Eine Lobby für Kinder: Kinder- und Jugendanwaltschaft (Kija)
Kinder haben Rechte! Diese durchzusetzen ist ihnen selbst oft nicht ausreichend möglich. Ombudsstellen sind geeignete Einrichtungen, die Interessen jener zu vertreten, die sich selber nicht ausreichend zu Gehör bringen können.
Nach dem Vorbild von Schweden, wo bereits Anfang des 19. Jahrhunderts Ombudsstellen geschaffen wurden, um eine ungerechte Behandlung von Einzelpersonen oder von Gruppen durch die Verwaltung zu verhindern, gibt es mittlerweile in den meisten Ländern Europas aber auch auf anderen Kontinenten vergleichbare Einrichtungen.
In Österreich sind dies die Volksanwaltschaft und zahlreiche themen- oder zielgruppenspezifische Anwaltschaften, die im Konfliktfall Bürger/innen vertreten (z.B. die Patienten-, Behinderten- oder Gleichbehandlungsanwaltschaften; auch Medien setzen Ombudsleute ein).
"Kijas" als "Wachtposten" für die Einhaltung der KRK
Die Kinder- und Jugendanwaltschaften sind sowohl für die Durchsetzung der Rechte der Kinder in Einzelfällen als auch für die Anliegen der Altersgruppe generell zuständig. Sie sind somit eine Art "Wachtposten" für die Einhaltung der Kinderrechtskonvention im Lande. Denn selbst die unabhängigste Gerichtsbarkeit oder demokratisch legitimierte Parlamente stellen nicht in allen Fällen die Einhaltung von Menschenrechten sicher; unabhängige Facheinrichtungen sind v.a. in beratender Rolle besonders wichtig, stellte das Zentrum für Menschenrechte fest (Zentrum für Menschenrechte, Genf, 1995).
Im Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG 1989; BGBl. Nr. 1989/161) werden die Bundesländer als Jugendwohlfahrtsträger aufgerufen, Stellen zu schaffen, die "Minderjährige, Erziehungsberechtigte und gesetzliche Vertreter in allen Angelegenheiten zu beraten, die die Stellung des Minderjährigen und die Aufgaben des Erziehungsberechtigte betreffen" sowie "bei Meinungsverschiedenheiten und Auseinandersetzungen über die Pflege und Erziehung zu helfen" (§ 10).
Unabhängigkeit ist ihr zentrales Merkmal
Die Kijas sind per Gesetz unabhängig. Weil sie bei ihrer Tätigkeit inhaltlich nicht an Weisungen von Verwaltungsorganen oder ressortzuständigen Politiker/innen gebunden sind, können sie sich parteiisch für die Sache des Kindes einsetzen. Sie sind jedoch verpflichtet, regelmäßig den Landtagen über ihre Tätigkeiten Bericht zu erstatten.
Die Kijas sind in den neun Bundesländern mit unterschiedlichen Ressourcen, Befugnissen und Aufgaben ausgestattet, die in den Landesausführungsgesetzen zum JWG 1989 geregelt sind.
Bei der zentralen Aufgabe aller Kijas, in konkreten Einzelfällen zu beraten und bei Konflikten zwischen Kindern und Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, mit Einrichtungen der Jugendwohlfahrt oder Schulen zu vermitteln, haben sie unterschiedliche Möglichkeiten. In einigen Bundesländern haben sie allgemeines Auskunftsrecht und somit Zugang zu Daten, Informationen und Schriftstücken im Bereich der Landes- und Gemeindeverwaltung (Kärnten, NÖ, OÖ, Salzburg, Vorarlberg). In Salzburg kann die Kija die Interessensvertretung von Kindern auch vor Gericht wahrnehmen, in NÖ kann sie dies im Rahmen von Verwaltungsverfahren.
Mit unterschiedlichen Aktivitäten fördern die Kijas das Bewusstsein für Kinderrechte und die zentralen Werte der Konvention bei Kindern selbst aber auch bei wichtigen Multiplikator/innen.
Zunehmend bringen sie auch die Interessen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Rechtsetzungsprozesse ein oder entwickeln Maßnahmen, die die Stellung von Kindern in der Gesellschaft stärken.
Weiters tragen die Kijas zum Monitoring der Umsetzung der Kinderrechtskonvention bei, indem sie im Zuge der Staatenprüfung einen eigenen Bericht an den Kinderrechtsausschuss vorlegen. 1991 wurde zusätzlich die Kinder- und Jugendanwaltschaft des Bundes beim für Familien- und Jugendangelegenheiten zuständigen Bundesministerium eingerichtet.
Beim Hotline“-Telefon der Kinder- und Jugendanwaltschaft des Bundes (0800/240 264) können Kinder- und Jugendliche, aber auch deren Erziehungsberechtigten kostenlose (Rechts-)Auskünfte zu Fragen betreffend Jugendschutz, Erziehung, Verselbstständigung, Trennung und Scheidung, Obsorge, Besuchsrecht, Gewalt an Kindern erhalten.
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(Thema des Monats November 2010)
Kinder-Ombudsstellen: Internationales Anliegen zur Durchsetzung der Kinderrechte
Mag.a Gabriela Peterschofsky-Orange: Kinder haben Rechte, oder…
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