Arbeitsmarktpolitik für Jugendliche
Mag.a Christine Holzer, Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Die wirtschaftliche Erholung, die im Jahr 2010 einsetzte und sich im Jahr 2011 weiter fortsetzt, spiegelt sich erst zeitlich verzögert auf dem österreichischen Arbeitsmarkt wieder. Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 15 bis 24 Jahren waren von den Folgen der Wirtschaftskrise, die Österreich besonders in den Jahren 2008 und 2009 traf, überproportional betroffen. Sie haben in Zeiten restriktiver Personalpolitik der Betriebe weniger Chancen, am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, verlieren schneller den Arbeitsplatz oder haben Schwierigkeiten, eine betriebliche Lehrstelle zu finden. Um diesen Problemen entgegenzuwirken und den jungen Menschen trotz des Lehrstellenmangels attraktive Ausbildungen beziehungsweise die Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen, hat die Regierung schnell reagiert und der negativen Entwicklung effektiv mit hohem finanziellen Mitteleinsatz entgegengesteuert. Mit der Ausbildungsgarantie und der Aktion Zukunft Jugend wurden bereits seit 2009 und werden auch über das Jahr 2010 hinaus einerseits für Jugendliche bis 18 und andererseits für junge Erwachsene von 19 bis 24 Jahren die hinsichtlich ihrer spezifischen Bedürfnisse und entsprechenden Problemfelder jeweils passenden Angebote erfolgreich umgesetzt. Im Jahr 2010 war die Zielgruppe Jugendliche die arbeitsmarktpolitisch am intensivsten geförderte Personengruppe war.
Übergangsmanagement Schule – Beruf
Der Übergang von der Schule in den Beruf ist für Jugendliche mit vielen Herausforderungen verbunden und gestaltet sich selten linear. Gerade Jugendliche mit besonderem Förderbedarf stehen oft vor Problemen, den Anschluss in ein weiterführendes Bildungsangebot oder den Beruf zu finden. Wie ernst die Bundesregierung diese Problemstellung nimmt, zeigt sich am erklärten Ziel, dass kein Jugendlicher außerhalb des Systems Arbeitsmarkt, Ausbildung und Schule stehen soll. Daher gibt es mittlerweile eine ausgesprochen vielseitige, breite und ständig wachsende Palette an Angeboten am Übergang zwischen Schule und Beruf bzw. dem Pflichtschulbesuch und einer weiterführenden Ausbildung.
Ein praxisorientiertes Angebot an der Nahtstelle Schule – Beruf stellen die Produktionsschulen dar. Diese Einrichtungen stehen Jugendlichen mit besonderen Schwierigkeiten und speziellem Förderbedarf zur Verfügung insbesondere auch Lehr- und Schulabbrecher/innen. Produktionsschulen sind keine schulgesetzlich geregelten Lehrgänge sondern eine spezifische Form der Berufsvorbereitung für schulmüde“ Jugendliche, deren Konzept eine Kombination von Werkstättenarbeit, Kreativitätsmethoden und sozialarbeiterischer Begleitung vorsieht.
2010 gab es in Österreich 16 Produktionsschulen, an denen 1.500 Jugendliche teilgenommen haben. Sie haben die Zielgruppe der benachteiligten Jugendlichen sehr gut erreicht: Rund vier Fünftel der Teilnehmer/innen verfügen höchstens über einen Pflichtschulabschluss, knapp zwei Drittel weisen einen Migrationshintergrund und fehlende formale Schulabschlüsse auf und rund ein Fünftel der Teilnehmer/innen strebt nur eine un- oder angelernte Tätigkeit an, sehen also wenig Perspektiven hinsichtlich ihrer beruflichen Entwicklung.
