Partizipation in der SchuleDie Meinung von Kindern berücksichtigen "Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife. Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden." KRK, Art. 12 Die Umsetzung dieses zentralen Grundprinzips der Kinderrechtskonvention klingt einfacher, als sie ist. Es gibt noch nicht viel Erfahrung, wie diese Mitsprache in "allen das Kind berührenden Angelegenheiten" sinnvoll gestaltet werden kann. Partizipation ist der jüngste Themenkomplex in der Kinderrechtsdebatte. In den ersten internationalen Kinderrechtsdokumenten (Genfer Erklärung des Völkerbundes von 1924 und die Erklärung der Rechte des Kindes der Vereinten Nationen von 1959) ging es um den Schutz von Kindern und deren Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern. Erst in den Verhandlungen zur nunmehr geltenden Kinderrechtskonvention in den 1980er Jahren hat das Thema Partizipation - gestützt von der sozialwissenschaftlichen Forschung - Bedeutung bekommen. Es signalisiert eine fundamentale Veränderung im Bild, das unsere Gesellschaft von Kindern hat. Davor standen die Schutzbedürftigkeit von Kindern im Zentrum sowie die Notwendigkeit, Kinder mit den lebenswichtigen Gütern (Nahrung, Gesundheit, Bildung,…) zu versorgen und zu fördern, damit sie später gute Mitglieder der Gesellschaft werden können. In der KRK haben diese Aspekte nicht an Bedeutung verloren, aber die Vorstellung, dass bereits Kinder kompetente Persönlichkeiten und Träger von eigenständigen Rechten sind, ist dazu gekommen. Sie versucht, einen Ausgleich zu finden zwischen der Anerkennung der Bedürfnisse des Kindes nach freier Entfaltung, dem Streben nach Verselbständigung, der Mitgestaltung der Umwelt sowie dem Bedarf nach Schutz und bestmöglicher Versorgung. Kinder werden heute nicht mehr allein als "Werdende, sich Entwickelnde" gesehen, sondern als "Seiende", deren Bedürfnisse im Hier und Jetzt wahrgenommen werden müssen. Dennoch ist die Anfang des 20. Jahrhunderts getroffene Aussage des berühmten Pädagogen Janus Korczak, dass Kinder nicht erst zu Menschen werden, sondern von Anfang an sind und als solche Respekt verdienen, auch heute noch nicht Selbstverständlichkeit. Es ist nicht immer einfach, das Kindeswohl zu ermitteln, im Sinne des Kindeswohls zu handeln und dabei die Meinungen und Wünsche des Kindes ausreichend zu berücksichtigen. In Fällen, in denen es um ein oder wenige Kinder geht, gibt es inzwischen geeignete Strukturen, die Kinderbegleitung in Trennungsprozessen der Eltern ist ein gutes Beispiel dafür. Auch auf der lokalen Ebene finden sich bereits Vorbilder, wie Partizipation von Kindern und Jugendlichen z.B. bei der politischen Meinungsbildung und Gestaltung von Freiräumen gelingen kann. Weniger Übung, die Meinungen der Kinder zu ihrer Zufriedenheit zu berücksichtigen, haben wir in Situationen, in denen eine Gruppe von Kindern einem/r prozessverantwortlichen Person gegenübersteht. Die Schule ist ein Ort, an dem hohe Anforderungen an die Zielerreichung divergierenden Interessen von jungen Menschen bestehen. Hier ein gutes Maß an Selbstbestimmung bei der gleichzeitigen Notwendigkeit, einen Ausgleich der unterschiedlichen Erwartungen herzustellen, ist noch eine große Herausforderung. Eine kindgerechte Gesellschaft ist in erster Linie eine Haltungsfrage. Welchen Stellenwert Kinder in unserer Gesellschaft haben, bestimmt den Umgang mit ihnen genauso wie die politische Entscheidungsfindung. (Thema des Monats August 2010) Mitbestimmung im sozialen Nahraum und bei politischen Entscheidungen Partizipation in der Schule: Ein Kinderrecht! (Elisabeth Postl und Igor Mitschka) |
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