Lebensraum für KinderDas Recht auf kindergerechtes Wohnen findet sich gleich in mehreren Artikeln der UN-Kinderrechtskonvention wieder. Die Vertragsstaaten erkennen das Recht jeden Kindes auf einen seiner körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und sozialen Entwicklung angemessenen Lebensstandard an.“ (KRK, Artikel 27 [1]). Darin ist das grundsätzliche Recht jedes Kindes auf die Versorgung mit Wohnraum enthalten. Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an … .“ Der Artikel 24 [1] meint nicht nur Gesundheit in Bezug auf Krankheit, Information über gesunde Ernährung, sondern eben auch präventive Maßnahmen, die zur Erhaltung der Gesundheit beitragen, wie z.B. Möglichkeit zu ausreichender Bewegung im Wohnumfeld. Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.“ (Artikel 31). Dieses Recht setzt Raum voraus, in dem Kinder sich entfalten können. Kinder haben also ein Recht auf Wohnraum. Was bedeutet es aber darauf zu achten, dass dieser Wohnraum auch kindergerecht ist? Kinder sollen so wohnen, dass sie ihr ganzes Entwicklungspotential ausschöpfen können. Dies beinhaltet bei der Planung von Wohnungen auf unterschiedliche entwicklungspsychologische Bedürfnisse von Mädchen und Buben einzugehen. Kleinkinder spielen bevorzugt in der Nähe von Bezugspersonen. Dazu ist es notwendig, dass Familienräume (Wohnzimmer und/ oder Küche) mit ausreichend Platz ausgestattet sind. Kleine Kinder brauchen nicht unbedingt ein eigenes Zimmer, aber durchaus einen Bereich für Spielsachen und einen eigenen Schlafplatz. Für den Außenbereich bedeutet dies, kleine überschaubare Spielbereiche zu schaffen, die in Sicht- und Hörweite zur Wohnung liegen. Ältere Kinder brauchen zunehmend mehr Raum für sich. Sie benötigen sowohl Platz zum Toben und Spielen als auch Raum für Rückzug. Im Schulalter, spätestens mit Einzug der Pubertät, sollte jedem Kind sein eigenes Zimmer zugestanden werden. Gemeinschaftsräume in Wohnsiedlungen, in denen Mädchen und Buben auch bei Schlechtwetter Möglichkeit zum Spielen und Treffen mit Freund/innen haben, bieten eine Alternative zum oft kleinen Kinderzimmer. Auch für das Spiel im Freien wird mehr Platz beansprucht. Kinder erobern sich ihre Spielräume, wenn sie die Möglichkeit dazu haben. Schrittweise entfernen sie sich vom Kleinkinderspielbereich in umliegende Zonen. Häufig sind dies nicht jene Orte die Erwachsene für Kinder vorsehen. Eingangsbereiche oder Tiefgaragen können beliebte Verweilorte für Mädchen und Buben sein, auch, oder vielleicht gerade deshalb, weil sie für eine andere Nutzung bestimmt sind. Freiflächen am Rand der Siedlung für altersadäquate Spiel- und Sportarten wirken Konflikten entgegen, die durch unterschiedliche Bedürfnisse der Bewohner/innen entstehen. Konflikte sind eine normale Begleiterscheinung, wenn Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen und Generationen zusammen wohnen. Die Tatsache, dass es in Wohnsiedlungen Konflikte gibt, ist weniger besorgniserregend als die Art und Weise wie mit diesen Konflikten umgegangen wird. Kinder und Jugendliche wollen ihren Wohnraum aktiv mit gestalten. Sie wollen mitreden dürfen bei der Gestaltung von Räumen und Plätzen, die sie nützen. Dies betrifft sowohl das eigene Kinderzimmer, als auch die gesamte Wohnung und vor allem die Freiraumgestaltung in der Wohnsiedlung. Die Vorteile der Partizipation von Kindern und Jugendlichen liegen klar auf der Hand. Dort wo Kinder ihr Umfeld mitbestimmen dürfen, fühlen sie sich ernst genommen und identifizieren sich auch mit dem Geplanten. Sie fühlen sich verantwortlich für ihren Bereich und sind auch eher bereit für diesen zu sorgen. Planungsfehler und kostenintensive Nachbesserungen können so vermieden werden. Grundlagen der Partizipation können im Buch Kinder reden mit“ nachgelesen werden. (Thema des Monats August 2007) |
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