• Das duale Ausbildungssystem
Dem dualen Ausbildungssystem kommt in Österreich ein großer Stellenwert zu. Besonders attraktiv ist das duale Lehrausbildungssystem durch die Verbindung von praktischer und schulischer Ausbildung. In etwa 40% der Mädchen und Burschen eines Jahrganges beginnen nach dem Pflichtschulabschluss eine Lehre[1]. Gewählt werden kann aus ca. 250 gewerblichen, industriellen und dienstleistungsorientierten Lehrberufen. Die Dauer der Ausbildung beträgt je nach Lehrberuf zwei, zweieinhalb, dreieinhalb oder vier Jahre. Für einzelne Lehrberufe sind branchenspezifische Schwerpunkte eingerichtet.
Die Qualität und Attraktivität der Lehrberufe wird durch zukunftsorientierte (z.B. Green Jobs) und v.a. auch an die aktuellen Erfordernisse der Wirtschaft angepasste Ausbildungserfordernisse sichergestellt. Mit 1. Juni 2011 treten die Verordnungen des Lehrberufspakets 2011 mit neun neuen bzw. novellierten Lehrberufen (davon zwei Modullehrberufe) in Kraft; die Vorschriften gelten für alle ab diesem Datum neu beginnenden Lehrverhältnisse.
In Österreich kann eine gleichzeitige Ausbildung in zwei Lehrberufen bei einem Lehrberechtigten erfolgen. Dies ist im Berufsausbildungsgesetz gesetzlich verankert. Die Lehrzeitdauer wird folgendermaßen berechnet, und zwar: Gesamtdauer beider Lehrberufe halbiert plus ein Jahr, jedoch höchstens vier Jahre.
Die betriebliche Lehrstellenförderung außerhalb des AMS wird über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer abgewickelt.
• Modularisierung der Lehrausbildung
Mit der Modularisierung der Lehre werden neue, anforderungsgerechte Ausbil-dungsformen entwickelt, die sich durch ein hohes Maß an Flexibilität und Transparenz auszeichnen.
Auf der Grundlage einer soliden Basisausbildung wird im Rahmen der Erstausbildung die Möglichkeit geschaffen, Schwerpunkte zu setzen, die den speziellen Produktionsweisen und Dienstleistungen eines Berufszweiges entsprechen.
Basis der Ausbildung sollen Grundmodule sein, die für mehrere verwandte Berufe gleich formuliert werden. Dem Bedarf an zunehmender Spezialisierung in der Ausbildung wird in darauf aufbauenden Haupt- und Spezialmodulen Rechnung getragen. Innerhalb eines Gesamtzeitraumes von vier Jahren kann eine entsprechende Kom¬bination von Grund-, Haupt- und Spezialmodulen erfolgen.
• Betriebliche Lehrstellenförderung
Das duale System der Lehrausbildung ist durch die Verbindung von praktischer und schulischer Ausbildung nach wie vor besonders attraktiv und wird von rund 40 % der Jugendlichen jedes Geburtenjahrgangs zur Berufsausbildung genutzt. Die Fördermodelle für ausbildende Betriebe wurden 2008 deutlich erweitert, um sowohl die Anzahl der Ausbildungsplätze als auch die Qualität der Lehrlingsausbildung in den heimischen Unternehmen zu erhöhen.
Die Abwicklung der betrieblichen Lehrstellenförderung erfolgt seit der Reform 2008 über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer und wird aus Mitteln des Insolvenzentgeltfonds (IEF) gespeist. Die administrative Abwicklung erfolgt über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer, die Förderrichtlinien werden vom sozialpartnerschaftlich zusammengesetzten Förderausschuss beschlossen.
Insgesamt wurden im Jahr 2010 Lehrstellenförderungen in Höhe von 193 Mio. € an die ausbildenden Betriebe ausbezahlt.
