MonitoringDer UN-Kinderrechtsausschuss als Kontrollorgan Die Beachtung und Umsetzung der Kinderrechtsstandards wird vom UN-Kinderrechtsausschuß regelmäßig und detailliert überprüft. Dieses Organ besteht aus 18 fachlich anerkannten und unabhängigen Experten/-innen, die sich dreimal jährlich in Genf zu Beratungen treffen. Obwohl Kinder, Jugendliche und Kinderrechtsorganisationen keine Beschwerden wegen Kinderrechtsverletzungen direkt an den Ausschuss richten können, erfüllt der Ausschuss eine wichtige Funktion. Die Staaten sind verpflichtet, alle fünf Jahre nach vorgegebenen Richtlinien Berichte über ihre Umsetzungsmaßnahmen vorzulegen. Diese werden vom Ausschuss geprüft, in öffentlichen Sitzungen beraten und mit einer kritischen Stellungnahme (engl. Concluding Observations"/Abschießende Beobachtungen) samt Verbesserungsvorschlägen für den Staat abgeschlossen. In Österreich zeichnet das für Familien und Jugend zuständige Ministerium (BMWFJ) für die Erstattung der Nationalen Berichte verantwortlich. Der erste österreichische Staatenbericht wurde im Jänner 1999 vom Kinderrechtsausschuss in Genf öffentlich mit Vertretern/-innen der Bundesregierung diskutiert, der zweite Staatenbericht wurde im Jänner 2005 beraten. Die Empfehlungen des Ausschusses liegen in den "Abschließenden Beobachtungen" vom 28.1.2005 vor. Der Bericht über die Umsetzung des Zusatzprotokolls zur Konvention über die Rechte des Kindes betreffend Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie wurde im September 2008 vor dem UN-Kinderrechteausschuss diskutiert. Die "Abschließenden Beobachtungen" vom 3.10.2008 enthalten die Empfehlungen des Ausschusses, wie Österreich die (sexuelle) Ausbeutung von Kindern weiter bekämpfen soll. Einem weltweiten Monitoring diente auch die UN-Generalversammlung "Plus 5" (2007). Dafür waren die Staaten aufgefordert, einen Bericht über die Umsetzung des Aktionsprogramms des Weltkindergipfels 2002 "Eine Welt fit für Kinder" abzugeben. Der Bericht Österreichs (Dez. 2006) fasst die Schwerpunkte des Nationalen Aktionsplans für die Rechte von Kindern und Jugendlichen zusammen. Rolle der NGOs Um ein differenziertes Bild über die Situation im jeweiligen Land zu erhalten, ist der Ausschuss auch an einer engen Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Organisationen interessiert. Die National Coalition, ein Zusammenschluss von NGOs (in Österreich seit 1997), informiert den Ausschuss über ihre Sicht der Kinderrechtssituation im Land mit einem "Schattenbericht". Forschung: Ein zentrales Monitoring - Instrument Das UNICEF-Forschungszentrum hat international vergleichbare Studien (EU, WHO, OECD) auf ihre kinderrelevanten Aspekte untersucht und die Daten von 21 Industriestaaten miteinander verglichen. Der UNICEF-Bericht (Report Card 7, Feb. 2007) gibt einen Überblick über das Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen in 21 OECD-Staaten. Anhand von sechs Dimensionen – materielle Lage, Gesundheit und Sicherheit, Bildung, die Beziehungen zu Eltern und Freunden, Risikoverhalten im Alltag und das subjektive Wohlbefinden von Kindern – wurde eine Bewertung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen vorgenommen. Bewusstseinsbildung als Monitoringinstrument Nur wer ein Recht kennt, kann auch seine Einhaltung einfordern. Deshalb unterstützt Bewusstseinsbildung für Kinderrechte die Überprüfung ihrer Einhaltung. Wie weit die Öffentlichkeitsarbeit für Kinderrechte angekommen ist, wurde mit einer Market-Umfrage im Auftrag des BMGFJ ermittelt: Jedes zweite Kind im Alter von 6 bis 14 Jahren kennt den Begriff "Kinderrechte"; bei den 13- bis 14jährigen sind es sogar vier Fünftel. Das Recht auf Schutz vor Gewalt ist das bekannteste Kinderrecht. Vertrauen in die Einhaltung der Kinderrechte: Neun von zehn Kindern (88 %) meinen, dass die Kinderrechte in Österreich eingehalten werden und sind stolz darauf. Ein Viertel ist der Meinung, dass sie in Österreich auf jeden Fall eingehalten werden, zusammen mit jenen, die angaben, dass sie eher schon eingehalten werden, glauben zwei Drittel an die Einhaltung in Österreich. 21 % meinen dass die Rechte teils-teils eingehalten werden und 12 % der Kinder bezweifeln die Einhaltung der Kinderrechte in Österreich. 86 % jener Kinder, die glauben, dass in Österreich die Kinderrechte eingehalten werden, sind stolz darauf. 49. Sitzung der Vereinten Nationen, Ausschuss über die Rechte des Kindes: Beratungen über die von den Vertragsstaaten gemäß Artikel 12 (1) des Zusatzprotokolls zur Konvention über die Rechte des Kindes betreffend Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie vorgelegten Berichte. Abschließende Bemerkungen (Concluding Observations)
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