Eigene Sprache und Sprachkompetenz - ein Kinderrecht?
Der Internationale Tag der Muttersprache (21. Februar), von der UNESCO Generalversammlung 1999 ausgerufen, hat das Ziel, die sprachliche und kulturelle Vielfalt zu fördern.
Sprachen sind die stärksten Instrumente zur Erhaltung und Entwicklung unseres kulturellen Erbes. Alle Bemühungen, Muttersprachen zu erhalten, dienen nicht nur der sprachlichen Vielfalt und der mehrsprachigen Bildung, sondern fördern auch die Entwicklung eines breiten Verständnisses von sprachlichen und kulturellen Traditionen in aller Welt und sind somit ein Beitrag zur Stärkung von Solidarität, die auf Verständnis, Toleranz und Dialog beruht (UNESCO, 2006).
Die Erhaltung der kulturellen Vielfalt ist auch eines der im Artikel 29 der KRK festgehaltenen Bildungsziele:
… dem Kind Achtung vor seinen Eltern, seiner kulturellen Identität, seiner Sprache und seinen kulturellen Werten, den nationalen Werten des Landes, in dem es lebt, und gegebenenfalls des Landes, aus dem es stammt, sowie vor anderen Kulturen als der eigenen zu vermitteln;“
Und der Artikel 30 sichert dem Kind die Verwendung der Minderheitensprache zu:
In Staaten, in denen es ethnische, religiöse oder sprachliche Minderheiten oder Ureinwohner gibt, darf einem Kind, das einer solchen Minderheit angehört oder Ureinwohner ist, nicht das Recht vorenthalten werden, in Gemeinschaft mit anderen Angehörigen seiner Gruppe seine eigene Kultur zu pflegen, sich zu seiner eigenen Religion zu bekennen und sie auszuüben oder seine eigene Sprache zu verwenden.“
Weltweit gibt es etwa 6000 Sprachen. Dazu kommen noch Zeichensprachen oder die Sprache im Cyberspace, die ebenfalls Themen des UNESCO-Kampagne waren (2005/6). Bei all dieser babylonischen Vielfalt“ ist freilich auch die Förderung der wichtigsten internationalen Sprachen wichtig, soll die heute so wichtige Kommunikation über den eigenen Kulturkreis hinaus flüssig werden.
Sprachkompetenz ist Chancengleichheit
Und hier kommt wiederum der Grundsatzartikel 2 ins Spiel, der jegliche Diskriminierung auf Grund der Sprache verbietet: niemand darf wegen seiner Sprache diskriminiert werden, jede Sprache verdient Respekt.
Weil das Verbot der Diskriminierung die Herstellung von Chancengleichheit bedeutet, ist die Förderung der für die gesellschaftliche Teilhabe wichtigen Sprachkompetenz ein Kinderrecht.
Für Österreich heißt dies zuerst, dass alle Kinder die Chance bekommen müssen, in der Landessprache Deutsch kompetent zu werden und dadurch eine erfolgreiche Bildungs- und Berufskarriere vor sich zu haben. Selbstverständlich ist es in unserer globalisierten Gesellschaft auch wichtig, zumindest eine Fremdsprache zu beherrschen.
Das österreichische Bildungswesen versucht, auf diese neuen gesellschaftlichen Entwicklungen passende Antworten zu finden.
(Thema des Monats Februar 2008)
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Experten/innenstimme