Jugendbeschäftigungspaket
Mag. Tanja Neubauer, Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
Arbeitsmarktpolitik für Jugendliche
Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Problematik am Jugendarbeitsmarkt und einer angespannten Situation am Lehrstellenmarkt wurde die aktive Arbeitsmarktpolitik für Jugend¬liche in den letzten Jahren stark forciert. Mit dem jugendspezifischen Maßnahmenschwerpunkt des Arbeitsmarktservice im Bereich der Aus- und Weiterbildung konnte wesentlich zur positiven Dynamik am Jugendarbeitsmarkt beigetragen werden. Seit Jahresbeginn 2006 ist der Bestand an jugendlichen Arbeitsuchenden überdurchschnittlich rückläufig. So ist auch 2007 die Jugendarbeitslosigkeit gegenüber dem Vorjahr um 7,8% zurückgegangen.
Jugendbeschäftigungspaket - Ausbildungsgarantie
Ein wesentlicher Schwerpunkt der österreichischen Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik liegt im Bereich der dualen Berufsausbildung. Nicht zuletzt dank entsprechender Maßnahmen, wie der seit dem Herbst 2005 erfolgten Förderung zusätzlicher Lehrstellen (Blum-Bonus), konnte auch am Lehrstellenmarkt eine Trendwende herbeigeführt werden, infolgedessen es wieder zu einem deutlichen Anstieg von Lehrverhältnissen und Lehrbetrieben kam. Der erfolgreiche Weg soll durch eine anforderungsgerechte Weiterentwicklung der Fördersysteme und Rahmenbedingungen im Bereich der dualen Berufsausbildung fortgesetzt werden. Ab dem Ausbildungsjahr 2008/09 wird über eine auf Basis eines entsprechenden Sozialpartnervorschlags beruhende Gesetzesnovellierung ein umfassendes Jugendbeschäftigungspaket umgesetzt.
- Weiterentwicklung der überbetrieblichen Lehrausbildung
Zur Wahrung der Zugangschancen zur beruf¬lichen Erstausbildung hat sich das in den letzten Jahren quantitativ ausgebaute und qualitativ weiterentwickelte System der überbetrieblichen Lehrausbildung für lehrstellensuchende Jugendliche bewährt. Ziel dieser Ma߬nahmen ist es, Jugendlichen, die nach Beendigung ihrer Schulpflicht keine geeignete Lehrstelle gefunden haben, adäquate Hilfestellungen und Lehrausbildungsplätze in überbetrieblicher Form zur Verfügung zu stellen. Im Ausbildungsjahr 2007/08 sollen im Rahmen dieses Programms mehr als 10.000 Personen in Lehrgängen gefördert werden.
Der ab dem Ausbildungsjahr 2008/09 einsetzende Reformprozess zielt darauf ab, die überbetriebliche Lehrausbildung - ergänzend zum weiterhin prioritären betrieblichen Lehrstellenangebot - als gleichwertigen und regulären Bestandteil der dualen Berufsausbildung zu etablieren und als Element der Ausbildungsgarantie für Jugendliche bis 18 Jahre auszubauen. Dabei wird im Rahmen des Berufsausbildungsgesetzes ein einheitlicher Ausbildungstypus der überbetrieblichen Lehrausbildung geschaffen, der die gesamte Ausbildung bis zum Lehrabschluss ermöglicht, wobei die Vermittlung auf eine betriebliche Lehrstelle weiterhin vorrangig anzustreben ist. Gleichzeitig wird auch die soziale Absicherung der Maßnahmenteilnehmer/-innen verbessert, indem die geförderten Jugendlichen ins System der Arbeitslosenversicherung einbezogen werden und die derzeit je nach Art des Lehrgangs in unterschiedlicher Höhe gewährte Ausbildungsentschädigung auf ein gemeinsames Niveau angehoben wird (240 € pro Monat im 1. und 2. Lehrjahr und 555 € pro Monat im 3. Lehrjahr).
