Vorbeugen ist besser als Heilen
Überlegungen zu einer Kinderverträglichkeitsprüfung von Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal, Wien
Die Frage wie weit unsere Gesellschaft kinderfreundlich ist, wird durchaus kontrovers diskutiert. Viele Sozialleistungen zugunsten von Kindern und ihren Familien, gleichzeitig aber auch politische Maßnahmen, die – etwa im Bereich der Staatsschuld – den Handlungsspielraum der kommenden Generation deutlich einengen, und eine Arbeitswelt, deren Anforderungen mit den Bedürfnissen von Kindern nicht immer gerecht werden.
Es ist verwunderlich, warum trotz einer Fülle materieller und organisatorischer Stützungen, die der Staat zugunsten von Kindern normiert, einerseits die Lebenssituation nicht weniger Kinder dennoch deplorabel ist, und andererseits in unserem Staat immer weniger Kinder in die Welt gesetzt werden.
Die Ursachen dafür sind meines Erachtens vielfältig. Einen wesentlichen Anteil hat auch die Entwicklung der Rechtsregeln. Wie beim 3. europäischen Kongress für Familienforschung, der im Juni 2008 vom Österreichischen Institut für Familienforschung an der Universität Wien veranstaltet wurde, mehrfach aufgezeigt wurde, werden die Anliegen von Familien und Kindern nur allzu oft vom Gesetzgeber im Reparaturfall wahrgenommen: Familienpolitik gleicht typischerweise Defizite aus, die in den Sozialbeziehungen als Effekt von Regelungen in anderen Politikbereichen entstanden sind. Familien- und Kinderpolitik hinkt gegenüber anderen Politikbereichen immer hinterher.
Da jedoch bekanntlich Vorbeugen besser als Heilen“ ist, sollte bei der Schaffung von Normen deren Kinderverträglichkeit“ überprüft werden. Dabei könnte man eine institutionalisierte Prüfung der Rechtslage im Sinne einer Ombudsstelle vorsehen, der im Gesetzesbegutachtungsverfahren eine mehr oder weniger bedeutende Position zukommen sollte. Der bürokratisch geringste Aufwand wäre - ähnlich der Prüfung von Gesetzen darauf, ob sie mit dem EU-Recht kompatibel sind, oder welche Auswirkungen sie auf den Wirtschaftsstandort Österreich haben - bei allen Gesetzesvorlagen im Vorblatt der Erläuterungen eine Aussage darüber zu machen, ob bzw welche Auswirkungen das vorgeschlagene Gesetz für die nächste Generation hat: Kontinuierlicher Rechtfertigungsdruck würde zum Ausgangspunkt von Reflexion und Diskurs über die Anliegen der nächsten Generation werden. Dies hätte zudem den Vorteil, dass die Anliegen der Kinder nicht institutionalisiert auf eine bestimmte Stelle gleichsam abgeschoben werden, sondern bei jedem, der eine Gesetzesvorlage macht, einen Reflexionsdruck auslösen würden.
Nicht vergessen werden sollte auch ein anderer Bereich, in dem eine Kinderverträglichkeitsprüfung zu implementieren wäre, nämlich in den insbesondere in der Wirtschaft agierenden Institutionen, die mit Kindern Kontakt haben und deren Handeln Auswirkungen auf Kinder haben: Ähnlich wie im Rahmen des Audit Vereinbarkeit Beruf und Familie sollte sichergestellt werden, dass Institutionen seinen selbst reflektiven Vorgang einleiten, der ihr Handeln im Hinblick auf die Effekte analysiert, die sich für Kinder ergeben. Ich bin beispielsweise davon überzeugt, dass manche Werbekampagne dann anders gestaltet wäre, wenn man sie auch im Hinblick auf das Wohl der Kinder und nicht nur im Hinblick die Entwicklung von Umsätzen aufsetzt.
Letztlich sollte eine informelle Kinderverträglichkeitsprüfung uns allen in Fleisch und Blut“ übergehen, damit wir die Lebensgrundlagen der kommenden Generation erhalten: Letztlich handelt unethisch, wer die Lebensgrundlagen, innerhalb der er agiert geschmälert an die nächste Generation weitergibt. Der Gedanke der Kinderverträglichkeitsprüfung kann uns helfen, die materiellen und immateriellen Lebensgrundlagen zu erhalten!
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Literaturtipps
(Thema des Monats Dezember 2008)