Kinderrechtsstrategie der Europäischen KommissionMitteilung der Kommission vom 4. Juli 2006 im Hinblick auf eine EU-Kinderrechtsstrategie. Die Kinderrechte sind Bestandteil der Menschenrechte, zu deren Einhaltung sich die EU durch europäische und internationale Verträge, insbesondere das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes und die dazugehörigen Fakultativprotokolle, sowie die Millennium-Entwicklungsziele und die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte (EMRK) verpflichtet hat. Die EU hat die Kinderrechte ausdrücklich in der Europäischen Charta der Grundrechte, namentlich in Artikel 24, anerkannt. Die Rechte der Kinder sind noch längst nicht überall anerkannt, und manchmal werden selbst die grundlegenden Bedürfnisse nicht erfüllt. Von den 2,2 Milliarden Kindern weltweit leben 86 % in Entwicklungsländern, ebenso wie über 95 % der Kinder, die nicht einmal das sechste Lebensjahr erreichen, keine Grundschule besuchen, Zwangsarbeit verrichten müssen oder Opfer von sexuellem Missbrauch sind. Ein Drittel aller Kinder erhält in den ersten fünf Lebensjahren keine angemessene Nahrung; viele Kinder leben in erbärmlichen Verhältnissen, es mangelt an grundlegender Gesundheitsversorgung, Kinder werden zur Arbeit gezwungen oder werden zu Handelsobjekten; weltweit sind zudem ständig etwa 300 000 Kindersoldaten in über 30 bewaffneten Konflikten im Einsatz. Spezifische Probleme in der EU sind u.a. Ausgrenzung und Diskriminierung von Roma-Kindern, Kinderhandel, Kinderpornographie im Internet oder die Verabreichung von Arzneimitteln, die vorher nicht auf ihre Kindertauglichkeit getestet wurden. Die Europäische Union verfügt dank ihrer langen Tradition in Sachen Menschenrechte im Allgemeinen und Kinderrechte im Besonderen über das nötige Gewicht, um den Kinderrechten zu einer Vorrangstellung in der internationalen Politik zu verhelfen, und sich dafür einzusetzen, dass den Bedürfnissen der Kinder mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird, und kann dabei das europäische Modell des Sozialschutzes sowie ihre politischen Verpflichtungen und Programme auf verschiedenen Gebieten nutzen. Die von der Kommission vorgeschlagene Strategie stützt sich auf sieben besondere Ziele. Kurzfristig plant die Kommission
Zur Bestimmung der großen Schwerpunkte künftiger Maßnahmen wird die Kommission analysieren, welche Wirkung die bestehenden EU-Maßnahmen mit Bezug zu Kinderrechten (2007-2008) erzielen; vorgesehen sind ferner die Veröffentlichung eines Konsultationsdokuments für künftige Maßnahmen und die Erhebung vergleichbarer Daten über Kinderrechte. Wichtig ist auch, dass bei allen internen und externen EU-Maßnahmen die Kinderrechte geachtet werden. Um die Maßnahmen der Gemeinschaft aufeinander abzustimmen, wird die Kommission alle Beteiligten auf einem Europäischen Forum für Kinderrechte zusammenführen, eine webgestützte Diskussions- und Arbeitsplattform aufbauen, die Kinder in den Entscheidungsprozess einbeziehen, eine dienststellenübergreifende Gruppe innerhalb der Kommission einrichten und einen Koordinator für Kinderrechte benennen. Die Kommission wird auch weiterhin Schulungsmaßnahmen bereitstellen, damit alle an der Umsetzung der Kinderrechte und deren Einbeziehung in interne und externe Gemeinschaftsmaßnahmen Beteiligten sich die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten aneignen. Da die Rechte der Kinder und die einschlägigen EU-Maßnahmen bisher nur geringe Publizität genießen, wird die Kommission eine Kommunikationsstrategie zum Thema Kinderrechte konzipieren (mit Informationen in kindgerechter Form), damit sowohl Kinder als auch Eltern mehr über Kinderrechte erfahren können. Die Kommission verpflichtet sich, die zur Umsetzung der in dieser Mitteilung vorgeschlagenen Maßnahmen und für die künftige Strategie erforderlichen Ressourcen bereitzustellen. Sie wird jährlich einen Zwischenbericht vorlegen. (Thema des Monats November 2007) |
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