Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses
Der UN-Kinderrechtsausschuss hat bei der Prüfung der Staatenberichte einzelne Staaten für ihre Bemühungen gelobt, rassische Diskriminierung durch legistische oder administrative Maßnahmen zu bekämpfen. Er hat aber auch allen EU-Mitgliedsstaaten den einen oder anderen Auftrag gegeben, das Grundprinzip der Nichtdiskriminierung weiter umzusetzen.
Was waren die wichtigsten Empfehlungen?
- Effektive Strategien entwickeln und umsetzen, die alle Formen der Diskriminierung unter Kindern auf nationaler Ebene ausschließen (17 Staaten)
- Gleicher Zugang zu Bildung, Gesundheit und anderen Service-Einrichtungen für Kinder mit Migrationshintergrund, Kinder von armen Familien und jenen, die in schlechter entwickelten Gegenden des Landes wohnen, Roma Kinder, ausländische Kinder in Haft und Kinder mit Behinderung (11 Staaten)
- Schritte setzen, um negative Stereotypen über Kinder von Flüchtlingen und Asylsuchenden abzubauen und die Ursachen für die faktische Segregation dieser Kinder in Schulen und Örtlichkeiten angehen (11 Staaten)
- Integration von Minimumstandards in die staatliche Gesetzgebung, mit denen die Übereinstimmung mit der KRK gesichert wird. Es ist sicher zu stellen, dass bestehende Gesetze zum Schutz vor Diskriminierung umgesetzt werden (10 Staaten)
- Differenzierte Daten sind für ein Monitoring des Ausmaßes an bestehender Diskriminierung nötig (7 Staaten)
- Spezielle Informationen über staatliche Maßnahmen zum Follow up der Deklaration und des Aktionsprogramms, das bei der Weltkonferenz gegen Rassismus, rassische Diskriminierung, Xenophobie und ähnliche Intoleranz (2001) beschlossen wurde (22 Staaten)
Zu den Ausführungen des UN-Kinderrechteausschusses und aus dem UNICEF-Implementierungshandbuch zum Grundprinzip der Nichtdiskriminierung finden sich hier in englischer Sprache.
Das europäische Jahr der Chancengleichheit für alle - eine Auseinandersetzung mit Recht und Unrecht für alle (Dr. Dorothea Steurer)
Links
Literaturtipps
(Thema des Monats März 2007)
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