„PARTIZIPATION IN DER FAMILIE“Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist neben dem Kindeswohl das Grundprinzip der Kinderrechtskonvention schlechthin. Werden das Recht auf Versorgung und Schutz vor Gewalt und Ausbeutung in unserer Gesellschaft breit getragen, herrscht noch lange kein Einverständnis darüber, wie viel Mitsprache wir uns selbst und unseren Kindern zumuten können und welche Formen dafür geeignet sind. Wofür Kinder und Jugendliche selber die Verantwortung übernehmen können, wo die Grenze zwischen Schutz vor Überforderung und Bevormundung liegt, darüber bestehen weiterhin unterschiedliche Meinungen. Die Formulierung im Art. 12 der KRK, die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife“ zu berücksichtigen, ist interpretationsbedürftig. Ebenso sind die Fragen zu entscheiden, was die das Kind berührenden Angelegenheiten“ sind und wie die Partizipation methodisch sinnvoll gestaltet werden kann. Mitsprache im sozialen Nahraum Partizipation von Kindern und Jugendlichen in gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen, ist, wenn auch noch nicht selbstverständlich, dennoch kein Fremdwort mehr. Sie nehmen in unserer Gesellschaft heute eine Position ein, die vor einer Generation noch undenkbar gewesen wäre. Z.B. geben beispielhafte Wohnanlagen der Gemeinschaft zunehmend aktiven Entscheidungsraum, wobei das Wort "Raum" im wörtlichen wie übertragenen Sinn gemeint ist. Einerseits sind dies Spiel- und Freiräume im Bereich der Anlage, andererseits sind in der "Verfassung" von neuen partizipativen Wohnanlagen Jugendlichenvertreter/innen oder Kinderbeiräte vorgesehen. Auch auf kommunaler Ebene gibt es bereits gute Beispiele, in denen das Mitreden von jungen Menschen gefördert wird. Kinderparlamente in Städten (z.B. Graz, in Wiener Bezirken) oder Projekte wie "Kinder in die Mitte" (Vorarlberg), in denen die Interessen der Kinder eingefangen werden, dokumentieren einen neuen Zugang zu Kinderpolitik, in der nicht nur für sie entschieden wird, sondern in der die Betroffenen in Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Mit dem "Audit familienfreundliche Gemeinde" gibt das Familienministerium den Gemeinden einen Anreiz, die Bedürfnisse von Kindern und Familien zu erkunden und kinder- und familienfreundliche Maßnahmen in ihrer Gemeinde, ihrer Stadt zu forcieren. Über 90 Gemeinden befinden sich im Auditierungsprozess für ihr kinder- und familienfreundliches Angebot. Im sozialen Nahraum, der unmittelbaren Wohnumgebung und auf Gemeindeebene ist die Sinnhaftigkeit, auch auf die Anliegen von Kindern und Jugendlichen zu hören, inzwischen weitgehend anerkannt. Die Betroffenen, die Jugendlichen selbst, bestätigen, dass sie v.a. dann gerne gefragt werden, wenn die Entscheidungen unmittelbare Auswirkungen auf ihre alltägliche Lebensgestaltung haben; d.h. wenn es um konkrete Fragen des Alltags geht: um Familie, Schule, Arbeit, Freundschaft, Lebensraum, usw.
Partizipation in der Familie Partizipation von Kindern beginnt in der Familie. Denn Kinder sind vom ersten Augenblick an in der Lage, ihre Bedürfnisse auszudrücken. Eltern wissen das, denn die meisten wollen heute ihren Kindern zuhören, deren Bedürfnisse wahrnehmen und räumt ihnen auch bereits weitreichende Mit-/Entscheidungsmöglichkeiten ein. Für mehr als zwei Drittel der österreichischen Eltern ist heute Selbständigkeit das wichtigste Erziehungsziel, nicht mehr Gehorsamkeit, die für sie selbst noch maßgeblich galt (Market-Umfrage 2009). Dieser Wandel in der Haltung der Eltern als Erziehende und in ihrer Erwartung an ihre Kinder hat in verschiedenen Gesetzen seinen Niederschlag gefunden. Mit der Kinderrechtskonvention im Rücken, wurde die Rechtsstellung junger Menschen mit dem Kindschaftsrechtsänderungsgesetz 2001 gestärkt: durch die verbindlichere Berücksichtigung ihres Willens bei der Obsorge und durch erweiterte Antragsrechte und die selbständige Verfahrensfähigkeit Minderjähriger über 14 Jahren. Mit dem Gesetz wurde im Eltern-Kind-Verhältnis die elterliche Verantwortung für das Kind stärker betont, indem die unter dem Begriff Obsorge“ zusammengefassten Befugnisse nicht primär als Rechte, sondern als Aufgaben der Eltern verstanden werden. Das Besuchsrecht“ wurde auch als ein Recht des Kindes normiert und die Möglichkeit der Durchsetzung dieses Rechtes verbessert. Bei einer Trennung der Eltern ist das Hinhören auf die Bedürfnisse der Kinder ganz besonders gefordert. In dem im Trennungsprozess oftmals herrschenden emotionalen Tumult kommen die Ängste und Wünsche der Kinder nicht selten zu kurz. Das Recht der Kinder, gehört zu werden, findet in solchen Situationen Unterstützung im Modell "Kinderbeistand in Pflegschaftsverfahren". Hierbei werden in besonders strittigen Verfahren über Obsorge und Besuchsrechtsregelungen Vertreter/innen für das betroffene Kind ernannt, die das Kind durch das Verfahren begleiten und als "Sprachrohr" des Kindes dessen Meinung und Anliegen vor Gericht zu Gehör bringen. Bisher haben dadurch die Wünsche des Kindes in mehr als der Hälfte der Fälle Niederschlag in der richterlichen Entscheidung gefunden. Mitsprache will gelernt sein Beteiligung von Kindern ist sowohl eine Organisations- als auch eine Haltungsfrage: Es geht um Rollen und Bilder von Kindern in unserer Gesellschaft, um Zutrauen, Respekt, Zuerkennung von Kompetenz. Kinder sind Expert/innen in eigener Sache - aber um sich selbst und die Kinder nicht zu überfordern, ist die Bereitschaft und Fähigkeit zum Dialog Voraussetzung. Menschen werden nicht von heute auf morgen zu mündigen Staatsbürgern. Die Fähigkeit, Entscheidungen mit zu beeinflussen und die Verantwortung dafür zu übernehmen, muss von klein auf geübt werden. Partizipation hat also einen wichtigen "erzieherischen" Wert. Partizipation im Sinne der Kinderrechtskonvention ist also viel mehr als eine Übungsaufgabe in Demokratie für das spätere politische Leben. Sie ist in erster Linie ein Recht der Kinder auf tatsächliche Mitbestimmung und Meinungsäußerung. Kinder und Jugendliche sind nicht nur die Erwachsenen der Zukunft“, sondern bereits JETZT Personen mit Ansprüchen, Wünschen Bedürfnissen und auch mit Rechten.
(Thema des Monats Februar 2010) Kindliche Mitbestimmung in der Familie Ulrike Zartler: Partizipation in der Familie: ein zentrales Lernfeld kindlicher Entwicklung |
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