KinderverträglichkeitsprüfungPolitische Entscheidungen einer Kinderverträglichkeitsprüfung“ zu unterziehen, ist eine spannende Idee. Hat sich doch das Instrument bei der Umweltverträglichkeitsprüfung“ bewährt, so müsste es auch bei Kindern funktionieren – immerhin wird die Überzeugung breit getragen, dass Kindern zumindest die gleiche Sorgfalt zusteht wie unserer Umwelt. Die Übertragung des Modells auf Kinder ist allerdings nicht so leicht, denn es fehlen bei einer umfassenden Querschnittsmaterie, wie es die Kinder- und Jugendpolitik ist, vielfach die konkreten Parteien und genau überprüfbaren Sachverhalte, die das Verwaltungsverfahren UVP“ z.B. beim Bau einer Betriebsanlage zur Verfügung hat. Eine kinderfreundliche Gesellschaft? Unsere leistungsorientierte Gesellschaft ist strukturell kinder- und familienfeindlich. Dies stellen die Familienwissenschaft und die Jugendforschung genauso fest wie nationale und internationale Organisationen, die sich um verschiedene Belange der Kinder annehmen. Kinder sind stärker von Armut betroffen als Erwachsene, sie erfahren in einem höheren Ausmaß Gewalt und haben weniger Möglichkeiten, sich Gehör zu verschaffen … Die Lebensbedingungen von Kindern zu verbessern, die gesellschaftlichen Strukturen Kindern gerechter oder kinderfreundlicher zu gestalten, ist das Grundanliegen, das zur Diskussion einer Kinder- und Jugendverträglichkeitsprüfung“ geführt hat. Wie geht eine Kinderverträglichkeitsprüfung? Verschiedene Strategien, dieses Ziel zu erreichen, stehen unter dem Begriff Kinderverträglichkeitsprüfung“ zur Diskussion. Es bieten sich dafür sowohl Methoden an, politisches Handeln bereits vorgängig kinderrechtlichen Standards entsprechend vorzubereiten als auch nachträglich auf ihre Konformität mit der Kinderrechtskonvention zu überprüfen:
Nationale Aktionspläne Die UN setzt zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern auf nationale Aktionspläne. Dafür sollen die Regierungen in enger Abstimmung mit der Zivilgesellschaft und Einbindung von Kindern und Jugendlichen die konkrete Situation von Kindern in einem Land analysieren und entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung entwickeln. Die Aktionspläne müssen auch Verantwortliche für die Durchführung der Maßnahmen nennen, Budgets und Zeitpläne festsetzen und die nachträgliche Überprüfung des Erfolges vorsehen. Dieses Prozedere hat seine Meriten aber auch seine Schwächen. Letztere liegen wiederum in dem Faktum, dass Kinderrechtspolitik alle Lebensbereiche von Kindern umfassen muss und daher als sehr breit gefächerte Materie auf vielen Ebenen – Gemeinde, Land und Bund jeweils in verschiedenen Ressorts – angesiedelt ist und daher nur bedingt kontinuierlich mit diesem Instrument ausreichend effizient gesteuert werden kann. Mainstreaming von Kinderrechten Wäre das Gender Mainstreaming eine geeignete Vorlage, die von den Geschlechtern auf die Generationen übertragen werden könnte? Mainstreaming“ heißt soviel wie in den Hauptstrom bringen“. Gemeint ist damit, dass Ziele, die bisher nicht das politische Handeln bestimmen, zu einem wichtigen Bestandteil bei allen Entscheidungen und Prozessen gemacht werden sollen. Was bei Gender Mainstreaming eine durchgängige Gleichstellungsorientierung“ bedeutet, könnte im Zusammenhang mit Kindern eine durchgängige Generationenorientierung“ heißen. Die Förderung der Chancengleichheit wird nicht mehr auf die Durchführung von Sondermaßnahmen für Frauen beschränkt, sondern sämtliche allgemeinen politischen Konzepte und Maßnahmen werden überprüft. Die erwarteten Auswirkungen auf die Situation der Frauen bzw. der Männer sollen bereits in der Konzeptionsphase erkannt und berücksichtigt werden ("Gender Perspektive"). Das heißt konkret, dass politische Konzepte und Maßnahmen systematisch hinterfragt und die etwaigen Auswirkungen bei der Festlegung und Umsetzung berücksichtigt werden. Förderung der Gleichstellung zielt nicht einfach auf statistische Gleichheit, sondern auf eine Veränderung von bisherigen Praktiken, die aufgrund des Geschlechts benachteiligen.