Als Zielgruppen der überbetrieblichen Lehrausbildung werden in Hinkunft neben sozial benachteiligten und lernschwachen Jugendlichen vermehrt auch Bildungsabbrecher/innen berücksichtigt. Insbesondere für die älteren“ Jugendlichen sollen verstärkt auch zusätzliche Qualifizierungsmöglichkeiten mit dem Zweck der Vorbereitung auf eine Lehrabschlussprüfung (z.B. Facharbeiter/innenintensiv¬ausbildungen, AMS-Kurse etc.) eröffnet werden.
Betriebsbezogene Förderungen zur Lehrausbildung sollen künftig über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer abgewickelt werden und im Wesentlichen aus folgenden Elementen bestehen:
Basisförderung: An Stelle der bisher für jedes Lehrverhältnis gewährten Lehrlingsausbildungsprämie (1.000 €) wird ein neues System einer differenzierten, bedarfsgerechten Basisförderung mit nach Lehrjahren gestaffelten Beihilfensätzen eingeführt (1. Lehrjahr: 3 Lehrlingsentschädigungen; 2. Lj.: 2 Lehrlingsentschädigungen; 3. und 4. Lj. eine bzw. bei 3,5 Jahren Ausbildungsdauer eine halbe Lehrlingsentschädigung).
Zusätzliche qualitäts- und arbeitsmarktbezogene Förderungen: Neben der Basisförderung soll die Möglichkeit von zusätzlichen betrieblichen Förderungen, die einerseits Anreize zur Schaffung zusätzlicher Lehrstellen geben und sich andererseits an qualitätsbezogenen Kri¬terien orientieren, geschaffen werden. Zu diesen noch näher festzulegenden Förderungen gehören u.a.:
- Förderung von zusätzlichen Lehrlingen in erstmals oder nach längerer Unterbrechung wieder ausbildenden sowie auch in neu gegründeten Betrieben
- Qualitätsbonus für Betriebe, deren Lehrlinge sich zur Mitte der Lehrzeit erfolgreich einer Qualitätsprüfung unterziehen
- Förderung der aus- und Weiterbildung von Ausbildnern/-innen
- Prämien für Lehrabschlussprüfungen mit ausgezeichnetem und gutem Erfolg
- Zusatzausbildungen von Lehrlingen, die über das gesetzlich vorgeschriebene Berufsbild hinausgehen
- Förderung von Ausbildungsverbünden zur Abdeckung der geforderten Ausbildungsinhalte des jeweiligen Berufsbildes
- Förderung von betrieblichen Maßnahmen für einen gleichmäßigen Zugang von jungen Frauen und jungen Männern zu den verschiedenen Lehrberufen.
Dieses neue Fördersystem wird für ab dem 28.6.2008 begründete Lehrverhältnisse eingeführt.
In der Vergangenheit haben sich manche Betriebe von der grundsätzlichen Unauflösbarkeit von Lehrverhältnissen abschrecken lassen. Im Rahmen des Jugendbeschäftigungspakets wird daher auch die Möglichkeit einer wechselseitigen außerordentlichen Auflösung eines Lehrverhältnisses am Ende des ersten und zweiten Lehrjahres (Auflösungsfrist ein Monat) geschaffen. Voraussetzung dieser Auflösungsmöglichkeit ist die Information von Lehrling, Lehrlingsstelle, Betriebsrat und Jugendvertrauensrat mindestens drei Monate vor dem Auflösungszeitpunkt und die Durchführung eines Mediationsverfahrens. Entscheidet sich der Lehrberechtigte dennoch für die Auflösung erhält der betroffene Lehrling als Teil der Ausbildungsgarantie über das AMS ein alternatives Ausbildungsangebot (z.B. im Rahmen der überbetrieblichen Lehrausbildung).
(Thema des Monats August 2008)
Experten/-innenstimme
Links
Literaturtipps