Kinder haben Rechte, oder ...
Mag.a Gabriela Peterschofsky-Orange, Kinder- und Jugendanwältin von NÖ
Seit nunmehr 10 Jahren arbeite ich als Kinder & Jugend Anwältin in Niederösterreich. Ich möchte an dieser Stelle einen Einblick in unsere Arbeit persönlicher Blitzlichter geben.
Das Selbstverständnis der Kinder & Jugend Anwaltschaften (kijas) Ohr und Sprachrohr“ für Kinder & Jugendliche und deren Anliegen zu sein, ebenso wie die Weisungsfreiheit dieser Einrichtungen sind wesentliche Ankerpunkte der Tätigkeit der kijas.
Die Aufgabe in dieser Stelle spiegelt u.a. das Leben, die Erfahrungen und die Dynamik der Kinder und Jugendlichen wider. Besonders deutlich wird dies an den Schwierigkeiten und Unzulänglichkeiten, die ich exemplarisch aufzeigen möchte.
Wiederholt wird von vielen Seiten betont, wie wichtig die kijas und die UN Konvention über die Rechte der Kinder sind. Unbenommen, das tut gut und ist wichtig.
Aber in Wirklichkeit, im täglichen Leben, in den Auswirkungen bzw. der Umsetzung sieht es dann etwas anders aus.
Da geht es uns nicht anders als den Kindern und Jugendlichen, die ja immer wieder (zu Recht) als unsere Zukunft (und auch Gegenwart) tituliert werden.
Es ist nämlich sehr schwer bis manchmal unmöglich, Gehör zu finden, weder für die Jugendlichen noch für die kijas.
Beziehungsweise, wenn wir Gehör finden, dieses real umzusetzen, sei es in Verbesserungen, in Gesetzen, die gut exekutier- und finanzierbar sind, sei es in sichtbaren Maßnahmen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen.
Als Beispiele nenne ich hier jene Kinder und Jugendliche, die in heftigen Scheidungskriegen als Waffen eingesetzt und manchmal bis zur totalen Selbstaufgabe zerrieben werden.
Oder jene, die in einem für sie fremden Land Schutz suchen und diesen nicht finden können.
Oder Kinder und Jugendliche, die mit Schul- und Freizeitstress eingedeckt den Erwartungen ihrer Eltern doch nie entsprechen. Diese wiederum leider kaum Zeit für sie haben, da sie Geld verdienen müssen.
Jüngst las ich auf einem Plakat für einen Maturaball Lost in Paradise“, und dachte: Wie treffend!“.
Oder jene, die unverschuldet durch die Not ihrer Eltern in Armut geraten.
Ich könnte hier leider noch lange und eindringlich fortsetzen.
Es gibt umgekehrt natürlich auch Teilerfolge, wie die gesetzliche Verankerung von Partizipation in Jugendgesetzen und deren Auswirkungen.
So wird z.B. kein Spielplatz in Niederösterreich gefördert, wenn nicht jene Spielgeräte gebaut werden, die die eingeladenen Kindern (nach den Rahmenvorgaben) entworfen und gestaltet haben.
Oder die Einführung eines Kinderbeistandes in Trennungs-, Scheidungsverfahren, wobei hier noch vieles zu verbessern ist, ebenso wie beim begleiteten Besuchsrecht, den Verfahren zur Obsorge, die viel zu lange dauern.
Und als großer Wermutssee (denn -tropfen wäre zu verharmlosend) bleibt, dass es bis heute nicht gelungen ist, die UN-Kinderrechtskonvention vorbehaltlos in der Verfassung zu verankern.
Also Worten Taten folgen zu lassen und allen Kindern und Jugendlichen, den ihnen zustehenden Schutz und Entfaltungsrahmen zu geben.
So gab und gibt es für die Kinder & Jugend Anwält/innen, gemeinsam mit allen, die sich für Kinderrechte engagieren, sehr viel Arbeit, die ich aber gerne und mit großer Begeisterung für unsere Zukunft leiste.
Sagt man nicht steter Tropfen höhlt den Stein und Kinder haben Rechte, oder…..
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(Thema des Monats November 2010)
Eine Lobby für Kinder: Kinder- und Jugendanwaltschaft
Kinder-Ombudsstellen: Internationales Anliegen zur Durchsetzung der Kinderrechte
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Literaturtipps
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