Frühe sprachliche Förderung im Kindergarten
MR Mag. Maria Dippelreiter, Leiterin der für die Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und für Sozialpädagogik zuständigen Abteilung im Bundesministerium für Unterricht und Kultur, Kindergarten- und Sozialpädagogin, AHS-Lehrerin und Erwachsenenbildnerin.
Das Unterrichtsministerium erarbeitet derzeit ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur sprachlichen Förderung: Damit wird angestrebt, dass alle Kinder bei Eintritt in die Volksschule die Unterrichtssprache Deutsch ausreichend beherrschen, um dem Unterricht folgen zu können. Deshalb wird vor Beginn des letzten Kindergartenjahres eine verpflichtende Sprachstandsfeststellung stattfinden, um im letzten Kindergartenjahr die entsprechende individuell abgestimmte Förderung bieten zu können.
Die bereits erfolgreichen Maßnahmen (zum Beispiel in der Ausbildung der Kindergartenpädagog/innen) werden weiter entwickelt und ausgebaut, neue – folgend vorgestellte – weitere Maßnahmen werden entwickelt:
Sprachförderung in der Ausbildung der Kindergartenpädagog/innen
Die Bildungsanstalten wurden dazu verpflichtet, entsprechende (fächerübergreifende) Konzepte zu erarbeiten und in allen Schulstufen umzusetzen. Die vorliegenden Projektberichte von allen Standorten zeigen, dass vielfältige Zugänge zur Thematik möglich sind. Da Übungskindergärten die erste Begegnungsstätte der in Ausbildung befindlichen Kindergartenpädagog/innen mit ihrem Berufsfeld darstellen, gelten sie als Modellstätten für die Vermittlung des beruflichen Handlungswissens.
Der Lehrplan an den zweijährigen Kollegs für Kindergartenpädagogik wurde auf aktuelle Erfordernisse abgestimmt und auch im Hinblick auf die frühe sprachliche Förderung entsprechend adaptiert: In den Pflichtgegenständen Pädagogik“, Didaktik“, Praxis“, Kinderliteratur und Sprecherziehung“, Deutsch als Zweitsprache“, Rhythmisch-musikalische Erziehung“ und Medienpädagogik“ sowie in den verbindlichen Übungen Seminar Kommunikationspraxis und Gruppendynamik“ und Stimmbildung und Sprechtechnik“ wurde der frühen sprachlichen Förderung in Kindergärten Rechnung getragen. Der zusätzlich geschaffene neue Pflichtgegenstand Deutsch als Zweitsprache“ entspricht den gesellschaftlichen Erfordernissen. Darüber hinaus kann durch schulautonom zu setzende Maßnahmen sichergestellt werden, dass im Rahmen ihrer Ausbildung die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden, um die sprachliche Förderung im Kindergarten durchführen bzw. organisieren zu können.
Sprachstandsfeststellung
Expert/innen entwickeln zur Zeit ein Verfahren für die Sprachstandsfeststellung. Um die Vorbildung der Kinder zu berücksichtigen, werden unterschiedliche Verfahren für Kinder entwickelt, die bereits im Kindergarten sind und für jene, die bisher noch keinen Kindergarten besucht haben. Die besondere Herausforderung wird darin bestehen, dass die Verfahren kindgemäß, valide und dennoch ohne großen Zeit-, Kosten- bzw. Personalaufwand durchführbar sind.
Die Sprachstandsfeststellung soll spätestens 15 Monate vor Beginn der Schulpflicht des Kindes erfolgen, der Beginn der Sprachförderung spätestens ein Jahr davor. Die erste Sprachstandsfeststellung in der institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung wird bis Ende Mai 2008 durchgeführt, damit die erste Sprachförderung mit dem Kindergartenjahr 2008/09 beginnen kann.
Ausbildung
Eine gemeinsame Qualifizierung der Lehrenden an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik, der Übungskindergartenpädagog/innen, der Expert/innen für die Sprachstandsfeststellung und der fördernden Kindergärtner/innen wird ab Sommersemester 2008 an allen PH-Standorten angeboten.
