Recht auf beide Eltern - auch nach Trennung & ScheidungIn der Präambel der UN-Konvention über die Rechte des Kindes heißt es, "… dass das Kind zur vollen und harmonischen Entfaltung seiner Persönlichkeit in einer Familie und umgeben von Glück, Liebe und Verständnis aufwachsen sollte." Die Kinderrechtskonvention geht daher davon aus, dass beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind“ (KRK Art.18, Abs. 1) und dass das Kind ... soweit möglich, das Recht (hat) ... seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden.“ (KRK Art. 7, Abs. 1) Im Falle der Trennung der Eltern haben Kinder und Jugendliche das Recht "regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht." (KRK Art. 9) Werden Kinder nach ihren Wünschen befragt, dann kommt sehr schnell jener nach einer friedlichen Familie, in der die Eltern Zeit und Aufmerksamkeit für sie haben. Und dennoch, die Realität ist häufig anders … 2007 betrug die Scheidungsrate 49,5 % (20.516 Scheidungen); 15.031 Kinder (unter 18 Jahren) waren davon betroffen. Dabei fehlt es nicht an gutem Willen. Die Menschen stellen heute sehr hohe Ansprüche sowohl an die Qualität ihrer Partnerschaft als auch an die Erziehung ihrer Kinder. Sie wollen ein geglücktes Leben als Paar wie als Eltern und zunehmend öfter lässt sich das eine oder andere nicht einlösen. Vielfach fehlt es dafür an wichtigen Ressourcen. Für eine befriedigende Partnerschaft und Elternschaft braucht es in erster Linie Zeit, v.a. Zeit für die Kinder, wenn sie die Zuwendung der Eltern suchen. Sie braucht große soziale und persönliche Kompetenz, besonders im Konfliktfall und natürlich auch ein finanzielles Auskommen. Bei einer Trennung/Scheidung geraten all diese Voraussetzungen häufig aus dem Lot. Wissen hilft … Eltern sind meist zu wenig informiert über rechtliche Fragen wie Obsorge, Besuchsrecht und Unterhalt, Beratungsmöglichkeiten und Hilfsangebote. Auch wie und womit sie ihre Kinder in der schwierigen Zeit unterstützen können, ist nicht ausreichend bekannt. Ihre Bereitschaft, die vielfältigen Hilfsangebote für eine konstruktive Trennung aktiv aufzusuchen, ist ausbaufähig. Anwält/innen und Richter/innen sind wie die Jugendwohlfahrt und Beratungsstellen besonders gefordert, die Scheidungswilligen umfassend über diese Angebote zu informieren. Auch Pädagog/innen und Mediziner/innen können einen wichtigen Beitrag leisten, dass Kinder ihre Gefühle, sei es Traurigkeit, Hilflosigkeit oder Aggression, geschützt verarbeiten können und ihnen Mutter und Vater als (funktionale) Eltern erhalten bleiben. Was wollen die Kinder? Ein wichtiges Anliegen von Kindern bei Scheidung/Trennung der Eltern ist neben ihrer materiellen Versorgung, den Kontakt zu beiden Elternteilen aufrecht erhalten zu können. Im Scheidungsprozess wollen sie ihre Anhörungs- und Mitspracherechte bei der Regelung der Obsorgeangelegenheiten gestärkt wissen. In Studien geben Kinder den Wunsch nach umfassender Information und Aufklärung an. Große Bedeutung weisen sie auch einer angemessenen Begleitung und Beratung für die Bewältigung der elterlichen Scheidung zu. Kinder brauchen Informationen, um das Geschehen deuten und verstehen zu können. Insbesondere aber brauchen sie Klarheit darüber, wie sich ihre Lebenssituation nach der Scheidung darstellen wird, wie sie diese mitgestalten können, und welche Rechte ihnen dabei zustehen. Mangelnde Information verstärkt kindliche Ängste und bewirkt Ohnmachtsgefühle und Hilflosigkeit. Eine Vielfalt an Hilfen … Exptert/innen haben festgestellt, dass der rechtliche Rahmen in Österreich eine sehr gute Ausgangsbasis für "Neue Wege im Umgang mit Konflikten bei Trennung und Scheidung" abgibt: Das Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 2001 hat die Rechtsstellung der Kinder gestärkt, die Verantwortung der Eltern gegenüber ihren Kindern in den Vordergrund gerückt, und die Obsorge beider Elternmöglich gemacht. Über 50 % der geschiedenen Eltern haben sich im Herbst 2004 für die gemeinsame Obsorge entschieden. Sie wurde nicht nur von jenen Paaren als de-eskalierend erlebt, die sich von vorneherein durch hohe Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft auszeichneten. Sie wirkt sich günstig auf das Familienklima aus, weil sie die elterlichen Beziehungen meist entspannt. Sie entlastet keinen Elternteil von der elterlichen Pflicht und erhält für Mutter und Vater die Verantwortung und damit dem Kind beide Eltern. Mütter und Väter der untersuchten Gruppe waren mit den Besuchskontakten und dem Ausmaß an Verständigung und Kooperation als Eltern sehr zufrieden. Die Bundesregierung (BMWFJ und BMASK) fördert eine Reihe von Maßnahmen und Projekten, die Familien im Trennungsprozess helfen, damit das Kinderrecht auf beide Eltern auch dann eingelöst werden kann, wenn die Paarbeziehung aufgelöst wird: So ist Mediationals Konfliktregelungsinstrument eine sehr gute Methode zur konstruktiven Gestaltung auch der Zeit danach“, weil selbst erarbeitete Entscheidungen und Vereinbarungen leichter getragen und eingehalten werden können als vom Richter auferlegte Verpflichtungen. Und dies ist wichtig, um für die Kinder weiterhin gute Eltern abgeben zu können. Die Kinderbegleitungbietet in altersgerechten Gruppen die Chance, über ein halbes Jahr hinweg mit dem Erlebnis der Trennung umgehen zu lernen. Wenn eine Trennung zur Folge hat, dass ein Kind einen Elternteil kaum bzw. gar nicht mehr zu Gesicht bekommt, dann bieten Besuchsbegleitungund Besuchscafes eine Begegnungsmöglichkeit. Ein Kinderbeistand, das in einem Modellversuch erprobt wurde und seit 1. Juli 2010 gesetzlich verankert ist, soll Kindern in strittigen Scheidungsverfahren ihrer Eltern eine Stütze sein, indem er ihre Anliegen vertritt und ihre Rechte sicher stellt. Was braucht es noch? Eine Frage ist, wie Paare schon früher, nicht erst bei Gericht, dazu gebracht werden können, Hilfen bei familiären Konflikten in Anspruch zu nehmen, wenn noch Zeit ist, an einer gemeinsamen Zukunft erfolgreich zu arbeiten. Eine Familienberatung kann einen wichtigen Beitrag für ein besseres Miteinander in den Familien leisten oder für eine Scheidung, bei der das Kindeswohl bestmöglich geschützt wird. Präventiv ansetzen kann man bereits im Kindergarten und in der Schule, indem grundlegende Kompetenzen zur Kommunikation und Konfliktlösung einen Schwerpunkt im Bildungsprogramm bilden. Später stärkt Elternbildung deren Kompetenz, auch im Konfliktfall einen konstruktiven, gewaltfreien und respektvollen Umgang miteinander zu pflegen. (Thema des Monats Mai 2009) Pilotprojekt Kinderbeistand von DSA Monika Pinterits (Kinder- u. Jugendanwältin von Wien) |
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