• Ausbildungsgarantie für Jugendliche – Überbetriebliche Lehrausbildung (ÜBA)
Kernstücke der überbetrieblichen Ausbildung sind neben vorangehenden Berufsorientierungsmodulen und begleitenden Unterstützungsangeboten Lehrgänge, in denen Fertigkeiten und Kenntnissen des jeweiligen Lehrberufs vermittelt werden. Der Besuch der Berufsschule ist obligatorisch. Als Ausbildungsentschädigung erhalten die Lehrlinge im ersten und zweiten Lehrjahr 240 € pro Monat und im dritten Lehrjahr 555 €.
Im Ausbildungsjahr 2010/11 wird vom AMS für die ÜBA ein Mitteleinsatz in Höhe von rund 145 Mio. € veranschlagt. Um allen Jugendlichen, die keine betriebliche Lehrstelle finden konnten, einen überbetrieblichen Ausbildungsplatz zur Verfügung stellen zu können, wurde die Anzahl der Plätze von 12.375 auf 13.782 erhöht.
• Beschäftigungsoffensive für Menschen mit Behinderung
Im Jahr 2001 wurde von Seiten der Bundesregierung eine Beschäftigungsoffensive zur Eingliederung von Frauen und Männern mit Behinderung in den Arbeitsmarkt gestartet, deren Maßnahmen aus Mitteln des Bundeshaushalts, des Ausgleichtaxfonds und des Europäischen Sozialfonds bestritten werden. Im Rahmen der Beschäftigungsoffensive wird ein breit gefächertes Förderinstrumentarium angeboten, das Jugendliche mit Behinderung unterstützen soll und Unternehmen Anreize bieten soll, diesen Personenkreis einzustellen. Begleitende Hilfen sollen den Prozess der Heranführung an den Arbeitsmarkt und die Integration in ein Dienstverhältnis durch vielfältige flankierende Unterstützungsangebote absichern.
Zu den Begleitenden Hilfen zählen Clearing, Berufsausbildungsassistenz, Arbeitsassistenz und JobCoaching:
• Integrative Berufsausbildung
Durch die Novelle zum Berufsausbildungsgesetz im Jahr 2003 wurde die gesetzliche Grundlage für eine integrative Berufsausbildung für benachteiligte Personen mit persönlichen Vermittlungshindernissen geschaffen. Diese Ausbildung ist entweder als eine Lehrausbildung mit verlängerter Lehrzeit gestaltet oder es werden Teilqualifikationen vermittelt, die den Eintritt in den Arbeitsmarkt ermöglichen, wenn die Erreichung eines Lehrabschlusses nicht möglich ist. Durch eine maßgeschneiderte Ausbildung kann ganz gezielt auf die individuellen Bedürfnisse eingegangen werden. Diese Ausbildung hat die davor bestehende Vorlehre ersetzt.
Die Integrative Berufsausbildung für Jugendliche wurde im Zuge des Jugendbeschäftigungspakets im Jahr 2008 unbefristet verlängert. Mit der Novelle zum Berufsausbildungsgesetz 2010, welches mit 1. Juli 2010 in Kraft getreten ist, werden Maßnahmen in der Integrativen Berufsausbildung umgesetzt.
Von den 129.899 Lehrlingen befanden sich Ende Dezember 2010 insgesamt 5.173 in der integrativen Berufsausbildung. Von den 5.173 Lehrlingen befanden sich 3.680 in verlängerten Lehrausbildungen (davon werden 2.610 Lehrlinge in Unternehmen und 1.070 Lehrlinge in Einrichtungen ausgebildet) und 1.493 in Teilqualifizierungen (davon werden 662 Lehrlinge in Unternehmungen und 831 Lehrlinge in Einrichtungen ausgebildet).
(Thema des Monats August 2011)
Jugendpolitische Herausforderungen
Jugendpolitik - das kann was! von Mag.a Maria Lettner, Referentin für Jugendpolitik bei der Bundesjugendvertretung (BJV)
Kindheit und Jugend Anfang des 21. Jahrhunderts (Mag. Karl Zarhuber)
Links
Literaturtipps