“ (www.gendermainstreaming.at). Übertragen auf Kinderrechtspolitik hieße das auch, dass für Kinderpolitik nicht nur eine Stelle zuständig sein soll, sondern dass die gesamte Politik laufend auf ihre Auswirkungen auf Kinder überprüft werden muss. Denn wie es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit“ gibt, so gibt es auch kaum ein generationenneutrales“ politisches Handeln: Vieles wirkt sich auf Kinder oder alte Menschen anders aus als für Männer oder Frauen in ihrem jeweiligen Lebenszusammenhang. Wie seit dem Amsterdamer Vertrag (1997/1999) Gender Mainstreaming offizielles Ziel der Gleichstellungspolitik der Europäischen Union ist, könnten ähnliche Vorgaben auch auf die Kinderrechtspolitik angewandt werden. Dann wäre im gesamten politischen Handeln die bereits vorgesehene geschlechtersensible Folgenabschätzung“ durch eine generationensensible Folgenabschätzung“ zu ergänzen. Angaben über Auswirkungen auf Kinder im Vorblatt von Gesetzestexten Ein probates Mittel, diese generationensensible Folgenabschätzung“ (Mainstraeming) umzusetzen, könnte sein, dass im Vorblatt eines jeden Gesetzes eine kurze Ausführung über die erwarteten Auswirkungen dieses Gesetzes auf Kinder (als Kinder im Hier und Jetzt sowie als Bürger/innen der nächsten Generationen) vorgesehen ist. Auf diese Art müssen die Folgen der jeweiligen Gesetzesvorlage auch in jenen Rechtsbereichen reflektiert werden, die vordergründig nicht kinderrechtsrelevant sind. Wenn auch die Erwartungen an derartige Anforderungen nicht allzu groß sein dürfen (die Ausführungen sind meist recht pauschal wie dies z.B. die Angaben über die erwarteten Auswirkungen eines Gesetzes auf den Wirtschaftsstandort zeigen), könnte dennoch eine notwendige Einschätzung der Folgen für Kinder zu einem Bewusstseinswandel bei den Produzenten und Anwendern der jeweiligen Gesetze beitragen. Indikatoren Für diese Aufgabe werden jedoch geeignete Indikatoren gebraucht, die auf den Bedürfnissen und Anliegen von Kindern und Jugendlichen beruhen. Es gibt dafür unterschiedliche wissenschaftliche Ansätze, was die relevanten Bausteine für eine gesunde physische, psychische und soziale Entwicklung von Kindern sind. Expert/innen der EU-Kommission und der OECD beschäftigen sich mit den zentralen Aspekten, die das Kindeswohl gewährleisten sollen. Zentrale Ombudsstellen Eine weitere Strategie wäre die Einrichtung einer zentralen Ombudsstelle, die umfassende Kompetenz und Ressourcen besitzt, alle Gesetzesentwürfe (in allen Politikbereichen und auf allen Ebnen) zu überprüfen und entsprechend zu intervenieren, wenn eine Vorlage nach Ansicht dieser Stelle den kinderrechtlichen Standards, wie sie in der KRK aufgezeigt werden, nicht entspricht. Bei bester Ausstattung dieser Einrichtung dürfte in der Auslotung der Machtbalance die zentrale Herausforderung bestehen. Sollte diese Einrichtung die Kompetenz haben, ein von den zuständigen Gremien verhandeltes Gesetz zu verhindern? Diese Vorgangsweise wäre der österreichischen Rechtsordnung fremd; hat aber die Stelle kein Vetorecht, könnte sie bald als wirkungslos empfunden werden. Wie könnte diese Stelle anders bestellt sein als die Bundesjugendvertretung, die bereits die Kompetenz aller Sozialpartner besitzt, Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen einzubringen? Es geht bei der Debatte um Strategien, wie unsere Gesellschaft den Bedürfnissen der Kinder besser gerecht werden kann, darum, praktikable aber verbindliche Wege für die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung in den Gemeinden, den Ländern und beim Bund zu finden. Es gibt bereits gute Modelle in Österreich und in der EU, aber die Diskussion ist gewiss mit viel Kreativität weiter zu führen. Maria Orthofer Leitideen zur Kinder- und Jugendgerechtigkeit (Kinderbüro Graz) Vorbeugen ist besser als heilen (Univ.Prof.Dr. Wolfgang Mazal) (Thema des Monats Dezember 2008) |
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