Leitideen zur Kinder- und JugendgerechtigkeitAus dem von der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark entwickelten Leitfaden. 1. Kinder haben eigene Rechte Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK), die seit 5. September 1992 in Österreich in Kraft ist, stellt unumstößlich fest, dass Kinder und Jugendliche TrägerInnen grundlegender Rechte sind. Artikel 3 der UN-KRK besagt: »Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen […] Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist« (Art. 3 UN-KRK) Schlüsselfragen:
2. Gesundheit und Sicherheit fördern Kinder und Jugendliche haben Anspruch darauf, gesund und sicher aufzuwachsen. Sie sind durch »Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen […] vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung […] zu schützen« (Art. 19 UN-KRK) Schlüsselfragen:
3. Gebrauchsfähigkeit herstellen Oft werden Kinder und Jugendliche in Planungs- und Gestaltungsprozesse gar nicht, oder bestenfalls spät bzw. unzureichend miteinbezogen. Auch die besten Absichten treffen manchmal nicht den Kern, wenn die »Betroffenen« nicht nach ihren Wünschen und Bedürfnissen gefragt werden. Kinder und Jugendliche haben das Recht, ihre »Meinung zu allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern« und darüber hinaus in ihrer Meinung auch berücksichtigt zu werden (Art. 12 UN-KRK). Schlüsselfragen:
4. Veränderbarkeit zulassen Wer täglich mit Kindern und Jugendlichen zu tun hat, wird gerade ihre Spontanität, Energie und Begeisterungsfähigkeit zu schätzen wissen. Voller Tatendrang werden neue Ideen entwickelt und Projekte umgesetzt. Schlüsselfragen:
5. Erlebniswelten schaffen »Die Vertragsstaaten […] fördern die Bereitstellung geeigneter und gleicher Möglichkeiten für die kulturelle und künstlerische Betätigung sowie für aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung« (Art. 31 UN-KRK). Kinder und Jugendliche sind in ihrer Individualität Meister ihrer eigenen Lebens- und Erlebniswelten. Schlüsselfragen:
6. Partizipation praktizieren Wir bemühen uns häufig, alles »für« Kinder und Jugendliche zu planen und zu gestalten. Nur allzu oft wird dabei aber vergessen, dass es wünschenswert ist, »mit« ihnen gemeinsam an Ideen und Projekten zu arbeiten. Kinderrechte ernst zu nehmen bedeutet also nicht nur, Kinder und Jugendliche zu schützen, sondern sie auch an allen sie betreffenden Prozessen teilhaben zu lassen. Schlüsselfragen:
7 Widerstände benennen und BündnispartnerInnen suchen Oft werden dennoch Gründe vorgeschützt, warum Kinder- und Jugendgerechtigkeit nicht berücksichtigt werden könne und Kinderrechte nicht den gleichen Stellenwert hätten wie die Rechte der Erwachsenen bzw. deren Interessen. Die UN-Kinderrechtskonvention hat das Ziel: »Kinder und Jugendliche mit allen anderen gesellschaftlichen Gruppen gleichWERTig zu machen«. Langsam findet aber erfreulicherweise ein Umdenken auf vielen Ebenen statt und es gibt Bündnispartner/innen die sich für die Idee und Ziele der UN-KRK begeistern können. Schlüsselfragen:
Vorbeugen ist besser als heilen (Univ. Prof. Dr. Wolfgang Mazal) |
|||
| © BMWFJ / Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend | |||