Kinder-Ombudsstellen: Internationales Anliegen zur Durchsetzung der Kinderrechte
Die schwedische NGO "Save the children" hat in den 1970er Jahren für die Einrichtung einer eigenen Ombudsstelle für Kinder lobbyiert und Norwegen hat 1981 die erste unabhängige Kinder-Ombudsstelle geschaffen.
Nunmehr gibt es weltweit, aber besonders in europäischen Ländern, die vom UN-Kinderrechteausschuss empfohlenen Ombudsstellen zur Förderung der Kinderrechte in den Vertragsstaaten der Konvention.
Ombudsstellen arbeiten unter verschiedenen Namen: Kommission oder Kommissar für Kinderrechte, Nationaler Rat für Kinderrechte, Verteidiger der Kinder, Kinderanwalt, Kinderrechtedelegierte oder wie in den skandinavischen Ländern mit dem skandinavischen Wort "Kinder Ombudsmann" (umboð = Vollmacht).
Unabhängig vom Namen, der teilweise auch die Organisationsform und Rolle im Land verrät, geht die Rolle nunmehr in allen Ländern über die traditionelle Aufgabe der Anwaltschaft in Einzelfällen hinaus. Überall verstehen sich die Einrichtungen als Lobbyisten für die Rechte des Kindes. Damit entsprechen selbst jene Länder, in denen die "Kinderanwälte" keine Individualbeschwerden behandeln dürfen, dem Ziel der Vereinten Nationen: Einrichtungen zur Förderung der Menschenrechte zu finanzieren.
Es ist nur logisch für Länder, die eine generelle Menschenrechtskultur pflegen wollen, mit einer eigenen Einrichtung für die Rechte von Kindern zu beginnen. Denn wenn Kinder mit einem Kinderrechtsbewusstsein aufwachsen, lässt sich eine Menschenrechtskultur leicht etablieren. Und zu oft mussten Kinder bis zuletzt auf die Anerkennung und Förderung in ihrer Rechte warten (vgl. ENOC - Trainingshandbuch).
ENOC - Europäisches Netzwerk von Ombudsstellen für Kinder
Das 1997 gegründete europäische Netzwerk von Ombudsstellen für Kinder - ENOC - ist ein Netzwerk von unabhängigen Ombudsstellen in 24 Ländern des Europarates.
ENOC will die Umsetzung der Kinderrechtskonvention und das gemeinsame Lobbying für Kinderrechte bestmöglich unterstützen, Informationen und Strategien austauschen und die Einrichtung von effektiven unabhängigen Ombudsstellen in allen Mitgliedsstaaten des Europarates vorantreiben.
Nach den Statuten der ENOC muss eine Ombudsstelle (Kinder- und Jugendanwaltschaft) folgende gesetzlich festgelegte Eigenschaften haben: sie ist unabhängig und kann das Aufgabengebiet selbständig bestimmen, ihre Aufgabe ist der Schutz und die Förderung von Kinderrechten; die Mitarbeiter/innen der Kijas müssen genannt werden und die Vorgangsweise, wie Kinder- und Jugendanwälte oder Mitarbeiter/innen von Ombudsstellen bestellt werden (Funktionsdauer etc.), muss transparent sein; die Kinderanwaltschaft kann allein agieren oder Teil einer unabhängigen regionalen oder nationalen Menschenrechtsorganisation sein. (vgl. Art. 4 der ENOC-Statuten, 2006)
Die europäischen Kinder-Ombudsstellen bilden über CRIN (The Child Rights Information Network) ein globales virtuelles Netzwerk (USA, Lateinamerika, Australien und Neuseeland) zum Austausch von Informationen und Strategien. ENOC arbeitet eng mit dem Europarat und zunehmend auch mit der Europäischen Kommission in Kinderrechtsangelegenheiten zusammen.
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(Thema des Monats November 2010)
Eine Lobby für Kinder: Kinder- und Jugendanwaltschaft
Mag.a Gabriela Peterschofsky-Orange: Kinder haben Rechte, oder…
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Literaturtipps
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