Dazu existiert eine Vereinbarung aller Standorte der Pädagogischen Hochschulen über Ausbildungsziele dieser 6 ECTS umfassenden Maßnahme:
-
elementare sprachentwicklungspsychologisch relevante Grundlagen bzw. Gesetzmäßigkeiten beim Erwerb der (Erst-, Zweit- und allenfalls Fremd-)Sprache kennen lernen
-
Kriterien der Beobachtung der sprachlichen Fertigkeiten und Fähigkeiten kennen lernen
-
vielfältige medien- und materialgestützte Methoden zur Förderung der Sprachkompetenz kennen und diese situationsgerecht anwenden können.
Neben allen inhaltlichen Zielen werden durch die Mischung der Zielgruppen Synergieeffekte (auch im Hinblick auf spätere Kooperation – vor allem am Übergang vom Kindergarten zur Volksschule) intendiert.
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass alle Akteure Beobachtungskompetenz erwerben können und damit zur Kooperation mit Fachexpert/innen befähigt werden, ohne selber diagnostisch und/oder therapeutisch tätig zu werden.
Der am 16.11.2007 vom BMUKK verabschiedete Rahmen-Studienplan für eine gemeinsame Fortbildung aller in der Sprachförderung Tätigen wird von allen Standorten der Pädagogischen Hochschulen, die über eine ProjektCare-Datenbank“ kooperieren, in seiner Grundstruktur verwendet.
Bildungsplan
Im Bildungsplan wurde ein Kapitel für den Bereich Frühe sprachliche Förderung von Kindern im Alter von 3-6 Jahren“ erstellt.
Der Bildungsplan der Bundesländer wird zur Zeit von Fachexpert/innen entwickelt (unterschiedlicher Entwicklungsstand in den einzelnen Bundesländern) soll Anschlussstellen für eine spätere Weiterentwicklung (andere Bildungsbereiche, andere Altersgruppen) enthalten.
Deutsch-Standards
Expert/innen entwickeln zur Zeit Deutschstandards im Sinne von Sprachkompetenzmodellen (Beschreibung von Sprachkompetenzbereichen, die bei Eintritt in die Volksschule vorhanden sein sollen). Damit sind Kompetenzen gemeint, die in einfachen Sprechsituationen (zum Beispiel jemanden grüßen, sich verabschieden, um etwas bitten …) bzw. beim Reagieren auf Fragen und Erteilen von Antworten geben, entstehen. Eingebunden in die Entwicklung sind Kindergartenpädagog/innen und Fachleute der Länder. Um zielgerichtet fördern zu können ist es wichtig, dass diese Kompetenzbereiche so klar wie möglich formuliert werden. Ab September 2008 werden diese Standards zur Verfügung stehen.
Vereinbarung zwischen Bund und Ländern
In der 15-a-Vereinbarung“ verpflichtet sich der Bund zur Erarbeitung von einheitlichen Deutsch-Standards im Sinne von Sprachkompetenzmodellen, zur Aus-, Fort- und Weiterbildung der Kindergartenpädagog/innen im Bereich der frühen sprachlichen Förderung, zur Fort- und Weiterbildung der Kindergartenpädagog/innen, der Lehrenden an den Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und der Leiter/innen der Volksschulen, sowie dem in der Sprachstandsfeststellung tätigen schulischen Personals und zur Entwicklung eines geeigneten Verfahrens zur Sprachstandsfeststellung.
Die Länder verpflichten sich zur Feststellung des Sprachförderbedarfs bei allen Fünfjährigen, zur erforderlichen Sprachförderung in den institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen gemäß den einheitlichen Deutsch-Standards und zur Unterstützung der genannten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Evaluation
Die Evaluation der Maßnahmen zur frühen sprachlichen Förderung erfolgt durch das Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des Schulwesens“.
(Thema des Monats Februar 2008)
Links
Literaturtipps