Suchtprävention ist ein Kinderrecht
Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes (KRK) bietet mehrere Ansatzpunkte, die Kindern das Recht auf eine gesunde Entwicklung garantieren sollen.
Ein Grundprinzip der KRK (Artikel 6) besagt, dass jedes Kind das Recht auf bestmögliche Entwicklungschancen hat.
Kinder in (sucht)belasteten Familien haben erwiesenermaßen ein vielfach höheres Risiko für psychische Erkrankungen als andere Kinder und gelten als eine der größten Risikogruppen für Suchtstörungen im Jugend- und Erwachsenenalter. Elterliche Alkoholbelastung ist mit höherem Alkoholkonsum, häufigerem, regelmäßigem Rauchen sowie häufigerem Konsum illegaler psychoaktiver Substanzen bei Jugendlichen assoziiert.
Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Misshandlung, Vernachlässigung und Verwahrlosung (Artikel 19).
Kinder in (sucht)belasteten Familien wachsen meist in Instabilität auf und sind häufig sich selbst überlassen – etwa weil der nichtabhängige Elternteil unter starkem Druck steht, die Familie finanziell zu versorgen oder nach außen hin den Schein zu wahren. Kinder übernehmen in der Regel Aufgaben, denen sie noch nicht gewachsenen sind. Ihre eigenen Bedürfnisse treten in den Hintergrund, weil sie sich um Haushaltsführung oder die Betreuung jüngerer Geschwister kümmern müssen oder gar vom nichtabhängigen Elternteil in eine Art Partner-Ersatzrolle gedrängt werden. Sie erleben Streit und oftmals die Trennung der Eltern mit und sind auch häufiger seelischer und körperlicher Gewalt ausgesetzt – als Zeugen wie als Opfer.
Artikel 33 der KRK normiert schließlich ausdrücklich den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Suchtmittelmissbrauch.
Darüber hinaus sichert Artikel 24 Kindern und Jugendlichen das Recht auf Gewährleistung der bestmöglichen Gesundheit zu.
Neben Interventionen und gesetzlichen Kontrollen, etwa auf Basis der Jugendschutzgesetze der Bundesländer, braucht es ein nationales und internationales Netzwerk von Institutionen aus den unterschiedlichen Bereichen, das präventiv und auf mehreren Ebenen die durch die UN-Konvention vorgegebenen Ziele verfolgt.
(Thema des Monats Juni 2008, gestaltet von der Kinder- und Jugendanwaltschaft OÖ)
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