolgreichen Abschluss fanden. Diese Meinungen, Wünsche und Forderungen von Kindern und Jugendlichen haben im NAP einen wichtigen Stellenwert eingenommen. Zahlreiche weitere Aktivitäten sollten dazu beitragen, dass Kinderrechte im Bewusstsein von Kindern und Menschen, die mit Kindern leben und arbeiten, besser verankert werden. NAP-InhalteMit dem Ministerratsbeschluss vom 22.11.2004 verabschiedete die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan für die Rechte von Kindern und Jugendlichen, mit dem den Kinderrechten in Österreich neuer Schwung verliehen werden und die Kinderrechtskonvention neuerlich in der Politik und im Bewusstsein verankert werden soll. Mit einem Programm, das den Schutz der Kinder vor Gewalt und Ausbeutung, das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard und das Recht auf Mitbestimmung, also das gesamte Spektrum der Konvention umfasst, hat Österreich die beim Weltkindergipfel 2002 übernommene Verpflichtung umgesetzt. Es werden mit dem NAP erstmals Standards für eine eigenständige Kinder- und Jugendpolitik mit konkreten Zielen und Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen aller in Österreich lebenden Kinder und Jugendlichen geschaffen. Grundherausforderungen an die Kinder- und Jugendpolitik sind:1. Die Schutzgarantien gegen Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung in Harmonie mit dem für die Persönlichkeitsentfaltung und Identitätsstiftung von Kindern und Jugendlichen notwendigen Recht auf Selbst- und Mitbestimmung halten. 2. Schon- und Schutzräume für Kinder und Jugendliche zu gewährleisten und gleichzeitig die Verhältnismäßigkeit des Schutzzwecks zu hinterfragen. 3. Die Balance zu finden zwischen einer Kinder- und Jugendpolitik für die Bevölkerungsgruppe junger Menschen von 0 bis 18 Jahren in ihrer Gesamtheit und für die spezifischen Bedürfnisse in den jeweiligen Altersabschnitten, für Buben und Mädchen, Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und in besonderen Lebenslagen. Einen zentralen Stellenwert nimmt in dem etwa 200 Maßnahmen umfassenden Katalog auch die Bewusstseinsbildung ein. Denn die Umsetzung der aus der Ratifikation entstandenen Verpflichtungen durch entsprechende Maßnahmen der Regierungen auf allen Ebenen ist ein Aspekt. Ein anderer, ebenso wichtiger, ist die allgemeine Haltung gegenüber Kindern. Welche Rolle spielen sie in unserer Gesellschaft, wie gehen wir mit ihnen um? Je nachdem wie diese Frage zu beantworten ist, verändert sich die Lebenssituation von Kindern. Mädchen und Burschen als Träger/innen grundlegender Rechte wahrzunehmen, Kinder in öffentlichen Diskursen sichtbarer zu machen und ihre Meinungen zu respektieren, dazu sollen die vielfältigen Maßnahmen des Aktionsplanes beitragen. Der Grundgedanke, dass Kinder an Partizipationsprozessen beteiligt werden sollen, zieht sich sowohl durch den gesamten Text der Konvention als auch durch den Nationalen Aktionsplan. Es kommt darauf an, dass die Meinungen von Kindern und Jugendlichen nicht nur erhoben, sondern diese auch tatsächlich berücksichtigt werden. Nur so können sie ein starkes, gewachsenes Selbstvertrauen entwickeln und zugleich die Würde und Rechte anderer Individuen wahren. Kinder haben das Recht, mitzureden und sie besitzen das Recht, dass ihre Meinungen respektiert werden. Bericht über die Umsetzung 2004-2007 Der Ministerrat hat am 21. Nov. 2007 den Bericht über die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für die Rechte von Kindern und Jugendlichen angenommen und beschlossen, den Dialog zur kontinuierlichen Umsetzung der KRK fortzuführen. Die Diskussionen im Zuge der Erstellung und der Umsetzung des NAP haben dazu beigetragen, dass der Kinderrechtsgedanke verstärkt in der Öffentlichkeit Fuß gefasst hat.
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