Recht des Kindes auf FamilieDie Vertragsstaaten der Konvention über die Rechte des Kindes (KRK) sind, wie es in der Präambel heißt, überzeugt, Die KRK ist nicht nur ein kinderfreundliches“ Menschenrechtsdokument, sondern auch ein eltern- und familienfreundliches“. Sie ist der einzige Menschenrechtsvertrag, der die Vertragsstaaten verpflichtet, die Verantwortung, Rechte und Pflichten der Eltern bzw. jener Menschen, denen die Obsorge übertragen wurde zu respektieren und sie bei der Erfüllung der Aufgabe zu unterstützen (Art. 5, 18 und 27). Auch das Recht des Kindes, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden (Art. 7) und das Recht des Kindes auf den Kontakt zu beiden Elternteilen (Art. 9) bestärken die wichtige Rolle der Eltern. Kinder haben ein Recht auf beide Eltern, nicht umgekehrt! Und sie macht auch klar, dass die elterliche Verantwortung kein Ziel in sich selbst ist, sondern eine Funktion: für die bestmögliche Entwicklung des Kindes zu sorgen. Dabei muss das Grundanliegen immer das Wohl des Kindes sein (Art. 3, 18). D.h., nicht die Eltern haben ein Recht auf ihre Kinder, sondern die Kinder haben das Recht auf ihre Eltern, Vater und Mutter gleichermaßen. Wenn über das Wohl des Kindes sehr unterschiedliche Ansichten bestehen können, eines ist immer gleich: Eltern müssen die wachsenden Fähigkeiten des Kindes berücksichtigen und es dementsprechend behandeln (Art. 12). Das Kind muss die Gelegenheit bekommen, seine Rechte selbst wahrzunehmen und zu vertreten: Selbst Babys sind keine passiven Empfänger von Versorgungsleistungen sondern soziale Akteure, die Schutz, Pflege und Verständnis von ihren Eltern oder anderen Betreuungspersonen suchen, die sie brauchen um überleben, wachsen und sich entfalten zu können. Je älter das Kind wird, desto mehr soll es für sich selber sprechen und entscheiden können und damit die Voraussetzungen erwerben, mündige, selbstverantwortliche Erwachsene zu werden. Damit die Eltern ihre Aufgabe auch erfüllen können, werden mit dem Übereinkommen die Regierungen zur Unterstützung der Familien verpflichtet. Sie müssen Rahmenbedingungen schaffen, dass Kinder gut versorgt werden können mit Nahrung, Gesundheit, Sicherheit, Erziehung, Bildung, Liebe und Verständnis. Das Recht des Kindes auf Familie – nicht immer lässt es sich einlösen … WIO - World Initiative for Orphans ist eine NPO(Amsterdam), die eine Globale Partnerschaft für Kinder ohne Familie“ herstellen will. Die Organisation setzt sich für die über 150 Millionen verwaisten und verlassenen Kinder auf der Welt ein, die in besonderem Maße Gewalt, Ausbeutung, Diskriminierung bei Gesundheits- und Bildungszugängen ausgesetzt sind. Ziel von WIO ist, die Zahl von Kindern ohne elterlicher Fürsorge zu reduzieren und das Kindeswohl bei allen Entscheidungen als das bestimmende Kriterium durchzusetzen (BIC – Best Interest of the Child). WIO macht Bewusstseinsbildung, Wissenstransfer und entwickelt Lösungsansätze, die auf Forschungsergebnissen basieren und weltweit angewandt werden können. Quality4Children Quality4Children, ein Projekt von FICE, SOS-Kinderdorf und IFCO, setzt sich dafür ein, dass alle Kinder und Jugendlichen, die nicht bei ihren Eltern aufwachsen können, die Möglichkeit erhalten, ihre Zukunft so zu gestalten, dass sie zu selbständigen, selbstverantwortlichen und aktiven Mitgliedern der Gesellschaft heranwachsen. Durch ein unterstützendes, schützendes und fürsorgliches Umfeld wird die volle Entfaltung ihres Potentials gefördert. Zu diesem Zweck arbeiten sie · Am Aufbau eines europäischen Netzwerks, welches als Interessensvertreter für die Rechte fremduntergebrachter Kinder eintritt. · An der Entwicklung internationaler Qualitätsstandards, welche auf Erfahrungen und Good Practices von direkt betroffenen Personen aufbauen. · Förderung der Implementierung und Beobachtung der Standards auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene. (Thema des Monats Mai 2007) |
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