MONITORING - Wie geht es den Kindern, wie erfolgreich ist die Politik?"Monitoring ist ein Überbegriff für alle Arten der unmittelbaren systematischen Erfassung, Beobachtung oder Überwachung eines Vorgangs oder Prozesses mittels technischer Hilfsmittel oder anderer Beobachtungssysteme. Die Funktion des Monitorings besteht darin, bei einem beobachteten Ablauf bzw. Prozess steuernd einzugreifen, sofern dieser nicht den gewünschten Verlauf nimmt bzw. bestimmte Schwellwerte unter- bzw. überschritten sind." (Wikipedia) Es ist nunmehr Standard, politisches Handeln durch Monitoring oder Evaluation zu überprüfen und dadurch kostenintensive Fehlentwicklungen zu vermeiden. Daher ist eine der zentralen Anforderungen der Kinderrechtskonvention auch das regelmäßige Monitoring der Umsetzung der darin enthaltenen Bestimmungen. Alle fünf Jahre ist dem Kinderrechteausschuss der Vereinten Nationen ein Staatenbericht über die Umsetzung der Kinderrechtskonvention vorzulegen, der von 18 Expert/innen gelesen und mit einer Delegation des Vertragsstaates diskutiert wird. (Art. 43-45) Für das Monitoring selbst gibt es wiederum eigene Standards: Zum einen sind geeignete Indikatoren, an denen die Situation überprüft wird, festgelegt, für die ausreichend aussagekräftige Daten zur Verfügung stehen müssen. Zum anderen sind auch die Produzenten der Berichte und die Prüforgane relevant, um eine möglichst große Objektivität sicher zu stellen. Wie sich der Ausschuss für die Rechte des Kindes nur aus "Sachverständigen von hohem sittlichen Ansehen und anerkannter Sachkenntnis auf dem von diesem Übereinkommen erfassten Gebiet" zusammensetzen darf, die unabhängig und die Regionen der Welt repräsentierend sein müssen (KRK, Art. 43), so wird auch erwartet, dass die Informationen aus den Mitgliedsstaaten entsprechend abgesichert sind. Der Ausschuss bedient sich dazu einerseits hoher Anforderungen an die Qualität der Staatenberichte (Richtlinien für die Erstellung von Staatenberichten), die durch umfassende Statistiken untermauert sein müssen, als auch der "Schattenberichte", den die Nichtregierungsorganisationen aus den Vertragsstaaten dem UN-Ausschuss zur Verfügung stellen. Damit bekommen die NGOs Gelegenheit, ihre Beurteilung der Umsetzung in den Überprüfungsprozess einzubringen. Wie das Wohlbefinden von Kindern adäquat gemessen werden kann, darüber hat sich in den letzten Jahren eine lebhafte Diskussion entwickelt. Die Idee und Festlegung von Indikatoren, mit denen die Situation von Kindern beurteilt werden kann, die sogenannten "children's well-being indicators" haben die Diskussion über Kinderrechtspolitik selbst angeregt - sie werden nun als nützliches Instrument in der Politikentwicklung angesehen. Es gibt bereits zahlreiche Forschungsarbeiten internationaler Organisationen wie OECD, EU, VN, ER usw. zu sozialen Indikatoren generell, die mit nationalen Daten (administrativen Datensätzen wie Gesundheits- und Arbeitsmarktdaten, Bildungsstatistik, Bevölkerungsstatistik, etc.) aber auch mit internationalen Surveys (Programme for International Student Assessment (PISA), European Social Survey (ESS), European quality of life survey (EQLS), Statistics on Income and Living Conditions (SILC), Health Behaviour in School-aged Children" (HBSC), etc.) arbeiten. In der Debatte, wie das Wohlbefinden von Kindern am besten gemessen werden kann und worauf dabei zu achten ist, stimmen die Expert/innen überein, dass folgende Faktoren beachtet werden müssen:
(Thema des Monats Juni 2010) Indikatoren, die über die Situation von Kindern Auskunft geben Mag. Helmut Sax: Zur "Messung von Fortschritten" im Kinderrechtsschutz mittels Indikatoren |
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